DIGITALISIERUNG 1 | Lösungsansatz: XignPay Instant Payment über Drittanbieterschnittstelle Händler Zahlungsbestätigung (7) Händlerbank XignIN Einscannen des QR-Codes (3) Abrufen der URL und Session-ID (2) Übermittlung der Transaktionsdaten (1) Xign App Abrufen der Transaktionsdaten (4) Bestätigen und Authentifizieren (4) Xign Manager Authentifizieren und Auslösen einer Instant-Payment-Zahlung (6) Kundenbank nem oder mehreren Zahlungsdienstleistern und sind bei der entsprechenden Bundesbehörde lediglich registrierungspflichtig. Eine wichtige Neuerung im Rahmen der PSD2 ist der Kontenzugang für Dritte. Für Kontoinformations- sowie Zahlungsauslösedienste müssen Banken entgeltfreie Schnittstellen zur Verfügung stellen. Diese können von Dritten genutzt werden, um eigenen kostenpflichtige Dienste voranzutreiben. Aktuell lassen sich auf der Internetseite der Deutschen Kreditwirtschaft Anforderungen an diese Schnittstelle nachlesen, die eine Ähnlichkeit mit der etablierten FinTS-Schnittstelle vermuten lassen. Die Europäische Bankenaufsicht definiert im Rahmen der PSD2 die Regulatory Technical Standards (RTS). Im Wesentlichen geht es dabei um drei Bereiche: eine starke Kundenauthentifizierung, Sicherheitsmechanismen der standardisierten Drittanbieterschnittstelle und Ausnahmen von der starken Kundenauthentifizierung. Die starke Kundenauthentifizierung steht als Synonym für eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dazu müssen zwei unabhängige Elemente aus den drei Kategorien Wissen (Passwort, PIN), Besitz (Smartphone, Smartcard, Token) und Biometrie (Fingerabdruck, Iris-Scan, Stimmenerkennung) eingesetzt werden. Zur Implementierung der RTS sind derzeit 18 Monate vorgesehen. Instant Payments und eIDAS bieten neue Chancen Instant Payments (SEPA Instant Credit Transfer, SCT Inst) basieren auf den bereits bekannten SEPA-Überweisungen. Bis zu 15.000 € sollen innerhalb von zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto zur Verfügung stehen, und zwar rund um die Uhr und grenzübergreifend in allen 34 SEPA-Ländern. Die Kombination von Instant Payments und der in der PSD2 definierten Kontoschnittstelle für dritte Zahlungsdienstleister lässt interessante Anwendungsfälle sowohl für den stationären als auch den Online- Handel zu. Doch inwieweit Kunden und Handel wirklich von dem neuen Dienst profitieren werden, ist abzuwarten. Instant Payments sind eher eine Evolution als eine Revolution in der Payment-Welt. Mit der neuen eIDAS-Verordnung besteht eine gesetzliche Grundlage in der EU, qualifizierte Fernsignaturen zu erstellen. Sie wurden im alten deutschen Signaturgesetz und der deutschen Signaturverordnung nicht berücksichtigt. Durch diese Neuerung können künftig Transaktionen, ohne das umständliche Hantieren mit Signaturkarten und Lesegeräten, freigegeben werden. Ein Dienstanbieter kann seinen Nutzern eine mobile Signaturanwendung, z. B. mithilfe von Smartphones anbieten, die bequem und sicher überall zur Verfügung steht, um Banktransaktionen auszuführen. Status quo: Verbreitung von Payment-Systemen Im stationären Handel sind neben Bargeld vor allem kartengestützte Zahlungssysteme stark verbreitet und werden durch den Einsatz neuer Technologien noch benutzerfreundlicher. 2 Das kontaktlose Zahlen via NFC wird besonders von Banken und Kreditkartenunternehmen vorangetrieben und wird sich als Standard im stationären Handel durchsetzen. Bis zum Jahr 2020 müssen alle Händler, die in Europa VISA-Zahlungen akzeptieren wollen, ihre Kassenterminals auf die neue Technologie aufrüsten. Die Technologiegi- 72 09 // 2017
DIGITALISIERUNG ganten Samsung und Apple nutzen die Chance, um Smartphones mit der notwendigen Technologie auszustatten und so eigene Bezahldienste zu etablieren. Auch Online- Händler bieten eine Vielzahl von Bezahlverfahren an, damit der Kunde seine favorisierte Methode nutzen kann. Dabei ist die beim Kunden beliebte Rechnung für Händler das teuerste Verfahren, 3 die Sofort-Überweisung das günstigste. XignQR: Eine passende Lösung XignQR ist eine PKI-basierte innovative Authentifizierungs- sowie Signaturanwendung aus Deutschland. Am (if)is wurde dazu das Start-up XignSys gegründet. Es bietet ein starkes und innovatives Multi-Authentifizierungstool an, das die Identitätsprüfungen in nur einem Vorgang bündelt. Darüber hinaus können mit der Applikation serverseitige Signaturen nach dem eIDAS-Abkommen durchgeführt werden. XignQR stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung und