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diebank 07 // 2019

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG 2 |

REGULIERUNG 2 | Maßnahmen des Aktionsplans Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft. EU-Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums 1. EU-Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten 2. Kennzeichnung für umweltfreundliche Finanzprodukte 3. Investitionen in nachhaltige Projekte 4. Nachhaltigkeit in der Finanzberatung 5. Nachhaltigkeitsbenchmarks 6. Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen 7. Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter 8. Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften 9. Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen 10. Nachhaltige Unternehmensführung Quelle: EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, COM(2018) 97 final. Soziale Aspekte Generell haben im Aktionsplan der EU Klimaziele eine dominierende Stellung, besonders in der Taxonomie. Die Berücksichtigung von sozialen Aspekten und Governance-Themen sollte jedoch nicht vernachlässigt werden. Im vorliegenden Aktionsplan spielen diese Aspekte eine nur untergeordnete Rolle. Die Reduktion von nachhaltigem Finanzwesen auf Green-Finance sollte vermieden werden. Im Rahmen diverser Anhörungen brachten einzelne Marktteilnehmer und Branchenorganisationen weitere Kritikpunkte vor, z. B. auch in Bezug auf die Kosten der Umsetzung. Diese sind auf den Seiten der EU-Kommission einsehbar. Die weiteren Pläne der EU Nach Ende der laufenden Konsultationen bzw. Fertigstellung von Stellungnahmen beauftragter Arbeitsgruppen sehen die Pläne der EU vor, zwischen Ende 2019 bis 2022 die einzelnen Themengebiete in delegierte Verordnungen zu überführen, die dann i.d.R. sechs Monate später in Kraft treten. Einige Entwürfe wurden schon veröffentlicht. Ende März 2019 verabschiedete das EU-Parlament den Verordnungsentwurf über die Klassifizierung nachhaltiger Geldanlagen. Nach der Verabschiedung der Verordnungen von Rat und Parlament werden die technischen Einzelheiten in Form von Durchführungsrichtlinien und -verordnungen festgelegt. Damit ist zu erwarten, dass ab 2020 die Maßnahmen von der Finanzdienstleistungsindustrie umgesetzt werden müssen. Parallel werden von den beauftragten Aufsichtsbehörden wie ESMA oder EIOPA weitere Detaillierungen vorgenommen. Bei komplexen regulatorischen Maßnahmen besteht erfahrungsgemäß eine gewisse Unsicherheit bezüglich des zeitlichen Horizonts sowie des Umfangs der tatsächlich verabschiedeten Maßnahmen. Dringender Handlungsbedarf Die Umsetzung der letzten großen regulatorischen Vorhaben wie der MiFID II und der DSGVO zeigte, dass viele Finanzdienstleister Umfang und Komplexität der nötigen Veränderungen unterschätzten bzw. die Umsetzung erst (zu) spät angingen. Hauptgrund dafür waren die Komplexität der Umsetzung und der fehlende Gesamtüberblick über die vielfältigen vernetzten Auswirkungen auf ganz unterschiedliche Geschäftsbereiche. Die Folge war eine eingeschränkte und in der Qualität unzureichende Umsetzung. Dies stellte die BaFin in Deutschland bereits mehrfach fest, zuletzt im Mai 2019. Zudem wurde von der Finanzindustrie nur unzureichend die Chance wahrgenommen, grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation und der Geschäftsmodelle umzusetzen. Rechtzeitige Folgenabschätzung Wichtig ist es daher, rechtzeitig eine Folgenabschätzung entlang der Wertschöpfungskette durchzuführen und das eigene Geschäftsmodell als Finanzdienstleister mit Schwerpunkten wie Unternehmensstrategie, Organisation, Risikomanagement, Berichterstattung, Controlling, Finanzen, Produktentwicklung und -management und nicht zuletzt Vertrieb auszuleuchten. Mit diesem Vorgehen schafft man im gesamten Unternehmen ein gemeinsames Verständnis über die betroffenen Mitarbeiter, Prozesse, Produkte und Geschäftseinheiten. Anschließend können die notwendigen Maßnahmen priorisiert und deren Umsetzung vorangetrieben werden. Eine einheitliche und übergreifende Steuerung und Überwachung der Umsetzung kann dabei entscheidend zum Erfolg beitragen. Wie bei allen regulatorisch getriebenen Veränderungsprozessen bietet sich auch hier die Chance, die eigene Organisation zu optimieren und neue Geschäftsmöglichkeiten zu schaffen. 56 07 // 2019

REGULIERUNG 3 | Zusammenwirken der Maßnahmenpakete aus dem Aktionsplan #4 Berücksichtigung der Faktoren Umwelt, Soziales und Governance bei der Vermögensberatung #6 Berücksichtigung der Faktoren Umwelt, Soziales und Governance bei Ratings Vermögensberater Ratingagenturen und Datenlieferanten #7 Pflicht der Investoren zur Berücksichtigung der Faktoren Umwelt, Soziales und Governance sowie zu stärkerer Offenlegung #9 Verstärkte Offenlegung von Unternehmensangaben zur Nachhaltigkeit Umlenkung der Kapitalströme zu nachhaltigen Investitionen Privathaushalte Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter #2 Normen und Kennzeichen Alle Finanzmarktteilnehmer #5 Entwicklung von Benchmarks für Nachhaltigkeit #8 Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Aufsichtsvorschriften #1 EU Nachhaltigkeits Taxonomie Kapitalmärkte #10 Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung Unternehmen und nachhaltige Investitionsprojekte Einbeziehung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement Förderung der Transparenz und Langfristigkeit Maßnahmenpakete aus dem EU-Aktionsplan mit Nummer Betroffene Mitarbeiter Banken und Versicherungen #3 Erleichterung von Investitionen in nachhaltige Infrastrukturprojekte Quelle: EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, COM(2018) 97 final. FAZIT Der Finanzindustrie drohen viele neue regulatorische Vorgaben mit gewaltigem Mehraufwand. Noch ist unklar, wie das Nachhaltigkeitslabel und die weiteren Maßnahmen aus dem Aktionsplan umgesetzt werden sollen. Hierzu beauftragte die EU-Kommission die ESMA und die EIOPA mit der Detaillierung. Zusätzlich bringen diverse Lobbyund Industrieverbände sowie Parteien eigene Ideen ein. Den Mehraufwand werden wohl Produktgeber und Vertriebsstellen erneut – wie bei MiFID II – tragen müssen. Viele Fragen sind noch offen, was insbesondere vor dem engen Zeithorizont für die Umsetzung problematisch werden dürfte. Die Finanzindustrie kämpft ohnehin mit einer Flut neuer Vorschriften und geringen Erträgen – eine weitere kostspielige Großbaustelle, die zahlreiche Bereiche der Wertschöpfung betrifft, käme höchst ungelegen. Festzustellen bleibt allerdings auch, dass die Branche einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten muss. Mit den bereits umgesetzten und noch geplanten regulatorischen Maßnahmen vertritt die EU den Standpunkt, dass Verbraucher und die Finanzindustrie diesen Beitrag freiwillig nicht leisten wollen oder können. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik dabei nicht über das Ziel hinausschießt. Autor Wesselin Kruschev ist Managing Principal bei der Bankenberatung Capco. Der Diplom-Ingenieur verfügt über langjährige Managementund Beratungsexpertise in der Finanzindustrie. 07 // 2019 57

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