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die bank 04 // 2019

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

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DIGITALISIERUNG 2 | Kryptowährungen Derivatemarkt ($ 544 Bio.) Real Estate ($ 280 Bio.) Globale Schulden ($ 244 Bio.) Gesamte Geldmenge ($ 91 Bio.) Aktienmärkte ($ 80 Bio.) Goldmarkt ($ 3,1 Bio.) gen, weist in die richtige Richtung. Einhergehend mit einer größeren Marktreife löst sich dann auch die Problematik der großen Volatilitäten auf. Regulierte Kryptowährungsbörsen und die Zulassung der Kryptoprodukte zum Börsenhandel erfüllen diese Kriterien per Definition. 2. Die technologisch-ökologische Dimension Ein zentraler Kritikpunkt bleibt das Energiethema. Denn das Schürfen (Mining), also der Abbau und die Aufbereitung von Kryptoassets unter Ausführung einer kryptographischen Hashfunktion, erfordert eine hohe Rechenleistung und damit Energie – jedenfalls auf öffentlichen Blockchains. Beim Bitcoin sinkt diese Energie aber dank des spezifischen Algorithmus, weil immer weniger Bitcoins geschürft werden. Für Banken besser geeignet sind etablierte Private Blockchains – nicht nur aus energetischen Gründen, sondern auch aus Datenschutzgründen. Während die Debatte über Energieverbrauch und Emissionen weitergeht, nutzen viele Akteure die Blockchain-Technologie, um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Weltwirtschaft zu beschleunigen. In Norwegen zum Beispiel nutzen Mining-Unternehmen nachhaltige Energiequellen wie Wasserkraft. 3. Regulatorische Dimension Auch Kryptowährungen unterliegen aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Allerdings erschwert die dezentrale Natur der Kryptoökonomie die Definition rechtlicher Rahmenbedingungen. Zu klären ist vor allem, unter welchen Aufsichtsrahmen die diversen Kryptowährungen und Tokens fallen. Kryptowährungen sind Zahlungsmittel, die allein auf einer Software basieren, auf einer globalen, praktisch fälschungssicheren Datenbank (Blockchain). Aktienähnliche Security (Investment) Tokens (Wertpapiertokens), die im Rahmen von Security Token Offerings (STO, bei diesem Krypto- Börsengang steht ein Wertpapier als Sicherheit hinter den ausgegebenen Tokens) begeben werden, sind strenger zu regulieren als Utility Tokens (Verwendungstokens), die durch Initial Coin Offerings, ähnlich einem Gutschein oder Bonuspunkten, lediglich einen Zugang zu einem geplanten Service gewähren. Security (Investment) Token müssen analog zum Wertpapierrecht am Vorbild klassischer Börsengänge geregelt werden. Prospekte (Whitepaper) müssen verpflichtend durch die Aufsicht geprüft und genehmigt werden. Die Anbieter haften dann entsprechend. Hybride Tokens bedürfen ebenfalls klarer Regelungen. Die Klärung schreitet langsam voran, und es herrscht noch nicht einmal Einigkeit unter den Aufsichtsbehörden. Dass in den USA die Aufsichtsbehörden sogar untereinander uneins sind über die wahre Natur der virtuellen Kryptoassets, ist kein Einzelfall. Dies ist in anderen Ländern ebenso zu beobachten wie die unterschiedlichen Sichtweisen von Politik, Zentralbanken und Aufsichtsbehörden. Noch ist auch keine einheitliche Linie in der EU erkennbar. Zurzeit existieren lediglich nationale Initiativen parallel zum Ansatz der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA). Damit sind Probleme vorprogrammiert, etwa bei Themen wie Anleger-/Verbraucherschutz, operative Belastbarkeit der Marktteilnehmer sowie gleicher Wettbewerb. Dabei sind sehr unterschiedliche Aspekte zu regeln. Neben dem Verbraucher- und Anlegerschutz gilt es, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung zu verhindern sowie die Marktintegrität und die IT-Sicherheit zu gewährleisten. Die aktuelle Unsicherheit und Unklarheit müssen schnellstens beendet werden. Dabei hängt viel von einer deckungsgleichen Vorgehensweise ab. Der Wunsch nach einheitlichen europäischen Regeln ist mehr als verständlich. Die Sonderregulierungen in Kleinststaaten wie Gibraltar, Malta, Liechtenstein und Monaco sind dagegen kontraproduktiv. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die europäische Regulierung durchaus Vorbildcharakter besitzt. Insbesondere Asien übernahm zuletzt Vorgaben. Allen Beteiligten sollte klar sein, dass bestehende Regeln nicht umgestoßen werden beziehungsweise substanziell erweitert werden. Die International Token Standardization Association (ITSA) leistet aktuell einen wichtigen Beitrag zur Standardisierung und klassifiziert Tokens und Kryptowährungen trennscharf mit der Vergabe einer Token Identification Number (ITIN) analog zur Wertpapierkennnummer (WKN) und zur International Security Identification Number (ISIN) aus dem Wertpapierbereich. 60 04 // 2019

DIGITALISIERUNG Während das Blockchain-Start-up Bitbond als erstes deutsches Unternehmen eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten hat, um ein digitalisiertes Wertpapier auf den Markt zu bringen (Deutschlands erstes Security Token Offering hat am 11. März 2019 begonnen), setzte die BaFin der Kryptobranche ein Warnsignal mit dem Stopp des Initial Coin Offerings des Münchner Start-ups Rise. Dieses setzt Handelsstrategien auf Basis Künstlicher Intelligenz um. Die Entwicklungen werden mit großer Aufmerksamkeit beobachtet, da die BaFin bislang eher als passiver Beobachter wahrgenommen wurde. FAZIT Im Zuge der Digitalisierung setzt sich insbesondere die jüngere Generation intensiver mit Kryptowährungen und der Blockchain- Technologie auseinander. Sie entwickelt ein gänzlich anderes Verhältnis zu Konten, Zahlungen, Geldanlagen, Banken und virtuellen Finanzdienstleistern als die ältere Generation. Einzelne Kryptowährungen kommen und gehen, aber die Blockchain- Technologie bleibt. Selbst die Bundesregierung hat nun den ersten Entwurf einer Blockchain-Strategie vorgelegt. Daher ist es vonnöten, ein Eco-System zu etablieren, das einen regulierten Markt zulässt. Dabei wird es Investments (Kryptowährungen, Tokens) geben, die die definierten individuellen Kriterien der Anleger und Investoren mal besser und mal schlechter erfüllen. Autor Frank Thole ist Partner bei der WEPEX Unternehmensberatung. Der Diplom-Kaufmann verfügt über 30 Jahre Berufserfahrung in der Bank- und Finanzindustrie. 04 // 2019 61

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