erlaubt einen Authentifizierungsprozess von der Zwei-Faktor-Authentifizierung bis hin zur Multi-Faktor-Authentifizierung. Das System besteht aus insgesamt drei Komponenten, wobei ein Hardware Security Token optional hinzugefügt werden kann. Die weiteren Elemente sind die Smartphone- Applikation, über die sich der Nutzer registriert und anmeldet, der Xign-Manager als zentrale Komponente und Vertrauensanker sowie die Einbindungskomponente XignIN auf der Seite des Händlers. XignQR kann als eigenständiges Payment-System XignPay oder als Technologielieferant für Payment Service Provider dienen. Zur Nutzung des Dienstes XignPay müssen neben der erforderlichen Genehmigung von der BaFin weitere technische Schnittstellen geschaffen werden, um Zahlungen durchzuführen. Beispielsweise kann nach Zustimmung der Deutschen Kreditwirtschaft der Zugriff auf das electroniccash-System über ein virtuelles Terminal erfolgen. Dabei wird, wie beim Bezahlen mit der Girocard, eine Autorisierungsprüfung auf dem Kundenkonto durchgeführt. Eine weitere Alternative kann die künftige Drittanbieterschnittstelle im Rahmen der PSD2 sein, über die Zahlungen direkt vom Kundenkonto ausgelöst werden können. Gekoppelt mit Instant Payments kann so ein revolutionäres Payment-System im europäischen Wirtschaftsraum entstehen. Die Abbildung zeigt den Lösungsansatz für den Online-Bereich, um Instant Payments über die Drittanbieterschnittstelle mit dem Payment- System XignPay auszulösen. ÿ 1 Für die Nutzung des Diensts muss sich der Benutzer zuerst registrieren oder auf die registrierten Kunden der Banken zugreifen. Zum Durchführen einer Zahlung werden die Transaktionsdaten durch die XignIN Einbindungskomponente auf der Händlerseite zum Xign-Manager übermittelt (Schritt 1). Dann sendet der Xign-Manager eine URL sowie Session-ID zurück an den Händler (Schritt 2), der diese Daten beispielsweise als QR- Code dem Kunden präsentiert. Anschließend scannt der Benutzer den QR-Code ein (Schritt 3). Diese Informationen dienen der App als Einstiegspunkt, um die Transaktionsdaten vom Xign-Manager abzurufen und auf dem Smartphone des Nutzers anzuzeigen. Der Benutzer überprüft die Transaktionsdaten und bestätigt die Zahlung (Schritt 5). Der Xign- Manager authentifiziert sich gegenüber der Kundenbank und löst eine Instant-Payment- Zahlung an den Händler aus (Schritt 6). Innerhalb von zehn Sekunden wird das Geld gutgeschrieben und steht auf dem Händlerkonto zur Verfügung. Zum Schluss erhält der Händler von seiner Bank die Bestätigung des Zahlungseingangs (Schritt 7). FAZIT Durch die Bausteine PSD2, Instant Payments und eIDAS sind die Chancen, ein einzigartiges und europaweites Payment- System aufzubauen, ideal. Insbesondere Drittdienstanbieter werden durch die vorgeschriebene Kontozugang-Schnittstelle für Dritte profitieren. Dadurch können Zahlungen bei einem kontoführenden Institut ausgelöst und Kontoinformationen, wie die Verfügbarkeit eines Geldbetrags, geprüft werden. Die Verfügbarkeit eines Geldbetrags ist jedoch nicht mit einer Zahlungsgarantie gleichzusetzen. Zur Identifizierung beim Zugriff auf ein Zahlungskonto sollen qualifizierte Zertifikate auf Basis der eIDAS Verordnung genutzt werden, diese können beispielsweise von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgegeben werden. Die Chancen, aus Deutschland heraus ein neues, zukunftsorientiertes Bezahlsystem einzuführen, sind enorm. Es braucht nur mutige und weitsichtige Akteure, die diesen wichtigen Markt nicht anderen Playern überlassen möchten. Autoren: Prof. Norbert Pohlmann ist Professor für Informationssicherheit und Leiter des Instituts für Internet-Sicherheit - if(is) an der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen. Stephan Reinert war im Rahmen seiner Masterarbeit ebenda als wissenschaftliche Hilfskraft beschäftigt. 1 Dritte Zahlungsdienste sind alle Dienste, die das Auslösen von „Zahlungsaufträgen auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto“ ermöglichen (beispielsweise giropay oder Sofort-Überweisung). Bislang war zur Ausübung eines solchen Diensts keine Genehmigung seitens der BaFin oder anderer Aufsichtsbehörden notwendig. 2 www.ehi.org/de/pressemitteilungen/kartenzahlung-waechst-bargeld-bleibt. 3 Vgl. ibi research, Studie „Gesamtkosten von Zahlungsverfahren im E-Commerce August 2016: Ergebnisse zu den Kosten von Kreditkarten nach der MIF-Verordnung“. 09 // 2017 73
NR. 9 2017 ZEITSCHRIFT FÜR BANKPOL
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