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die bank 10 // 2022

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

DIGITALISIERUNG 3 |

DIGITALISIERUNG 3 | Vergleich der Eigenkapitalunterlegung nach den Standardansätzen für Long- und Short-Positionen* Krypto-Assets Rohwaren Geschlossene Position 24,5 % 7,8 % - 35,8 % Wert der aggregierten Long- oder Portfolio einer Klasse Short-Position ein Risikogewicht in Höhe von 1.250 Prozent gelten sollte. Auch dies wurde von Vertretern des Bankensektors kritisiert und eine Aufrechnung von Long- und Short-Positionen gefordert. Durch die im zweiten Konsultationspapier neu vorgesehene Zweiteilung in die Untergruppen 2a und 2b sind für Aktiva der Gruppe 2a nun zwei Ansätze vorgesehen, die auch bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken zur Anwendung kommen. Es handelt sich dabei um einen modifizierten Standardansatz und einen modifizierten vereinfachten Standardansatz. Eine Unterlegung von Kreditrisiken ist nur im Fall von Stablecoins der Gruppe 2a bei Risikopositionen gegenüber Zahlstellen und Intermediären nötig. Für Risikopositionen in Derivaten der Gruppe 2a sind Eigenkapitalanforderungen für CVA- Risiken, die nach dem Basisansatz, und für CCR-Risiken, die nach einem modifizierten Standardansatz zu ermitteln sind, vorgesehen. Eine generelle Risikogewichtung mit 1.250 Prozent gilt nur noch für Positionen der Gruppe 2b, die zur Abdeckung sämtlicher Risiken dient. Lediglich für CCR-Risiken aus Derivaten der Gruppe 2b ist eine zusätzliche Eigenkapitalanforderung zu berechnen. Die Anwendung bankinterner Risikomodelle ist vernünftigerweise für die Gruppe 2 jedoch generell untersagt. Da der neue Vorschlag im Wesentlichen die Berechnung der Marktrisiken für Krypto-Assets der Gruppe 2a betrifft, soll im Folgenden gezeigt werden, in welcher Höhe nach den beiden Standardansätzen diese Risikopositionen mit Eigenkapital unterlegt werden sollen. Daneben werden die nach den Standardansätzen für Marktrisikopositionen mit Rohwarenrisiken berechneten Eigenkapitalunterlegungen gestellt, da diese Assetklasse mit Aktiva der Gruppe 2a vergleichbar ist. Zu unterscheiden sind die Behandlung von Portfolios, die nur aus Long-Positionen bestehen und solchen, die aus Long- und Short-Positionen bestehen. 3,0 % - 14,1 % 9,6 % - 92,2 % Portfolio mehrerer Klassen 2,3 % - 7,7 % Quelle: Eigene Darstellung (*Eigenkapitalunterlegung bezogen auf die Summe der absoluten Werte der gleich hohen Long- und Short-Position). Vereinfachter Standardansatz für Krypro-Assets der Gruppe 2 Nach dem vereinfachten Standardansatz soll die Eigenkapitalunterlegung für jede einzelne Klasse von Krypto-Assets getrennt nach Markt bzw. Börsenplatz berechnet werden. Zunächst wird die Nettoposition wie folgt ermittelt: Net positionk = max(Long positionk ;| Short positionk |) – 0,65 ⦁ min (Long positionk ;| Short positionk|) Jede Nettoposition muss zu 100 Prozent mit Eigenkapital unterlegt werden. Sämtliche Nettopositionen sind schließlich zu addieren, d. h. es werden sinnvollerweise keine Diversifikationseffekte berücksichtigt. Somit sind also reine Longpositionen zu 100 Prozent mit Eigenkapital zu unterlegen, was einer Risikogewichtung von 1.250 Prozent entspricht. Im Fall einer geschlossenen Position beträgt die Eigenkapitalanforderung nur 35 Prozent. Ansonsten liegt sie zwischen den beiden Extremwerten ÿ 2. Für die Rohwarenrisiken gibt es nach dem Standardansatz zwei Verfahren. Nach der Laufzeitmethode beträgt die Eigenkapitalunterlegung einer Longposition 15 Prozent * 1,9 = 28,5 Prozent und die einer geschlossenen Position 3Prozent * 1,9 = 5,7 Prozent. Alternativ kann auch eine ver- einfachte Methode verwendet werden. Danach beträgt die Unterlegung einer Longposition (15 Prozent + 3 Prozent) * 1,9 = 34,2 Prozent und die einer geschlossenen Position 2 * 3 Prozent * 1,9 = 11,4 Prozent. Standardansatz für Krypto-Assets Die Berechnung nach dem Standardansatz soll ähnlich der des sensitivitätsbasierten Standardansatzes für Marktrisiken erfolgen und dazu dienen, die eigenkapitalmindernden Effekte durch die weitgehende Aufrechnung von Long- und Short-Positionen innerhalb derselben Klasse von Krypto-Assets der Gruppe 2a wie z. B. Bitcoin zu erlauben. Im Gegensatz zu anderen Risikoklassen wie Rohwaren ist also weder ein Diversifikationseffekt zwischen Long-Positionen derselben Rohwarenklasse, also etwa innerhalb der Klasse der Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin, noch zwischen verschiedenen Rohwarenklassen, also zum Bei- 62 10 | 2022

