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die bank 09 // 2016

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

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ó FINANZMARKT Die deutlich höheren Kernkapitalanforderungen durch die Leverage Ratio werden somit zu einem bedeutenden Teil dadurch verursacht, dass der für das Fördergeschäft wesentliche Besicherungsmechanismus mittels kreditspezifischer Garantien, insbesondere durch die jeweiligen Bundesländer, ausgehebelt wird. Risikogewichtete Eigenkapitalunterlegung von staatlichen Schuldnern und Leverage Ratio Die risikogewichtete Eigenkapitalunterlegung von staatlichen Schuldnern (Zentralstaaten, Bundesländer, Kommunen, internationale und europäische Organisationen) gilt als der Rubikon der Regulatorik. Die Leverage Ratio kann für bestimmte Geschäftsmodelle (z. B. Staats- oder Kommunalfinanzierer) als ein Substitut fungieren. Wie unterscheiden sich nun – in Bezug auf das Geschäftsmodell der Landesförderbanken – die risikobasierten Kernkapitalanforderungen einschließlich einer hypothetischen Risikogewichtung staatlicher Schuldner von denen der Leverage Ratio? Für diesen Vergleich werden zwei alternative, hypothetische Risikogewichte von 2 bzw. 10 Prozent für staatliche Schuldner angenommen, die dadurch modifizierten Kernkapitalanforderungen im Kreditrisikostandardansatz ermittelt und der Leverage Ratio gegenübergestellt. Das hypothetische Risikogewicht von 10 Prozent wird aus dem Risikogewicht für gedeckte Schuldverschreibungen im Kreditrisikostandardansatz abgeleitet, denen im Fall von öffentlichen Pfandbriefen ein Deckungsstock bestehend aus Krediten an staatliche Schuldner zugrunde liegt. Vor dem Hintergrund, dass Forderungen gegenüber Zentralen Kontrahenten (börslichen Clearinggesellschaften) nur mit einem Risikogewicht von 2 Prozent anzusetzen sind, kann das Risikogewicht von 10 Prozent als ein sehr strenger Maßstab gelten. Basierend auf diesen Annahmen und den beiden Risikogewichten von 2 bzw. 10 Prozent steigen die Risikoaktiva um 3,7 Mrd. € bzw. 18,5 Mrd. € an, was bei einer Kernkapitalquote von 8,5 Prozent insgesamt eine zusätzliche Eigenkapitalbelastung von 0,3 Mrd. € bzw. 1,6 Mrd. € verursacht. Damit liegen die risikogewichteten Kernkapitalanforderungen bei 8,6 Mrd. € bzw. 9,9 Mrd. € im Vergleich zu 11,1 Mrd. € für die Leverage Ratio. Die Leverage Ratio führt also selbst bei Vollumsetzung von Basel III und hypothetischen Risikogewichten von 2 bzw. 10 Prozent für staatliche Schuldner zu signifikant höheren Kernkapitalanforderungen für das Fördergeschäft als die risikobasierten Eigenkapitalansätze. Verhältnismäßigkeit und Vermeidung von Regulierungsarbitrage Nach der Finanzmarktkrise wurden durch die umfassenden und tiefgreifenden regulatorischen Verschärfungen die Grundlagen der Regulierungsarchitektur neu festgelegt. Mittlerweile rücken verstärkt Fragen zu den Wechselwirkungen zwischen den jeweiligen Kennzahlen und deren Feinjustierung in den Fokus, insbesondere im Hinblick auf Proportionalität bzw. Verhältnismäßigkeit. Dabei sind auch für die Leverage Ratio die unterschiedlichen Geschäftsmodelle auf mögliche Ausnahmeregelungen bzw. eine sachgerechte Kalibrierung zu würdigen. Eine Differenzierung der Leverage Ratio nach Geschäftsmodellen sieht Art. 511 (2) CRR bereits vor. Da für global systemrelevante Banken Leverage Ratios von über 3 Prozent avisiert werden, wäre eine niedrigere Leverage Ratio für besonders risikoarme Geschäftsmodelle nicht nur verhältnismäßig, sondern auch konzeptionell konsistent. In der Einleitung der CRR werden „Hypothekendarlehen und Spezialfinanzierungen für regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder öffentliche Stellen“, die zum Aufgabenspektrum von Förderbanken gehören, als Geschäftsmodelle „mit anscheinend niedrigem Risiko“ charakterisiert. In ihrem kürzlich vorgelegten Kalibrierungsreport zur Leverage Ratio hat die European Banking Authority das Geschäftsmodell der Förderbanken in Summe als neutral eingestuft. Auch sind in der CRR bereits Ausnahmen von der Leverage Ratio für bestimmte Geschäfte im öffentlichen Interesse festgelegt: Kredite gemäß Art. 429 (14) CRR, einer auf das französische Fördergeschäft (Livret A) maßgeschneiderten Regelung, sind von der Leverage Ratio ausgenommen. Andererseits ist es wesentlich, objektivierbare Kriterien zu definieren, die eine Regulierungsarbitrage oder eine Aushöhlung der Leverage Ratio verhindern. Die Regelungen zur europäischen Bankenabgabe und die dabei von der Europäischen Kommission geschaffenen, klar umgrenzten Ausnahmen für das Förderkreditgeschäft können dabei für die Leverage Ratio als Leitbild dienen. So werden bei der Bankenabgabe Förderkredite, die an einen Förderempfänger mittelbar oder unmittelbar durch die Förderbank ausgereicht werden, nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen, während z. B. Liquiditätsbestände oder Wertpapieranlagen angerechnet werden. Zusammenfassung Die Umsetzung einer einheitlichen Mindestquote der Leverage Ratio von 3 Prozent unter Einschluss der Landesförderbanken kann als ein Paradigma angesehen werden, dass eine für international operierende Geschäftsbanken konzipierte aufsichtsrechtliche Kennzahl zu einer unverhältnismäßigen Belastung risikoarmer Geschäftsmodelle führen kann. Eine einheitliche Leverage Ratio berücksichtigt nicht das spezifische Geschäftsmodell und den besonderen Haftungsmechanismus in Form der Gewährträgerhaftung durch die Bundesländer, die die Landesförderbanken von anderen Banken im Hinblick auf ihr Risikoprofil und ihre Verlustabsorptionsfähigkeit fundamental unterscheiden. 18 diebank 09.2016

