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die bank 09 // 2016

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT 2

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT 2 Kapitalmarktinfrastruktur Handel Netting Collateral Direkt (55 %) ■■ Vertraglicher Direkthandel zwischen Instituten Voice-brokered (12 %) ■■ Handel über einen Intermediär Bilateral (69 %) ■■ Netting der ausstehenden Transaktionen zwischen den beiden Gegenparteien Sicherheitentransfer (89 %) Intern Agent Quelle: International Capital Market Association. 3 gen an CCPs und deren Risikomanagement unter der SFTR eingeführt. Für Banken sind neben der Meldepflicht auch andere qualitative Transparenzanforderungen in Zukunft zu beachten. Die Wiederverwendung von Sicherheiten unterliegt dabei zwei neuartigen Anforderungen: Erstens muss der Sicherheitennehmer den Sicherheitengeber über die Risiken und Konsequenzen einer Wiederverwendung aufklären. Zweitens müssen sich beide Parteien beim Sicherheitenaustausch schriftlich über die Weiterverwendungen einigen. Der Fokus liegt demnach eindeutig auf der Erhöhung der Transparenz und nicht auf der Absicherung von Systemrisiken, wie dies bei der Derivateverordnung EMIR der Fall war. Meldepflichten von Transaktionsdaten Neben diesen Aspekten ist aus Sicht eines anstehenden Implementierungsprojekts zur Umsetzung der SFTR die Meldepflicht von Transaktionsdaten als der größte Aufwandstreiber anzusehen. Gemäß SFTR müssen beide Parteien ihre Transaktionen sowie jede Änderung oder Beendigung an ein Transaktionsregister melden. Die Meldefrist ist auf spätestens Handelsplattform (33 %) ■■ Handel über eine elektronische Plattform CCP (31 %) 360T LCH SA LCH Ltd Eurex CC&G MEFF ■■ Netting aller ausstehenden Transaktionen gegeüber dem zentralen Kontrahenten Tri-Party (11 %) Zentrales übergreifendes Collateral Management BrokerTec MTS Eurex Euroclear Clearstream JP Morgan BNY Mellon Geschäftsarten mit Sicherheitenaustausch Derivate Repo Wertpapierleihe Abwicklungsarten CCP OTC Tri-Party* CCP OTC Tri-Party CCP OTC Tri-Party * Aktuell werden Tri-Party-Agenten nicht für das Collateral Management von OTC-Derivaten eingesetzt, dies ändert sich jedoch mit der Einführung von Initial Margin unter EMIR. Die Großbanken streben an, Initial Margin überwiegend mit Wertpapiersicherheiten zu stellen, die Allokation soll dann von Tri-Party Agenten durchgeführt werden. Quelle: Eigene Darstellung. einen Werktag nach Abschluss bzw. Änderung festgelegt, die Transaktionen müssen aufgezeichnet und archiviert werden. In der Meldung sollen neben transaktionsbasierten auch kontrahentenspezifische Informationen enthalten sein sowie umfangreiche Informationen zu den verwendeten Sicherheiten. Ein Meldefomular wird derzeit von den europäischen Behörden gemeinsam mit Verbänden und der Industrie ausgearbeitet. Erste Konsultationen warfen zahlreiche Fragen auf und zeigen einen großen Abstimmungs- und Korrekturbedarf. So ist die Meldepflicht zu T+1 nicht immer realistisch, da Daten zu Sicherheiten bei General Collateral Repos erst am Tag des Settlements vorliegen. Weitere Herausforderungen bestehen in der verpflichtenden Implementierung einer eindeutigen Handelsgeschäfts-Kennung (Unique Transaction Identifier, UTI), um Geschäfte identifizieren und ausgetauschte Sicherheiten zuordnen zu können, sowie in der verpflichtenden Angabe umfangreicher Referenzdaten zu den jeweiligen Sicherheiten. Gewährleistet werden müssen hierfür sowohl die Datenverfügbarkeit als auch das Mapping der Datensätze. Insgesamt gibt es demnach Parallelen, aber auch neue Herausforderungen für die Meldung gegenüber vergleichbaren Anforderungen der EMIR. Regulatorisches Umfeld der SFTR Aktuell steht die SFTR noch nicht im Fokus der Marktteilnehmer. Die anstehenden Umsetzungen für diverse regulatorische Projekte sind zu umfangreich. Die größte Nähe der SFTR besteht zu den Anforderungen an den Handel mit Finanzinstrumenten (MiFID II / MiFIR) und der Derivateabwicklung unter EMIR. Die drei Regularien weisen große Gemeinsamkeiten im Hinblick auf die Meldepflichten auf, da umfangreiche Transaktionsdaten zeitnah an ein Transaktionsregister gemeldet werden müssen. Die Meldepflichten für EMIR gelten seit 2014, die für 52 diebank 09.2016