DIGITALISIERUNG spiel zwischen der Klasse der Edelmetalle und der Klasse der sonstigen Metalle, wie Aluminium, Kupfer und Blei, erlaubt. Die Berechnung nach dem sensitivitätsbasierten Ansatz ist sehr aufwendig und wird daher hier nur für einfache Positionen, die keine Finanzoptionen enthalten, dargestellt. Die (Delta-)Sensitivität s k einer nicht-optionalen Position in einem Krypto-Asset im Bucket b in Höhe von 100 € gegenüber Preisänderungen beträgt wie bei Aktien oder Rohstoffen 100 €, d. h., dass eine Preisänderung um 1 Prozent zu einer entsprechenden Wertänderung um 1 Prozent der Position führt. Bei einem Risikogewicht RW k von 100 Prozent beträgt die gewogene Sensitivität WS k = s k * RW k = 100 * 100 Prozent = 100 €. Der Korrelationskoeffizient zwischen beliebigen Paarungen von laufzeit- und börsenplatzbezogenen Risikofaktoren k und l (innerhalb des Buckets b) ρ kl ist mit 0,94 vorgegeben. Je höher ρ kl , desto stärker der Entlastungseffekt aus der Saldierung der (Delta-)Sensitivitäten von Long- und Short-Positionen. Die Eigenkapitalanforderung für das (Delta-)Risiko eines Krypto-Assets K b berechnet sich nach folgender Formel: Zusätzlich erfolgt die Berechnung für zwei weitere Szenarien mit einem höheren bzw. niedrigeren pauschalen Korrelationskoeffizienten zwischen sämtlichen Paarungen von Risikofaktoren (innerhalb des Buckets b für ein Krypto-Asset) wie folgt: Erhöhte Korrelation: ρ kl high = min (1,25 * ρ kl ; 1) Niedrigere Korrelation: ρ kl low = max (2 * ρ kl -1; 0,75 * ρ kl ) Wegen ρ kl = 0,94 ergibt sich also ρ kl high = 1 bzw. ρ kl low = 0,88. Die maßgebliche Eigenkapitalunterlegung ist dann der höchste Wert K b der drei pauschalen Korrelationsszenarien. Vergleich von Portfolios mit Long- oder Short-Positionen Da für Krypto-Assets der Gruppe 2a ein Risikogewicht von 100 Prozent vorgesehen ist, sind auch nach dem Standardansatz Portfolios, die nur aus Long- oder Short-Positionen bestehen, zu 100 Prozent mit Eigenkapital zu unterlegen, da im hier maßgeblichen negativsten Szenario mit erhöhter Korrelation der Korrelationskoeffizient 1 beträgt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich 10 | 2022 63

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