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die bank 10 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT 1 |

MARKT 1 | Corona-Förderinstrumente auf einen Blick Start-ups Große Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen, mehr als 10 Beschäftigte Kleine Unternehmen bis 10 Beschäftigte und Freiberufler Solo-Selbstständige und Freiberufler Hilfen für Start-ups Wirtschaftsstabilisierungsfonds KfW- Schnellkredit Überbrückungshilfe KfW- Sonderprogramm Warenkreditversicherungen und Exportkreditgarantien Bürgschaften Steuerliche Maßnahmen Kurzarbeitergeld Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung » Start-ups haben Zugang zu allen Unterstützungsmaßnahmen des Corona-Hilfspakets. Das zusätzlich geschnürte Unterstützungspaket für zukunftsfähige Start-ups basiert auf 2 Säulen: » KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds stellen mit dem privaten Wagniskapitalfonds zusätzliche öffentliche Mittel über die neue Corona Matching Fazilität (CMF) zur Verfügung, damit Investoren auch während der Corona-Pandemie Start-ups finanzieren. Für Startups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang über die CMF haben, werden zusätzliche öffentliche Mittel über Landesförderinstitute (LFI) oder über weitere Intermediäre zur Verfügung gestellt. » 400 Mrd. € Staatsgarantien für Verbindlichkeiten » 100 Mrd. € für direkte staatliche Beteiligungen » 100 Mrd. € für Refinanzierung durch die KfW Befristet bis 31.12.2020 » Kreditvolumen max. 800.000 € » 100 Prozent Haftungsfreistellung » Einheitlicher Zinssatz, der sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientiert und am Tag der Zusage festgesetzt wird (Zinssatz derzeit 3 Prozent). Befristet bis 31.12.2020 » Erweiterte Sonderkonditionen, unter anderem niedrigere Zinssätze, vereinfachte Risikoprüfung, höhere Haftungsfreistellung (bis zu 90 Prozent). Befristet bis 31.12.2020 » Der Bund übernimmt für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Warenkreditversicherer von bis zu 30 Mrd. €. » Der Bund sichert Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der Europäischen Union und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien ab. » Abdeckung bis zu 90 Prozent des Kreditrisikos, mindestens 10 Prozent Eigenobligo übernimmt die jeweilige Hausbank. Befristet bis 31.12.2020 » Auszahlung in 3 Stufen bis zu 87 Prozent des Nettolohns ab dem 7. Bezugsmonat. Kinder werden berücksichtigt. Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Befristet bis 31.12.2021 » Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona- Pandemie zu unterstützen, erhalten sie vielfältige steuerliche Hilfen. Ab dem 1.7. gilt u. a. eine niedrigere Mehrwertsteuer. Der reguläre Satz sinkt von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent. Befristet bis 31.12.2020 Weitere Maßnahmen: » Erstattung von Steuervorauszahlungen » Anpassung von Steuervorauszahlungen » Stundung von Steuerzahlungen » Steuerfreistellung von Aufstockungen des Kurzarbeitergelds » Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt » Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für 2020 und 2021 auf 5 bzw. 10 Mio. € (bei Zusammenveranlagung) » Den Unternehmen werden nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten gewährt. » Noch bis zum 09.10.2020 können Anträge auf Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 gestellt werden (Phase 1). Für die Monate September bis Dezember beginnt die Antragsfrist Mitte Oktober 2020 (Phase 2). » Erleichterter Zugang zur Grundsicherung für Arbeitssuchende » Alle Personen, die zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung haben, können einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben (unabhängig ihrer Beschäftigungsform). Befristet bis 31.12.2020 www.bmwi.de www.bmwi.de www.kfw.de www.kfw.de www.bmwi.de www.vdb-info.de www.arbeitsagentur.de www.bundesfinanzministerium.de www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de www.bmas.de Quelle: BMJV. 22 10 // 2020

