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die bank 10 // 2021

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

DIGITALISIERUNG

DIGITALISIERUNG zentrales elektronisches Wertpapierregister für die Eintragung der digitalisierten Wertpapiere vor. In diesem Zusammenhang wird auch das Krypto-Verwahrgeschäft gestärkt, da die Einführung von Krypto-Wertpapieren, etwa auf Blockchain- oder DLT-Basis, nun explizit vorgesehen ist. Ein Krypto-Wertpapier ist nach § 4 Abs. 3 eWpG ein elektronisches Wertpapier, das in ein Krypto-Wertpapierregister eingetragen ist. Die Führung eines solchen Registers ist als weitere Finanzdienstleistung unter Aufsicht der BaFin im Sinn des Kreditwesengesetzes (KWG) reguliert. Im Unterschied zu Zentralregister-Wertpapieren können bei Krypto-Wertpapieren die Registerführung und Wertpapierverwahrung voneinander getrennt erfolgen. Nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG handelt es sich bei der Führung eines elektronischen Wertpapierregisters im Geltungsbereich des KWG um eine lizenzpflichtige Finanzdienstleistung. Der Emittent kann nach § 16 Abs. 2 S. 1 eWpG eine von der Wertpapierverwahrungsstelle abweichende registerführende Stelle bestimmen, die jedoch über eine entsprechende Finanzdienstleisterlizenz verfügen muss. Das neue eWpG wird durch die „Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV)“ ergänzt. Ein Referentenentwurf der eWpRV des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz liegt bereits vor. Regulatorisches Spannungsfeld Wie immer bei der Nutzung innovativer Technologien stellt sich auch hier die Frage: Wie viel staatliche Aufsicht, wie viel Regulierung wird benötigt? Denn es gilt ganz klar das Spannungsfeld, die Technologieentwicklung voranzutreiben, aber gleichzeitig Missbrauch und Geldwäsche wirksam zu verhindern. Sicherheit und regulierte Märkte ziehen in der Regel Investoren an, wohingegen zu große regulatorische Hürden Innovationen ausbremsen. Die Dynamik im Themenfeld der Krypto- Asset-Dienstleistungen und der teilweise parallel laufenden Regulierungsprozesse auf nationaler und europäischer Ebene lässt auch Brancheninsider manchmal die Orientierung im Gesetzes- und Verordnungsdschungel verlieren. Das Krypto-Verwahrgeschäft wurde in Deutschland Ende 2019 erstmalig durch die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie reguliert. Diese betraf nun zusätzlich auch Anbieter, die breit definierte "Kryptowerte oder private kryptographische Schlüssel" verwahren, verwalten oder sichern. Nicht einmal ein Jahr später hat die EU- Kommission im September 2020 das Digitale Finanzpaket auf den Weg gebracht, dessen Inhalt unter anderem einen eigenen Regulierungsvorschlag für Krypto-Assets (Markets in Crypto-Assets, kurz MiCA) enthält. Und aktuell hat die Bundesregierung mit dem oben beschriebenen eWpG eine weitere regulierte Finanzdienstleistung auf Basis von DLT auf den Weg gebracht. Parallel dazu laufen bei der EZB die Vorbereitungen im Rahmen einer Erprobungsphase für einen Digitalen Euro. Finanzdienstleister und Banken, die in diesem Umfeld aktiv sind, wurden somit innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne mit mehreren Regularien zum Thema Krypto-Verwahrgeschäft in Form von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien konfrontiert. Um einen Überblick zu gewinnen, empfiehlt es sich, die verschiedenen regulatorischen Anforderungen an die eigene geplante Kryptodienstleistung zu prüfen und von Anfang an beratende Experten mit einzubeziehen. Neue Geschäftsfelder für Banken und den Finanzsektor Die Nutzung von DLT und Blockchain-Technologien ermöglicht Banken und Finanzdienstleistern die Erweiterung ihres Portfolios im Rahmen von Krypto-Verwahrdiensten für Endverbraucher und Händler. Das kann dann so aussehen, dass Banken für ihre Kunden Wallets und Transaktionen verwalten, die asymmetrischen Schlüsselpaare generieren und speichern, eine Anbindung an Krypto-Tauschbörsen anbieten oder eigene Kryptowährungen verwalten. Smart Contracts Zusätzlich können im Rahmen der Digitalisierung weitere Dienstleistungen über die Nutzung sogenannter Smart Contracts angebo- 44 10 // 2021

