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die bank 09 // 2018

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG

REGULIERUNG verletzungen, bei denen der Katalog nicht abschließend ist. Die augenscheinlich einfachen Fehlerkataloge weisen bei näherer Betrachtung jedoch einen hohen Komplexitätsgrad und eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf. Die Fehler können in materiell-rechtliche und kontrollbezogene Tatbestände unterteilt werden; teilweise sind sie auch interdependent. Die Auslegung und Anwendung der Fehlerkataloge ist versteckter Dreh- und Angelpunkt des neuen QI-Vertrags, der in der Praxis jedoch bei der Ersteinführung der Compliance-Anforderungen bisher kaum erkannt worden ist. Der RO benötigt dafür einen laufenden, jährlichen Prozess, um nach eigenem Ermessen die Erfüllung der Tatbestände je Fehler zu prüfen und dies nachvollziehbar zu dokumentieren. Insbesondere Zweifelsfälle sollten so dokumentiert werden, dass deren Einwertung auch nach längerer Zeit durch eine andere Person nachvollzogen werden kann. Alle Fehler und die Maßnahmen zu deren Behebung sind in der Zertifizierung aufzuführen. Sofern die Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind, ist die Zertifizierung gegenüber dem IRS einzuschränken. In der ersten Runde lässt der IRS die Banken jedoch aufatmen: Kleinere Umsetzungslücken in den ersten Jahren werden erwartet. Dies wird jedoch höchstwahrscheinlich für die nächste Zertifizierung für die Jahre 2018 bis 2020 nicht mehr gelten. Deshalb sollten alle derzeit noch bestehenden Lücken unverzüglich geschlossen werden – eine wiederholte Offenlegung des gleichen nicht behobenen Fehlers stellt schließlich eine Vertragsverletzung dar. FAZIT Die bisherige Praxis zeigt, dass insbesondere durch die Etablierung des RO eine erhöhte Aufmerksamkeit für die Compliance mit den US-Steuervorschriften erzielt werden konnte. Auch wenn die Anforderungen nicht so strikt wie beim SOX sind, stellt das neue Verfahren zur Zertifizierung der internen Kontrollen viele QI weiterhin vor Herausforderungen, insbesondere bei der Prüfung der tatsächlichen Durchführung der internen Kontrollen und der Bewertung der Fehler. In vielen Häusern sind mit der ersten Zertifizierung meist nicht alle dieser Herausforderungen bewältigt. Oft wurde das gesamte Verfahren erst kurz vor Abgabe der Zerti- fizierung etabliert oder gar Probleme erst dann erkannt. Daher gilt es nun, das Verfahren weiter zu festigen und in eine jährliche Übung zu überführen. Schließlich bleibt abzuwarten, ob das Verfahren Pate für weitere Regime oder Finanzbehörden steht. Erste Ansätze hierfür im deutschen Steuerrecht sind auch im Anwendungserlass zu § 153 AO zu erkennen. Dort wird ein internes Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten als ein Indiz gesehen, das gegen eine vorsätzliche oder leichtfertige Steuerhinterziehung oder -verkürzung und für einen „einfachen“ Fehler spricht. Ob sich die für die US-Quellensteuer entwickelten Instrumente auch für diese Zwecke in der Praxis durchsetzen werden, bleibt abzuwarten. In jedem Fall könnten sich die Investitionen in das interne Kontrollsystem so doppelt bezahlt machen. Autoren Kay Böhm ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Director bei PwC. Er berät eine Vielzahl von QIs bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem QI-Vertrag, insbesondere die Errichtung eines QI-Compliance-Programms. Sandra Horst ist Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin in eigener Praxis. Sie wirkt in der Asset Managementund Bankenbranche als Prüferin und Beraterin und legt derzeit den Fokus auf die Umsetzung des QI-Compliance-Programms. 1 Siehe Revenue Procedure 2017-15. 2 Consultation Paper on draft Guidelines on outsourcing arrangements (EBA-CB-2018-11) vom 22. Juni 2018. 3 Sarbanes-Oxley Act 2002: US-Bundesgesetz als Reaktion auf Bilanzskandale von Unternehmen wie Enron und Worldcom. Kernbestandteil ist die Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems für die Rechnungslegung durch die Geschäftsleitung und dessen Bestätigung im Jahresabschluss durch die Geschäftsleitung. Bei unrichtigen Abschlüssen und Korrekturen drohen empfindliche Strafen. 44 09 // 2018

REGULIERUNG DIE BANK Demnächst … Es tut sich etwas hinter diesem Vorhang. Was, das wird noch nicht verraten. Wir arbeiten dran. Woran? An einem neuen Zusatzangebot. Seien Sie gespannt! Wir halten Sie auf dem Laufenden. Ihr Team von „die bank09 // 2018 45

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