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diebank 04 // 2020

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REGULIERUNG ICAAP IN

REGULIERUNG ICAAP IN AUSLANDSBANKEN Spannungsfeld zwischen aufsichtlichen Vorgaben im SSM und globaler Konzernsteuerung Der bankinterne Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals (kurz: ICAAP) stellt ein zentrales Element im Risikomanagement von Kreditinstituten dar. Hierbei ist die Verzahnung mit dem spezifischen Geschäftsmodell sowie dem Risikoappetit von hoher Bedeutung. Trotz der Methodenfreiheit in Säule 2 führen die aufsichtlichen Vorgaben im SSM insbesondere bei zahlreichen Auslandsbanken in Deutschland zu neuen Herausforderungen. 04 // 2020

REGULIERUNG Der bankinterne Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals (Internal Capital Adequacy Assesment Process, ICAAP) stellt ein zentrales Element des Risikomanagements sowohl in den Kreditinstituten selbst als auch bei den zuständigen Aufsichtsbehörden dar. Eine quantitativ oder qualitativ unzureichende Ausstattung von Banken mit Kapital führt oftmals dazu, dass sich das Ausmaß und die Schwere von finanziellen Schocks weiter verstärken. Als eine zentrale Folge der letzten Finanzmarktkrise ergibt sich, dass Kreditinstitute ihre zukunftsorientierten internen Prozesse zur Beurteilung der Angemessenheit ihres Kapitals und auch ihrer Liquidität weiter verbessern müssen, um auf Ebene der einzelnen Bank die Widerstandsfähigkeit für weitere Stressperioden zu stärken. Regulatorischer Überblick zum ICAAP für SI und LSI Die Europäische Zentralbank (EZB) als zuständige Aufsichtsbehörde im einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM (Single Supervisory Mechanism) hat sich dieser notwendigen Weiterentwicklung des ICAAPs intensiv angenommen. Der bankinterne Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals begründet sich grundsätzlich in den Bestimmungen von Artikel 73 der europäischen Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD IV). Nach Einschätzung der EZB umfasst ein wirksamer ICAAP insbesondere eine eindeutige Bewertung der Kapitalrisiken. Im großen Bild des institutsspezifischen Risikomanagementrahmens sollte der ICAAP darüber hinaus über eine transparente Aufbau- und Ablauforganisation verfügen, d. h. eine sogenannte Risk Governance sowie eine Einbindung in die institutsinternen Entscheidungsund Eskalationsverfahren. Zudem ist der ICAAP lt. EZB eng mit den Strategien und Limitsystemen des Kreditinstituts abzustimmen, um ein konsistentes Risikomanagement über die gesamte Bank zu garantieren. Als zuständige Aufsichtsbehörde veröffentlichte die EZB im November 2018 einen Leitfaden für den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals. Der Leitfaden ist an die bedeutenden Institute (Significant Institutes, SI) gerichtet. 1 Durch die Veröffentlichung will die EZB die Transparenz hinsichtlich ihrer Erwartungshaltung an die Ausgestaltung des institutsinternen Prozesses fördern. Die Institute sollen durch den Leitfaden bei der Weiterentwicklung vom ICAAP unterstützt werden. Zudem soll die Verwendung von branchenweiten Best- Practice-Ansätzen gefördert werden. Als weiteren Zweck führt die EZB an, dass dadurch die Konsistenz und die Wirksamkeit der Behörden erhöht werden kann. Ausgehend von den Anforderungen der Artikel 73 CRD IV leitet die EZB im Leitfaden sieben übergeordnete Grundsätze ab. Diese finden primär bei der Beurteilung des ICAAP im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) Berücksichtigung. Ebenso dienen die Grundsätze aber auch als „Orientierung“ im Dialog zwischen Institut und Aufsichtsbehörde. Jeder Grundsatz umfasst eine übergeordnete Themenstellung sowie zugehörige beschreibende Erläuterungen. An zahlreichen Stellen werden die Ausführungen um konkrete Beispiele ergänzt. Obwohl weniger signifikante Institute (Less Significant Institutes, LSI) die Anforderungen des ICAAP-Leitfadens nicht direkt berücksichtigen müssen, zeigt jedoch die derzeitige aufsichtsrechtliche Praxis, dass von den nationalen Aufsichtsbehörden thematisch ähnliche, unter Berücksichtigung der Proportionalität jedoch inhaltlich weniger detaillierte und komplexe Anforderungen erarbeitet und veröffentlicht werden. Auch für diese LSI gilt, dass die Ausgestaltung des ICAAP nach Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte des Instituts angemessen sein muss. Die BaFin hat hierzu im Jahr 2018 ihren Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte neu verfasst. 2 Für LSI umfasst der Leitfaden die Kriterien und Beurteilungsmaßstäbe der nationalen Aufsicht und greift dabei die aktuellen Entwicklungen innerhalb des SSM auf. In § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWG sind zunächst die europäischen Vorgaben an den ICAAP im nationalen Recht kodifiziert. Alle Institute müssen Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit einrichten und hierbei die vorsichtig ermittelten Risiken mit verfügbarem Risikodeckungspotenzial abdecken. Eine Spezifizierung der allgemeinen rechtlichen Anforderung erfolgt in AT 4.1 MaRisk. Im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess des SSM werden sowohl ICAAP als auch ILAAP sowie die damit einhergehenden Kapital- und Liquiditätsrisiken einer umfassenden Prüfung unterzogen. Darüber hinaus fließen beide internen Prozesse 04 // 2020 45

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