BETRIEBSWIRTSCHAFT ó MiFID II / MiFIR und SFTR werden nach aktuellem Stand 2018 in Kraft treten. Auswirkungen auf die Marktteilnehmer Der Umfang und die Art der Meldeanforderungen der SFTR sind mit EMIR vergleichbar, sodass definierte Prozesse und im Einsatz befindliche Systeme als Ausgangspunkt für die Umsetzung genutzt werden sollten. Sofern die Prozesse EMIR-konform, schlank und effizient aufgesetzt sind, ist die Berücksichtigung der neuen Anforderungen vergleichbar mit einem Neuprodukteprozess. Das Umsetzungsprojekt ist dann weniger mit strategischen Fragestellungen konfrontiert und konzentriert sich auf die Erweiterung der bestehenden Meldeinfrastruktur für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, zum Beispiel die Anbindung einer Datenquelle für Referenzdaten zu Sicherheiten an das Meldesystem. Sowohl Systemanbieter als auch Transaktionsregister signalisieren bereits eine Erweiterung ihres Angebots. Letztlich stellt sich für die Anbieter von Meldelösungen die Frage, wie groß die Kundenbasis für eine Erweiterung für die SFTR sein wird. Die Anzahl der betroffenen Marktteilnehmer und Geschäfte ist unter EMIR marktweit betrachtet höher als unter der SFTR. Bieten Banken unter EMIR oft einen Meldeservice an, muss dies nicht zwangsläufig auch für SFTR sinnvoll sein. An dieser Stelle sei auf die schrittweise Einführung der Meldepflicht hingewiesen: Nicht-Banken müssen erst neun Monate nach den Kreditinstituten ihre Meldungen abgeben. Auch die SFTR enthält demnach Potenzial für strategische Fragestellungen im Hinblick auf Angebot und Informationstechnologie. Empfehlungen für die Umsetzung Bei der Umsetzung von SFTR ist wichtig, sich zunächst einen Überblick über die genutzte Kapitalmarktinfrastruktur zu verschaffen, um anschließend strategische Fragestellungen anzustoßen und das Potenzial für eine einheitliche IT-Strategie zu prüfen. Ausgangspunkt sollte daher die Analyse meldepflichtiger Felder sein, um Datenquellen und betroffene Schnittstellen zu identifizieren. Da Wertpapierfinanzierungsgeschäfte auf unterschiedliche Weise gehandelt und abgewickelt werden können, sind die meldepflichtigen Felder je nach Kapital marktinfrastruktur anders und individuell zu befüllen und mit unterschiedlichen Datenpflegeprozessen verknüpft (siehe dazu ebenfalls ” 2). Die eigene Geschäftstätigkeit bestimmt die Anzahl der Schnittstellen und ist ein erster Indikator für den Implementierungsaufwand. So lassen sich parallel Datenlücken und kritische Datenfelder (z. B. der UTI oder die umfangreichen Referenzdaten zu den Sicherheiten) identifizieren. Auf Basis dieses ersten Überblicks lässt sich ein Grobkonzept erstellen, in dem die offenen strategischen Fragestellungen diskutiert werden können. Dabei sollte jedes Institut seine Entscheidungen und die Anbieter der EMIR-Meldeinfrastruktur einem Review unterziehen: Ist die Meldeinfrastruktur für EMIR strategisch richtig oder handelt es sich noch um eine taktische Lösung, die aufgrund einer übereilten Umsetzung implementiert wurde? Ist Letzteres der Fall, sollte auf Basis der erweiterten Meldeanforderungen für Derivate nach EMIR eine IT- Strategie zur Umsetzung der beiden naheliegenden Anforderungen unter SFTR und EMIR erstellt werden. EMIR hat gezeigt, dass es bei dieser IT- Strategie kein Patentrezept gibt: Neben dem Aufbau neuer Front-Office-naher Datenhaushalte und unabhängiger Meldesysteme kamen auch oft Risikocontrolling-Systeme zur Konsolidierung der Daten in Betracht. Auch hinsichtlich des Meldeservices für Bankenkunden sind die Vor- und Nachteile der EMIR-Lösung rückwirkend zu betrachten, um der strategischen Diskussion ausreichend Erfahrungswerte beizusteuern. fl Die erweiterten umfangreichen Meldeanforderungen im Kapitalmarkt legen eine einheitliche und zentrale Datenkonsolidierung nahe. Insgesamt lässt sich auf diese Weise ein umfassendes Zielbild für die eigene Meldeinfrastruktur für tagesaktuelle Meldungen von Transaktionsdaten ableiten. Die endgültige Spezifizierung der Anforderung sollte mit dem regulatorischen Prozess in Einklang stehen, der noch zu erheblichen Änderungen innerhalb der Konsultation führen kann. Dennoch darf nicht zu lange gewartet werden, um ausreichend Zeit für strategische Analysen zu haben. Fazit Die Kapitalmarktinfrastruktur für Repos und Derivate wird immer ähnlicher. Aufgrund dieser Ähnlichkeit liegt eine standardisierte und zentralisierte prozessuale Abwicklung insbesondere im Collateral Management nahe. Die neue Regulierung SFTR im Repo-Bereich wird für die Banken insbesondere im Meldewesen Aufwand erzeugen. Hier bietet EMIR den Banken eine Erfahrungsgrundlage und eventuell eine Meldeweseninfrastruktur, welche die Banken für die gezielte Umsetzung von SFTR nutzen können. Unter Berücksichtigung der EMIR-Meldeanforderungen sollten die Banken strategisch entscheiden, wie eine Gesamtmeldeinfrastruktur aussehen könnte und ob sie einen Meldeservice für ihre Kunden anbieten. ó Autoren: Thomas Simon ist Experte im Bereich Kapitalmarktinfrastruktur bei der Exprio GmbH. Felix Offermann ist unabhängiger Management- Berater mit dem Fokus Regulatorik. 09.2016 diebank 53

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