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diebank 04 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG 2 |

REGULIERUNG 2 | Sechsstufige Haftungskaskade im Rahmen des Bail-in-Mechanismus 1. Hartes Kernkapital CET 1 (z. B. Aktien, Anteile an GmbH, KG oder Genossenschaft) 2. Zusätzliches Kernkapital AT 1 (z. B. unbesicherte unbefristete nachrangige Schuldverschreibungen mit Umwandlungs- bzw. Herabschreibungsklausel) 3. Ergänzungskapital T2 (z. B. nachrangige Darlehen, nachrangige stille Einlagen, nachrangige Genussrechte) 4. Unbesicherte nachrangige Verbindlichkeiten (z. B. nachrangige Darlehen, nachrangige Inhaberschuldverschreibungen, nachrangige Genussrechte, die nicht die Anforderungen an AT1- oder T2-Instrumente erfüllen) 5. Sonstige unbesicherte Finanzinstrumente / Forderungen (z. B. strukturierte Finanzinstrumente wie Zertifikate) Nicht gedeckte Einlagen von Privatpersonen und KMU (Einlagen > 100.000 Euro) Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an die BaFin. einer Bank in einem Mitgliedsland die Sparguthaben sichert. Das bedeutet, dass – ähnlich zur Bankenabgabe für den Einheitlichen Abwicklungsfonds – Risiken vergemeinschaftet werden und deutsche Banken für Pleitebanken in Südeuropa haften müssen. Die Europäische Einlagensicherung ist daher auch höchst umstritten, wenn auch die Einwände zu bröckeln beginnen. Nachdem die Bundesregierung einer gemeinsamen Einlagensicherung lange Zeit ablehnend gegenüberstand, hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz Anfang November 2019 klargemacht, dass er sich unter bestimmten Bedingungen einen Gemeinschaftstopf vorstellen könnte. So schlägt er ein europäisches Rückversicherungssystem für Bankguthaben vor, das im Krisenfall einen Run auf Kreditinstitute verhindern soll. Als weitere Voraussetzung für den Einlagensicherungsfonds nennt Scholz‘ Positionspapier zur Bankenunion zudem den weiteren Abbau von Risiken in den Bankbilanzen, vor allem bei notleidenden Krediten. Ferner sollen zuerst die nationalen Einlagesicherungssysteme in Anspruch genommen werden, bevor das europäische Rückversicherungssystem zum Zug kommt. Dadurch sollen falsche Anreize vermieden werden. Auch wäre der europäische Beitrag gedeckelt; ein über diesen Beitrag hinausgehender Mittelbedarf wäre von dem betroffenen Mitgliedstaat zu tragen. In den jeweiligen Bankenverbänden herrschen unterschiedliche Sichtweisen. Zwar wurde der Vorstoß von Olaf Scholz nahezu einhellig begrüßt, da nun Bewegung in die Diskussion kommt. Allerdings gibt es nach wie vor kritische Stimmen. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben in Deutschland nämlich eigene Sicherungssysteme. Entsprechend gering ist somit auch deren Bereitschaft, einen Europäischen Einlagensicherungsfonds aufzubauen, in dem jeder für jeden einstehen muss. Auch die privaten Banken haben einen Einlagensicherungsfonds. Dennoch scheint der Bundesverband deutscher Banken (BdB) seine Haltung zu ändern. Sah er die aktuellen Bestrebungen der EU-Kommission, die Einlagensicherung zu vergemeinschaften, bisher als verfehlt hat, so signalisierte BdB-Hauptgeschäftsführer Andreas Krautscheid im September 2019 in Brüssel, sich doch noch für den europäischen Einlagenschutz erwärmen zu können. Banken, Steuerzahler und Sparer könnten die Zeche zahlen Wie hoch nun die Wahrscheinlichkeit ist, dass deutsche Geldhäuser, Sparer und Steuerzahler für ausländische Pleitebanken in Haftung genommen werden, ist schwer zu beantworten, denn in der Praxis kam ein solches Szenario noch nicht vor. Auf den ersten Blick scheint es so, dass die Banken mit ihrer Bankenabgabe selbst für die von ihnen ausgehenden Risiken haften. Auf den zweiten Blick wird jedoch deutlich, dass Minuszinsen und Bankenabgabe die hiesigen Geldhäuser enorm unter Druck setzen und diese die damit verbundenen Kosten an ihre Kunden weitergeben. Wegdiskutieren lässt sich ebenfalls nicht, dass der Einheitliche Abwicklungsfonds auch mit einem voll gefüllten Topf von 60 Mrd. € für eine systemische Krise mit ihren Ansteckungseffekten nicht sonderlich gut gerüstet ist. Allein die Deutsche Bank wies Ende September 2019 eine Bilanzsumme von rund 1,501 Mrd. € aus – ein Vielfaches dessen, was im Topf des Krisenfonds vorhanden ist. Es ist daher nicht auszuschließen, dass der Steuerzahler durch die Inanspruchnahme des ESM durch die Bundesrepublik Deutschland abermals zur Kasse gebeten würde, auch wenn 62 04 // 2020

