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diebank 06 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG

REGULIERUNG ESG-RISIKOFAKTOREN IN DER KREDITENTSCHEIDUNG Der schmale Grat zwischen Risikosteuerung und Risikoverschärfung In Gesellschaft und Politik gelten Banken als Schlüsselbranche für den gesamtwirtschaftlichen Wandel hin zu einer als „new normal“ verstandenen nachhaltigen Gesamtwirtschaft. Zentralbanken weisen auf die Gefährdung der Stabilität des Finanzsystems durch den Klimawandel und damit verbundene Risiken hin. Regulatoren definieren mit den Environmental, Social and Governance (ESG)-Risiken eine neuartige Klasse und fordern Banken auf, diese in ihrem Risikomanagement zu berücksichtigen. 1 Als zentrales Element betrifft diese Forderung auch den Kreditentscheidungsprozess. Risikomanager stehen damit vor neuen Modellierungs- und Gestaltungsaufgaben. Durch ihre Kreditvergabepolitik haben Banken einen signifikanten Einfluss auf Erfolg und Geschwindigkeit des Wandels hin zu einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Gesamtwirtschaft. Sie stehen somit zunehmend in der Verantwortung, durch ihre eigene Geschäftspolitik aktiv die Gestaltung der Realwirtschaft zu beeinflussen. Durch geeignete Kreditvergabegrundsätze können sie dazu beitragen, das gesamtwirtschaftliche Risiko langfristig zu steuern und zugleich ihre Bilanz vor solchen Risiken zu schützen. Eine jüngst erschienene Studie 2 schätzt allein das Risiko, das durch Kreditausfälle aufgrund von Klimarisiken verursacht wird, für die globale Finanzwirtschaft kumulativ auf 1 Bio. US-$. Um derartige Verluste zu vermeiden, zu mitigieren und abzusichern, stehen Banken im Kreditentscheidungsprozess verschiedene Mittel zur Verfügung, angefangen von Ausschlusskriterien, die die Kreditvergabe an Antragsteller aus ausgewählten Branchen oder solche mit einem spezifischen ESG-Profil oder für ausgewählte Finanzierungsobjekte grundsätzlich verbieten, über Ratings, die dasselbe auf individueller Kreditnehmerbasis ermöglichen, bis hin zu Kreditkonditionen, die Kreditkunden mit günstigen ESG-Profilen besserstellen. Ausschlüsse könnten z. B. indiziert sein hinsichtlich langfristiger Kreditengagements für Unternehmen der Automobilzulieferindustrie, deren Geschäftsmodell einseitig auf der Herstellung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren beruht und somit mittel- bis langfristig nicht überlebensfähig ist. Eine Erhöhung des Risikoaufschlags in der Kreditbepreisung könnte hingegen z. B. indiziert sein für Unternehmen mit wertschöpfungsbedingt hohen CO2-Emissionen, da ihre Bilanz zunehmend durch hohe CO2-Abgaben belastet wird und ihr Ausfallrisiko hierdurch wächst. Solche Maßnahmen mögen aus regulatorischer wie auch aus Sicht des Risikomanagements gut begründet erscheinen. In der gegenwärtig vorliegenden Situation des langfristigen Strukturwandels der globalen Wirtschaft ist jedoch zu berücksichtigen, dass ihre – regulatorisch forcierte – branchenweite Einführung eine strukturelle Kreditverknappung oder -verteuerung für bestimmte Branchen bzw. Gruppen potenzieller Kreditnehmer zur Folge haben kann, die zu einer weiteren Erhöhung des Ausfallrisikos der betroffenen Kreditnehmer führen könnte. Dies wiederum könnte Ansteckungseffekte nach sich ziehen, die zu einer Risikoerhöhung bei Kreditneh- 50 06 // 2020

REGULIERUNG mern führen, die zwar selbst keine erhöhten ESG-Risiken verkörpern, jedoch über Kunden-, Zuliefer- oder sonstige Beziehungen wirtschaftlich von den eigentlichen Risikoträgern abhängen. Solche nicht-intendierten Risikoverschärfungen sind sowohl zwischen den Portfolios unterschiedlicher Kreditinstitute als auch innerhalb des Portfolios eines Instituts möglich und verdienen somit die Beachtung des Risikomanagements. Regulatorische Vorgaben In den vergangenen Monaten haben sich verschiedene Regulierungsbehörden auf unterschiedlichen Ebenen dieses Themas angenommen – für Kreditinstitute im EU-Raum insbesondere die EBA, für Kreditinstitute in Deutschland die BaFin. Auszug aus dem BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken „Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne dieses Merkblatts sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (…), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können. (S. 10)” „Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung Auch Ereignisse, Entwicklungen oder Verhaltensweisen, die den Bereichen Soziales und Unternehmensführung zuzuordnen sind, können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens entfalten, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nicht hinreichend in die Bewertung der betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten eingepreist ist. Auch Auswirkungen auf die Reputation sind möglich. Soziale Risiken kennzeichnen sich auch durch negative 06 // 2020 51

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