MARKT Neben den umfassenden Programmen zur Beantragung und raschen Bereitstellung von Liquidität wurden verschiedene steuerliche Maßnahmen für Unternehmen und Selbstständige zeitnah verabschiedet. Um eine Insolvenzwelle zu vermeiden, wurde seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im März 2020 die geltende Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die durch Covid-19 zahlungsunfähig oder überschuldet sind, bis zum 30. September 2020 ausgesetzt und für (nur) überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die auf den ersten Blick verwirrenden Programme wurden systematisiert und die Antragstellung für liquiditätssuchende Unternehmen erleichtert. ÿ 1 Die angebotenen Förderprogramme richten sich an verschiedene Unternehmensgruppen und stellen teils unterschiedliche, teils auch gleiche Bedingungen an die liquiditätssuchenden Unternehmen. So müssen Unternehmen bspw. im Rahmen des KfW-Sonderprogramms und des KfW-Schnellkredits nachweisen, dass ihre aktuellen wirtschaftlichen Probleme durch Corona bedingt sind. Der KfW-Schnellkredit setzt zusätzlich die Erzielung eines unternehmerischen Gewinns in Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 voraus. Einheitlich ist auch die Bedingung der Begrenzung des Kredithöchstbetrags auf 25 Prozent der 2019 erzielten Umsätze. Laufzeiten und Zinssätze unterscheiden sich jedoch, ebenso wie die Voraussetzungen in Bezug auf Mitarbeiterzahlen, mögliche Antragsvolumina oder die Dauer der bisherigen Geschäftstätigkeit. Beiden Krediten ist gemein, dass Anfragen über die Hausbanken zu stellen sind, die KfW verlässt sich auf deren Risikoprüfung. Der Staat übernimmt einen Großteil der Haftung, im Fall des KfW- Schnellkredits sogar die vollständige Haftung für das bestehende Ausfallrisiko. Auf den ersten Blick erscheinen die verabschiedeten Maßnahmen und Kredite sinnvoll sowie solide. Viele Aspekte sind unbürokratisch und durchdacht. Die Möglichkeit zweier tilgungsfreier Jahre bspw. schont die kurzund mittelfristige Liquidität, wenngleich diese im Fall des Schnellkredits für einen Zinssatz von drei Prozent vor dem Hintergrund der aktuellen Zinskurve „teuer“ erkauft wird. Positiv ist insbesondere hervorzuheben, dass Sondertilgungen jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigungen möglich sind und keine Sicherheitenstellungen gefordert werden. Diese stellten bereits vor der Covid-19-Pandemie für kleine Mittelständler ein Problem dar, da nur wenige Unternehmen Möglichkeiten zur Besicherung aufweisen, gleichzeitig aber ein höheres Risiko für Kapitalgeber beinhalten, wie die aufgezeigten geringen Eigenkapitalquoten vieler Mittelständler zeigen. Die Erfolgsaussichten für Kreditvergaben im Mittelstand stiegen daher schon zuvor mit wachsender Unternehmensgröße. Die weiterhin bestehende hohe Nachfrage von mittelständischen Unternehmen nach Krediten sowie die Inanspruchnahme vorhandener Kreditlinien zeigen, dass die Folgen der Corona-Krise noch lange nicht überwunden sind. Insbesondere kleine Unternehmen haben ihre Liquiditätsreserven aufgebraucht und haben Finanzierungsbedarf im kurz- und langfristigen Bereich. Probleme und Hindernisse der Programme Erste Analysen zu Liquiditätsbedarfen bei Mittelständlern zeigen die aktuellen Probleme und Hindernisse der bisherigen Programme: Vorteil des KfW-Schnellkredits ist die unbürokratische und schnelle Zusage sowie die 100-prozentige staatliche Risikoabsicherung. Voraussetzung für die Beantragung des KfW- Schnellkredits, der insbesondere mittelständischen Unternehmen helfen soll, sind mindestens elf Mitarbeiter. Die Realität sieht jedoch anders aus. 90 Prozent der deutschen privatwirtschaftlichen Unternehmen sind von diesem im Grundsatz einfachen und schnell zu beantragenden Kredit ausgeschlossen. Für diese Mittelständler stehen in Abhängigkeit des Zeitpunkts ihrer Unternehmensgründung der KfW-Unternehmerkredit (mehr als fünf Jahre Bestand) oder der ERP-Gründerkredit Universell (drei bis fünf Jahre) zur Auswahl. Sollte ein Mittelständler diese erste Restriktion erfüllen, folgt die Risikoeinschätzung durch die Hausbank, da sie mit 10 bis 20 Prozent der Kreditsumme in die Haftung geht. Für größere Mittelständler scheint der Kredit auf Basis der aktuellen Antragszahlen eine sinnvolle Alternative darzustellen. ÿ 2 Die Kreditaufnahme kleiner Mittelständler wird aufgrund vorhandener Informationsasymmetrien mit Kreditgebern erschwert, da sie bisher geringeren Offenlegungspflichten unterliegen. Des Weiteren müssen mittelfristige Finanzplanungen oder Kapitalbedarfsrechnungen für die Finanzierung erst generiert werden. Eine Herausforderung für kleinere Mittelständler, die eine Beantragung verzögert. Hinzu kommen die oft nicht vorhandene oder geringe Krediterfahrung vieler Unternehmer sowie aktuelle Schwierigkeiten bei Terminanfragen bei Banken. Hier rächt sich, dass viele Mittelständler auf Hausbankbeziehungen oder reine Innenfinanzierung vertraut und andere Anbieter, wie FinTechs, in ihren Finanzierungsentscheidungen kaum berücksichtigt haben. Aber 10 // 2020 23

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