REGULIERUNG 3 | Bankenabgabe einzelner Länder in den einheitlichen Abwicklungsfonds im Jahr 2019 3E + 09 2,5E + 09 2E + 09 1,5E + 09 1E + 09 500.000.000 0 Österreich Belgien Zypern Deutschland Estland Spanien Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Litauen Luxemburg Lettland Malta Niederlande Portugal Slowenien Slowakei Quelle: Single Resulution Board – SRB. FAZIT Die Pleite eines bedeutenden Kreditinstituts und deren Folgen sind ein weitgehend unbekanntes Terrain. Folglich können nur Mutmaßungen darüber aufgestellt werden, was bei einem Bank-Run passieren würde und was geschieht, wenn die Mittel für die Rettung maroder systemrelevanter Banken erschöpft sind. Ob die vorhandenen Instrumentarien auch ohne Staatshilfen greifen, werden zukünftige Schieflagen zeigen. Gerade das Risiko massiver Bankenkrisen in Südeuropa wird allerdings nicht gerade als gering eingeschätzt. Insofern haben sich die Finanzminister der 19 Euro- Länder zuletzt auch nicht auf einen konkreten Fahrplan zur Vollendung der Bankenunion verständigen können. Die Vorschläge von Bundesfinanzminister Olaf Scholz stießen bei einigen südlichen EU-Ländern auf viel Kritik, denn gerade diese Länder begrüßen einen uneingeschränkten Risikotransfer. Allerdings sollen nach Aussage von Wirtschafts- und Währungskommissar Paolo Gentiloni die Pläne für eine gemeinsame Bankenhaftung während der gesamten fünfjährigen Amtszeit der neuen EU-Kommission auf der Agenda bleiben. Der Zeitpunkt der Vollendung der Europäischen Bankenunion bleibt damit weiterhin unklar. Bankensektor. Um diesen zu stützen, hat das italienische Parlament im Dezember 2016 kurzerhand ein Sonderbudget in Form eines Rettungsfonds von 20 Mrd. € bereitgestellt, obwohl noch nicht einmal die vorgeschriebenen acht Prozent der Bilanzsumme mittels Bail-in aufgebracht wurden. Einen großen Teil davon hat die Banca Monte dei Paschi di Siena bekommen. Kritiker halten diese Vorgehensweise für einen klaren Bruch von EU-Recht. Drittens ist auch die länderübergreifende Einlagensicherung problematisch, da in den Bankenbilanzen noch immer faule Kredite mit hohem Volumen schlummern. Per Juni 2019 betrugen diese europaweit noch 636 Mrd. €. Autorin Carmen Mausbach. Die Diplom-Kauffrau ist seit 2002 als freie Wirtschaftsjournalistin tätig. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die redaktionelle Mitarbeit im Bus-Netzwerk für betriebswirtschaftliche und steuerliche Fachinformationen. dieser Bankenverluste unterm Strich erst dann tragen muss, wenn der ESM seine Kredite nicht zurückerhält und der Schuldner zahlungsunfähig ist. Zweitens ist die Liste der Banken, denen die öffentliche Hand – und damit der Steuerzahler – unter die Arme gegriffen hat, nicht gerade kurz. Bestes Beispiel ist der italienische 1 EU-Verordnung Nr. 1024/2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank. 2 EU-Verordnung Nr. 806/2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapieren im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds. 3 Richtlinie 2014/59/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen. 04 // 2020 63

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