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die bank 10 // 2018

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG es 85

REGULIERUNG es 85 Prozent, für japanische Yen (JPY) und Schweizer Franken (CHF) nahezu 100 Prozent. Die Ergebnisse zeigen, dass Evolved IBORs die gleichen, fundamentalen Probleme wie die bisher genutzte Erhebungsmethode basierend auf Expertenmeinungen (Umfrage) besitzen. RFR: Mittelfristige IBOR-Nachfolger Parallel zur Arbeit an den Lösungen für die heutigen IBOR-Sätze wird an einer neuen Familie von Referenzzinsätzen, den RFR, gearbeitet. Der erste Schritt ist die Etablierung eines neuen Tagesgeldsatzes. Nachdem dieser bereits für US-$, GBP, JPY und CHF existierte, wurde für den Euro am 13. September der Nachfolger ausgewählt. Zur Entwicklung von RFR erklärte Andrew Bailey, Chef der britischen FCA im Juli 2017, dass diese von den Panel-Banken ab 2022 keine LIBOR-Quotierung mehr erwarte. Im März 2018 führte er dazu aus, dass er RFR generell als bestes Maß für das Zinsrisiko betrachte. Somit scheint klar, dass die FCA, als zuständiger Regulator einen reformierten LIBOR nicht als dauerhafte Lösung sieht. Außerdem hat Bailey die Marktteilnehmer aufgefordert, die Planung und Umsetzung für die IBOR-Ablösung bereits jetzt zu starten. Die Unternehmen sollten sich auf die Einstellung des LIBORs vorbereiten. Die aktuelle Entwicklung ist gut am Beispiel des US-$-LIBOR zu verfolgen. Hierfür existieren bereits konkrete Pläne, wie ein solcher Nachfolger auf SOFR-Basis entwickelt werden soll. Diese besicherte Benchmark ist bereits produktiv, und erste Transaktionen hierauf wurden bereits vom London Clearing House gecleart. Zurzeit wird an der Migration von FED Funds H15 (EFFR) auf SOFR gearbeitet. Dies soll laut aktuellem Plan bis 2021 abgeschlossen sein. Auch in weiteren wichtigen Währungen schreitet die Transformation voran. Beispielsweise hat die Sterling Working Group RFR im April 2017 die unbesicherte Overnight Rate SONIA als Alternative zum GBP-LIBOR vorgeschlagen. Das übergeordnete Ziel der Arbeitsgruppe ist die Ermöglichung 58 10 // 2018

