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die bank 10 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT auch

MARKT auch die Hausbanken sind gefordert, ihren Bestandskunden proaktiv Unterstützung anzubieten, um langfristige Kundenbeziehungen zu festigen. Unternehmen mit Sitz in Bayern können den LfA-Mini-Schnellkredit beantragen, dessen Ausgestaltung dem KfW-Schnellkredit ähnelt, aber auf kleinere Unternehmen abzielt. Konditionen, Laufzeiten und tilgungsfreie Jahre entsprechen der bundesweiten Vorlage, nur kommen hier bereits erhaltene Soforthilfen zum Abzug, sodass die verbleibenden zu beantragenden Kreditbeträge überschaubar sind. Baden-Württemberg ermöglicht über die Bürgschaftsbank Zugänge zu Sofortbürgschaften für KMU. Der maximal aufzunehmende Kreditbetrag beider Kredite des KfW-Sonderprogramms orientiert sich u. a. an dem bisherigen Fremdkapital, das um max. 50 Prozent ergänzt werden darf. Diese Rahmenbedingung hat zwei Herausforderungen: Unternehmen, die bisher konservativ kaum Fremdkapital nachgefragt haben, um ihre Unabhängigkeit aufrechtzuerhalten, werden für ihr bisheriges Verhalten „bestraft“, da ihnen nur eine geringe zusätzliche Liquidität über externes Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird. Aus Risikoaspekten ist das widersinnig, da gerade diese Unternehmen aufgrund ihres hohen haftenden Eigenkapitals die Kreditanforderungen besser erfüllen. Dagegen besteht für die Unternehmen, die nur eine geringe Eigenkapitalquote haben, das Risiko, dass sie aufgrund einer negativen Risikoprüfung keine Kredite erhalten – unter Ausfallrisikoaspekten sehr nachvollziehbar. Sollten diese Unternehmen dennoch eine positive Einschätzung erhalten, steigt das Risiko der zukünftigen Überschuldung exponentiell. Auch wenn sich das Wirtschaftsleben im dritten Quartal in vielen Branchen wieder „normalisiert“ hat, bleibt die finanzielle Lage für den Großteil mittelständischer Unternehmen schwierig. Umsätze, die bisher die Hauptfinanzierungsquelle darstellten, fallen in den meisten Branchen hinter den Erwartungen zurück. Kosten bleiben auf hohem Niveau, trotz Kurzarbeit oder teilweisem Personalabbau. Bei einem Mittelwert von knapp acht Mitarbeitern werden die Grenzen der Kostenreduktion im Personalbereich schnell sichtbar. Die Einheit von Eigentum und Leitung und die damit verbundene bisherige Bestreitung des privaten Lebensunterhalts durch Teile des Gewinns erschweren die Situation. Finanzierungen für Investitionen, die in den letzten Jahren zunehmend aufgrund positiver Umsatzerwartungen getätigt wurden, müssen bedient werden, sodass in den nächsten Monaten mit einer steigenden Anzahl von Insolvenzen zu rechnen ist. Aktuell hat die Bundesregierung mit der erneuten Verlängerung der Überbrückungshilfe reagiert, die sich an KMU richtet, deren Umsätze in den letzten Monaten deutlich unter denen des Vorjahres lagen und mit der sie Gelder zur Deckung ihrer „förderfähigen“ Fixkosten beantragen können. Die nicht zurückzahlbaren Hilfen staffeln sich nach Umsatzeinbrüchen sowie Mitarbeiteranzahl. Schwierig gestaltet sich für kleinere Mittelständler, dass der Unternehmerlohn nicht unter die anzusetzenden Fixkosten fällt, im Gegensatz zu angestellten Geschäftsführern. Quote negativer Kreditbescheide steigt Vor dem Hintergrund teilweise falsch ausgezahlter Corona-Soforthilfen kann man darüber streiten, inwieweit Zuschüsse anstelle von Krediten sinnvoll sind. Die Überbrückungshilfen scheinen sich aber an den Bedarfen des Mittelstands zu orientieren und eine Lücke zu schließen. Zwar muss ein sachkundiger Dritter den Finanzbedarf prüfen und über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder melden, da Steuerberatern diese Daten in der Regel vorliegen, bestehen jedoch keine weiteren Offenlegungspflichten gegenüber Dritten. Darüber hinaus werden das Eigenkapital geschont und keine neuen Verbindlichkeiten und laufende Folgekosten aufgebaut, sodass Verhandlungen über Kapitalbedarfe bei einem möglichen Auftragsanstieg auf „besseren“ Kapitalquoten fußen. Für viele Mittelständler war dies nach der Finanzkrise ein gravierendes Problem, da ihre Bilanzkennzahlen zu negativen Kreditbescheiden führten und notwendige Investitionen nicht getätigt werden konnten. Die Quote negativer Kreditentscheide ist in den letzten zwei Quartalen bereits deutlich angestiegen. Das zeigt, dass Hausbanken restriktiver Kredite vergeben, aber auch, dass die Bonität der Antragsteller deutlich gesunken ist. Schätzungen zur Zahl der Unternehmen, die durch die Covid-19-Pandemie insolvenzbedroht sind, haben eine große Streuung. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September und die Verlängerung für „nur“ überschuldete Unternehmen bis zum Ende des Jahres beschönigt sicherlich die reale Situation. Unternehmen, die pandemiebedingt zahlungsunfähig oder überschuldet sind, mussten nicht, wie sonst gefordert, innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden. Mit einer ansteigenden Zahl von Unternehmensinsolvenzen ist bereits im vierten Quartal zu rechnen. Anders als bei bisherigen Krisen sind auch solche Unternehmen in ihrer Existenz bedroht, die bis zur aktuellen Pandemie finanziell gut aufgestellt waren, wie 24 10 // 2020