DIGITALISIERUNG FAZIT Es ist unstrittig, dass die wachsende Bedeutung von Kryptowährungen Auswirkungen auf den Bankensektor und den elektronischen Zahlungsverkehr und damit entscheidenden Einfluss auf das Geschäftsfeld von Banken und Finanzdienstleistern haben wird. Auch die Entwicklungen rund um den digitalen Euro müssen im Zusammenhang mit der generellen Bedeutungszunahme von Krypto-Währungen gesehen werden. Banken und Finanzdienstleister haben fundierte Expertise bei der Umsetzung von Regulierungsfragen, die ihnen eine gute Ausgangsposition auf dem Markt der Dienstleistungen für Kryptowährungen und weitere Mehrwertdienste ermöglicht. Durch Kompetenzen mit kryptographischen Verfahren, z. B. in der Autorisierung, im Online Banking oder bei der PIN-Absicherung, bringen sie bereits einen Großteil der technischen Voraussetzungen für den Einstieg in dieses Geschäftsfeld mit. ten werden. Darunter versteht man einen ausführbaren Programmcode, der zum Beispiel Verträge abbilden oder überprüfen oder die Verhandlung oder Abwicklung eines Vertrags technisch unterstützen kann. Die Vorteile einer solchen Technologie liegen auf der Hand: Manuelle Vertragsprozesse mit Dokumentationslücken werden vermieden, die Schnelligkeit und Qualität der grundlegenden Geschäftsprozesse erhöht, ggf. wird die schriftliche Fixierung des Vertrags damit gänzlich überflüssig. Vertragsklauseln sind teilweise oder vollständig selbst ausführbar oder selbst durchsetzbar. Mögliche Einsatzgebiete sind etwa Dienstleistungsverträge, virtuelle Produkte wie Lizenzschlüssel oder Software. Self Sovereign Identity Eine weitere Anwendungsmöglichkeit von Blockchains bzw. DLT, die zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die Self Sovereign Identity, die „selbstbestimmte Identität“ oder kurz SSI. Eine selbstbestimmte Identität erlaubt es einer Person oder einer Organisation, eine digitale Identität zu erzeugen und diese vollständig zu kontrollieren, ohne dass es der Erlaubnis eines Vermittlers oder einer zentralen Partei bedarf. Der zentrale Gedanke ist somit die selbstbestimmte Weitergabe persönlicher Daten. Auch dieses Verfahren basiert auf DLT. Statt Zahlungen werden hier aber persönliche Daten (Attribute) in der Wallet des Kunden gespeichert. In dieser – wieder dezentralen Architektur – bieten sich für Banken durch deren Vertrauensstellung – in Verbindung mit den ohnehin etablierten Prozessen z. B. im Rahmen der GwG-konformen Registrierung – weitere Möglichkeiten, Mehrwertdienste anzubieten. Autorin Dagmar Schoppe ist Bereichsleiterin bei der SRC Security Research & Consulting GmbH. Ihre Schwerpunkte liegen in der Beratung zu Compliance- Themen sowie zum Informationssicherheitsmanagement. Die Autorin dankt Vanessa Weber für ihre Mithilfe bei der Erstellung dieses Beitrags. Dagmar Schoppe ist auch eine der ReferentInnen bei unserem unserem nächsten „Informationssicherheitsbeauftragte/r (ISB) für Kreditinstitute“ der vom 10. bis 13. Mai 2022 10 // 2021 45

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