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die bank 09 // 2016

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT Standardisierung der Infrastruktur schreitet voran WERTPAPIERFINANZIERUNG IM WANDEL Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, insbesondere Repos (Rückkaufvereinbarungen bzw. Wertpapierpensionsgeschäfte) zur Refinanzierung und zur Anlage überschüssiger Liquidität, sind aus dem Treasury nahezu aller Banken nicht mehr wegzudenken. Aus regulatorischer Sicht lag für Repos bisher der Schwerpunkt auf der korrekten Bilanzierung. Jetzt setzt die EU-Kommission mit der Verordnung für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Securities Financing Transactions Regulation, SFTR) den Fokus auf die Erhöhung der Transparenz. In diesem Beitrag werden die aktuelle Kapitalmarktinfrastruktur für Repos sowie Parallelen zur Infrastruktur des Derivategeschäfts aufgezeigt. Zudem geben die Autoren Empfehlungen für eine effiziente Umsetzung der SFTR. Thomas Simon | Felix Offermann Keywords: Regulierung, Meldewesen, Collateral Management Im Zug der Finanzkrise ist die unbesicherte Geldleihe aus Risikogesichtspunkten weitestgehend zum Erliegen gekommen. Damit erhöhte sich die Nachfrage an Wertpapierpensionsgeschäften. Obwohl der Markt von 2007 bis 2011 wieder kontinuierlich gewachsen ist, wurden die Werte der Vor-Krise-Zeiten in Europa noch nicht erreicht. In den letzten Jahren stagnierte das Handelsvolumen. Die Motivation zum Handel von Repos unterscheidet sich zwischen den Akteuren erheblich. In einem Pensionsgeschäft / Repo ist häufig ein Geschäftspartner an einer kurz- oder langfristigen Refinanzierung zu günstigen Konditionen interessiert, während die Gegenpartei überschüssige Liquidität mit geringem Risiko anlegen möchte. Dies ist typisch für Banken aus dem öffentlichen und genossenschaftlichen Sektor sowie Corporate-Treasury-Abteilungen. Repos sind damit ein elementarer Bestandteil des Handels im Treasury und aufgrund der Besicherung als risikoarmes Geschäft sehr attraktiv ” 1. Marktzugang und Abwicklung Der Marktzugang hängt von der Größe des jeweiligen Instituts und von spezifischen Details der Transaktion ab. Großbanken nutzen für den Interbankenhandel Handelsplattformen und die Brokerbasierte Geschäftsvermittlung. Insbesondere kleinere Banken schließen ihre Geschäfte direkt, zum Beispiel per Telefon, ab. In Deutschland erfolgt dies häufig über ein Zentralinstitut im Verbund. Der gewählte Marktzugang hängt mit der Art der Geschäfte, deren Abwicklung und dem Sicherheitentransfer zusammen. Als Faustregel gilt: Je standardisierter das Repo und je frequentierter der Handel ist, desto eher erfolgt der Handel auf einer elektronischen Plattform. Die Abwicklung standardisierter Geschäfte erfolgt überwiegend über zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs). Nicht-standardisierte Geschäfte werden eher bilateral abgewickelt. Das Netting zahlreicher standardisierter Kontrakte im Rahmen des Clearings über einen CCP reduziert die Transaktionskosten. Das so zentralisierte Risikomanagement mindert die Kreditkosten, doch scheuen kleine Marktteilnehmer die damit verbundenen Fixkosten und strengen Regelungen der CCPs und setzen daher auf bilaterale Geschäftsbeziehungen ” 2. Zur rechtlichen Regelung des bilateralen Nettings werden Rahmenverträge abgeschlossen. Im deutschen Markt bietet der Bundesverband deutscher Banken (BdB) ein am internationalen Global Master Repurchase Agreement (GMRA) orientiertes Template an. Sicherheitentransfer Die Wahl der Sicherheiten charakterisiert die unterschiedlichen Arten von Repo-Geschäften. Zudem kann der Transfer von Sicherheiten auf unterschiedliche Arten erfolgen. Am häufigsten abgeschlossen wird ein „General Collateral“-Repo. Dabei kann jedes Wertpapier einer bestimmten Gattung als Sicherheit gestellt werden. Bei einem „Special Collateral“-Repo wird ein bestimmtes Finanzinstrument seitens des Pensionsnehmers angefragt und schon bei Handelsabschluss gezielt festgelegt. Innerhalb des Rahmenvertrags wird darüber hinaus festgelegt, ob die Übertragung mit einem Wechsel des juristischen Eigentümers erfolgt oder ob es sich nur um eine Verpfändung handelt. In 50 diebank 09.2016