MARKT 2 | Bilanz der KfW-Kredite Kreditvergabe nach Kredithöhe im Juli 2020; Veränderung zum Vormonat in Prozent + 15 % + 14 % + 15 Gesamt % + 11 % + 8 % + 2 % - 4 % Schnellkredit Bis 0,8 Mio. € Bis 3 Mio. € Bis 10 Mio. € Bis 100 Mio. € Über 100 Mio. € Quelle: KfW, Barkow Consulting, FinCompare. 1) Durchschnittliches Volumen: 330.000 €. Hoteliers, selbstständige Berater, Restaurants oder Tourismusunternehmen. Ihnen wird eine zeitnahe Meldung der Insolvenz empfohlen. Das bereits 2012 verabschiedete ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) ermöglicht im Rahmen des Schutzschirmverfahrens eine leichtere Unternehmenssanierung, die leider bisher von Mittelständlern kaum genutzt wird. Offenheit für neue Finanzierungsmodelle Die aktuelle Situation führt in jedem Fall zu einem Umdenken und zunehmender Offenheit gegenüber „neuen“ Finanzierungsmodellen, bspw. Crowdfunding-Kampagnen zur Liquiditätsgewinnung. Crowdfunding ist eine Schwarmfinanzierung, bei der eine Vielzahl an Kreditgebern mit einem kleinen Teilbetrag als Quelle für die Finanzierung eines Projekts oder Unternehmens auftritt und der einzelne Kapitalgeber für das bereitgestellte Kapital eine vorab vereinbarte Gegenleistung erhält. Dieses Finanzierungsmodell, das sicherlich nur wenigen mittelständischen Unternehmen zur Verfügung steht, zeigt sowohl den hohen Finanzierungsbedarf als auch eine neuartige Kreativität und einen offeneren Umgang mit der Kommunikation finanzieller Schwierigkeiten. FAZIT Die Covid-19-Pandemie hat insbesondere auf den Mittelstand gravierende Auswirkungen; ein Großteil der Unternehmen hat signifikante Umsatzrückgänge, sodass ihre Hauptfinanzierungsquelle stark gemindert ist. Ein Teil der Unternehmen sieht nur eine Verschiebung seiner Einnahmen und erwartet eine zeitnahe Erholung. Für andere Sektoren sind dies nicht aufzuholende Ausfälle, da insbesondere aufgrund des neuen Lockdowns kurzfristig keine Erholung zu erwarten ist. Eine Schätzung des Hotelverbands geht bspw. von deutschlandweit ca. 10.000 Insolvenzen im Hotelgewerbe aus, was einer Insolvenzquote von 30 Prozent entsprechen würde. Die Passgenauigkeit der bisher seitens des Bundes sowie der Länder initiierten Hilfspakete für den Mittelstand, den Motor der deutschen Wirtschaft, ist nur bedingt gelungen, da insbesondere kleinere Mittelständler nur schwer Zugang zu neuen Krediten finden. Mittelständische Unternehmen, die auch nach der Krise solvent sind, sollten für die Zukunft neue Wege der Finanzierung prüfen und tradierte Finanzierungsformen um Alternativen ergänzen. Aber auch aufseiten der Bundesregierung sowie der Länder ist eine zunehmende Flexibilisierung erforderlich. Die vom BDI geforderte Steuerverrechnung könnte eine sinnvolle Alternative zur Finanzierung von Unternehmen sein. Profitieren würden vor der Covid-19-Pandemie finanziell stabile Unternehmen, die Gewinne aus früheren Jahren mit aktuellen Verlusten verrechnen könnten. So würde genau die Gruppe mittelständischer Unternehmen gefördert, die bisher gut aufgestellt war. Diese Finanzierungsform würde auch den Präferenzen mittelständischer Unternehmen entsprechen, da (nur) bekannte Informationen an Steuerberater weiterzuleiten wären. Eine Chance, die Besonderheit des deutschen Mittelstands zu erhalten. Autorin Prof. Dr. Marita Balks lehrt an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und hat die Fachgebiete Corporate Finance, Risikomanagement, Finanzierung der Energiewende und Kapitalmarkttheorie. Zudem ist sie Mentorin für Start-ups im Rahmen des Berliner Start-up-Stipendiums. 10 // 2020 25

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