REGULIERUNG Die Fallback-Language enthält keine weiteren Anhaltspunkte, wie der Spread in Punkt 2 ermittelt bzw. gestellt wird. Davon ausgehend, dass die G5 RFR Working Groups ähnliche Ziele verfolgen, sind vergleichbare Mechanismen für alle G5-Benchmarks anzunehmen. Die Frades Übergangs des Sterling-LIBORs zu SONIA bis Ende 2021. Im Juli 2018 hat die Arbeitsgruppe eine Konsultationsphase zu Term SONIA Reference Rates gestartet. Von diesen wird erwartet, dass sie den Übergang zu SONIA insbesondere auf Kredit- und Fremdkapitalmärkten erleichtern werden. Die Term Benchmark Rate wird voraussichtlich ab 2019 verfügbar sein. Somit hat der Markt genügend Zeit für die Umstellung, bevor die FCA Ende 2021 die Unterstützung für den LIBOR einstellt. Als CHF-Alternative ist SARON seit Dezember 2017 produktiv. Aus dem Protokoll der Working Group on CHF Reference Interest Rates vom Juni 2018 geht hervor, dass einem Vorschlag zur Spezifikation von 3M Futures zugestimmt wurde. Eine Bewertung der Umsetzbarkeit verschiedener Term Rate Ansätze durch die Arbeitsgruppe ist zudem in Planung. Operationelle Komplexität Aus den dargestellten Entwicklungen resultieren zahlreiche Herausforderungen bei der bankinternen Umsetzung der Reform. Auch wenn aktuell noch Fragen offen sind, ist aufgrund des engen Zeitplans und der signifikanten Umsetzungshürden zeitnahes Handeln erforderlich. Es muss berücksichtigt werden, dass nicht allein der EURIBOR-Fortschritt maßgeblich ist, da die LIBOR-Reform in den verschiedenen Währungen unabhängig voranschreitet. Zusätzliche Komplexität entsteht durch Szenarien, in denen Bestandsgeschäfte nicht unmittelbar auf neue und liquide Referenzzinssätze migriert werden können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Szenarien ist hoch. Es ist daher mit einer Parallelphase unbekannter Länge von IBORs und RFRs für vergleichbare Transaktionen zu rechnen. Die Dauer ist an dieser Stelle jedoch nicht von entscheidender Bedeutung. Umso wichtiger ist, dass betroffene Institute systemseitig alle Voraussetzungen für eine solche Phase schaffen müssen. Dies betrifft nicht nur die vollständige Informationsabbildung im Datenmodell. Es gilt, entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von Pricing über Hedging und Risikomanagement bis zum Hedge Accounting – geeignete Prozesse zu definieren und systemseitig umzusetzen. Eine Parallelphase bedeutet also eine wesentliche Komplexitätssteigerung im Vergleich zu einer globalen Umstellung zu einem Stichtag. Ein weiterer zentraler Aspekt der IBOR- Transition ist die Entwicklung von vertraglichen Regelungen und Prozessen. So fordert Artikel 28.2 der EU BMR von regulierten Instituten seit Januar 2018 einen robusten schriftlichen Plan, in dem Maßnahmen darzulegen sind, die bei einer wesentlichen Änderung bzw. Einstellung eines Referenzwerts zu ergreifen sind. Bisher besteht in den meisten geltenden Verträgen keine klare Regelung, die bei Einstellung einer Benchmark greift. Diese sogenannte Fallback-Language muss zeitnah in Verträge eingebettet werden, um die Transition zu ermöglichen. Im April hat Pimco in einem Meeting des Alternative Reference Rates Committees (ARRC) ein Beispiel für eine Fallback-Language für Floating Rate Note (FRN)-Verträge präsentiert. Der vorgestellte LIBOR-Fallback ist ein synthetischer LIBOR, ein Replacement Floating Rate Spread wird auf alternative RFRs für verschiedene Laufzeiten addiert. Der Replacement Floating Rate Spread ergibt sich wie folgt: 1. Festlegung durch Vertragsparteien der Transaktion (bei Vertragsabschluss) 2. Festlegung durch einen Regulator, Bankenaufsicht, Zentralbank o.ä. 3. Festlegung basierend auf dem Durchschnitt historischer Fixings wie dem IBOR-RFR-OIS-Spread. (Aus Gründen der Lesefreundlichkeit wurde diese Darstellung im Vergleich zur vorgeschlagenen juristischen Formulierung deutlich vereinfacht.) ge ist, wie wahrscheinlich die Einstellung einer oder mehrerer IBOR-Benchmarks ist. Marktteilnehmer sollten sich bewusst sein, dass sich die Feststellungsmethode für EURI- BOR und LIBOR bis Ende 2019 erheblich verändern wird. Geschäfte, die heute eine Fälligkeit ab 2020 haben, sind direkt von der Transformation betroffen. Die bankinterne Vorbereitung der Transition ist idealerweise bis zum Zeitpunkt der Einführung der neuen Referenzzinssätze abzuschließen, denn von da an kann eine Liquiditätsverschiebung von EURI- BOR/LIBOR auf alternative RFRs nicht mehr ausgeschlossen werden. FAZIT Die dauerhafte Funktionsfähigkeit eines Hybrid EURIBOR bleibt fraglich. Sowohl EURIBOR als auch LIBOR kämpfen mit der Herausforderung, einen nicht mehr liquiden Markt zu repräsentieren. Aus diesem Grund ist das Szenario des vollständigen Übergangs von EURIBOR und LIBOR auf RFR-basierte Märkte in naher Zukunft nicht unwahrscheinlich. Ein Ende von EURIBOR und LIBOR ist ab 2022 denkbar. Die Komplexität der Transition ergibt sich insbesondere durch die Vielzahl betroffener Transaktionen, Produkte und Systeme sowie den erwarteten parallelen Lauf bisheriger und neuer Referenzzinssätze. Autoren Christian Behm ist Partner bei Lucht Probst Associates. Er verantwortet das Beratungsangebot Risk & Quant Consulting und agiert in der Bankenberatung, insbesondere für große Kundenmandate. Andreas Hock ist Manager im gleichen Unternehmen und bringt seine Kapitalmarkt-Expertise insbesondere in den Bereichen Marktpreis- und Kreditrisikomanagement sowie bei der Bewertung von Finanzinstrumenten zum Einsatz. 10 // 2018 59

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