BETRIEBSWIRTSCHAFT ó Deutschland erfolgt die Übertragung der Sicherheiten gemäß BdB-Template meist per Vollrechtsübergang, der juristische Eigentümer ändert sich also. Im internationalen Handel ist teils die Verpfändung üblich. Der wirtschaftliche Eigentümer ist in beiden Fällen der Pensionsgeber, sodass die Wertpapiere weiterhin in der Bilanz des Pensionsgebers verbleiben. Varianten des Sicherheitenmanagements Die Abwicklung des Sicherheitentransfers schließt sich als dritte Komponente dem Handel und dem Netting an. Neben einer internen Umsetzung bestehen diverse Möglichkeiten zum Outsourcing. Sowohl die Stellung von Sicherheiten als auch die Überwachung einer potenziellen Nachbzw. Rückforderung erfolgt entweder innerhalb des Instituts, über einen extern beauftragten Collateral Agent oder einen Tri-Party-Agent, der als Dritter zwischen beiden Seiten des Kontrakts vermittelt und das gesamte Collateral Management übernimmt. Ein konkretes Beispiel ist das Angebot der Eurex, das Handelsplattform, zentrales Clearing und Tri-Party-Agent verbindet und somit einen effizienten Weg zum Handel von Repos darstellt. Die Handels- und Abwicklungsinfrastruktur bestimmt, ob eine Abwicklung über Tri-Party-Agenten notwendig bzw. möglich ist. In Europa wird der größte Anteil des Repo-Geschäfts weiterhin bilateral abgewickelt, sodass die Sicherheiten durch ein internes oder ausgelagertes Collateral Management überwacht und ausgetauscht werden. Parallelen zum Derivatemarkt Die Kapitalmarktinfrastruktur des Repo- Geschäfts weist deutliche Parallelen zum modernen Derivatemarkt auf, der seit einiger Zeit aufgrund regulatorischer Vorgaben erheblich in Bewegung ist. Ab März 2017 wird die anstehende Besicherungspflicht für nicht geclearte Over-The- Counter (OTC)-Derivate für alle finanziellen Gegenparteien verbindlich. Repo-Geschäfte und OTC-Derivate sind also zentrale Treiber im Collateral Management. Tri-Party-Agents spielten allerdings in Abgrenzung zum Repo-Markt bisher für die Besicherung von OTC-Derivaten keine Rolle. Die aktuellsten Marktentwicklungen zur Umsetzung der Initial-Margin- Anforderungen ändern dies. Die internationalen Großbanken, die als erste Gruppe Initial Margin stellen müssen, präferieren den Brutto-Transfer der bilateral zu stellenden Initial Margin mit Wertpapieren über Tri-Party-Agents abzuwickeln. Die Gemeinsamkeiten der Infrastrukturen von Derivate- und Repo-Markt werden damit weiter vergrößert. Die Tendenz ist eindeutig: Beide Geschäftsarten legen eine standardisierte und zentralisierte prozessuale Abwicklung insbesondere im Collateral Management nahe ” 3. Regulatorische Anforderungen der SFTR Der Markt für Repo-Geschäfte war – anders als der Derivatehandel – bisher von 1 Funktionsweise einer Repo-Transaktion Laufzeit (z. B. Over night, x Monate) Collateral (d), Kompensationen (e) Anfangstransaktion Pensionsgeber Endtransaktion a) Einigung auf Rahmenvertrag Pensionsgeber b) Kaufpreis: Pensionsgeber benötigt Kredit von Kreditgeber c) Sicherheit: Pensionsgeber stellt Wertpapier als Sicherheit d) Sicherheitenaustausch/Margin Transfers: tägliche Bewertung und Ausgleich von Wertdifferenzen Quelle: Bankenverband. Gesetzesänderungen im Anschluss an die Finanzkrise weitestgehend verschont geblieben. Bis zur Ende Dezember innerhalb der EU in Kraft getretenen SFTR. Ihr Ziel ist die Erhöhung der Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften. Die Anforderungen lassen sich in drei Bereiche aufteilen: Meldepflichten an Transaktionsregister, Transparenzanforderungen an die Weiterverwendung von Sicherheiten sowie Transparenz gegenüber Investoren für den Einsatz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften in Fonds. Zwar werden in der SFTR explizit die Überschneidungen mit der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) angesprochen, doch beschränken sich diese im Wesentlichen auf die Anforderungen zur Meldung von Transaktionsdaten. Im Gegensatz zu EMIR gibt es aber keine Vorgaben an die Kapitalmarktinfrastruktur, etwa eine verpflichtende Nutzung von zentralen Gegenparteien, oder Anforderungen an zulässige Arten von Sicherheiten. Auch werden keine Anforderun- a b c f g Pensionsnehmer Pensionsnehmer zwischen Kreditbetrag und Wert der hinterlegten Sicherheiten e) Kompensationen: Kompensation der Ausschüttungen (z. B. Dividenden) aus den Sicherheiten f) Kaufpreis + Repo-Zins: Rückzahlung des Kredits inklusive Zins g) Rückgabe Sicherheit an Pensionsgeber 09.2016 diebank 51

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