FINANZMARKT ó Gerade die Finanzmarktkrise hat den empirischen Beleg für die Solidität der Förderbanken sowie ihre stabilisierende Wirkung in wirtschaftlichen Krisenzeiten erbracht. Auch derzeit komfortable Quoten der Leverage Ratio von Landesförderbanken können in Krisenzeiten, die ein antizyklisches Reagieren erfordern, geschäftsbegrenzend wirken und damit die Funktion der Förderbanken als Stabilisatoren für die Realwirtschaft beeinträchtigen. Auch erscheint es schwer verständlich, dass gerade die Geschäftsfelder, die im Zentrum der von der Europäischen Kommission verfolgten Wirtschafts- und Sozialpolitik stehen – wie die Finanzierung kleiner und mittelständischer Unternehmen, des sozialen Wohnungsbaus sowie von Infrastrukturinvestitionen – insbesondere durch das Aushebeln des dargestellten Besicherungsmechanismus nun erstmalig mit Eigenkapital unterlegt werden müssen. Zusätzlich leistet die aktuelle Ausgestaltung der Leverage Ratio Vorschub zu einer heterogenen Regulierung der Förderlandschaft in Europa. Vergleichbar zur Regelung des Livret A wäre eine vollständige Ausnahme für das Fördergeschäft auf Basis der für die Bankenabgabe relevanten Bemessungsgrundlage eine korrespondierende Lösung. Sollte eine solche Ausnahme nicht verfolgt werden, wäre zumindest eine Abstufung der Mindestquote notwendig. Unter Berücksichtigung der in den Vergleichsrechnungen dargestellten Kernkapitalquoten erscheint eine Leverage Ratio in einer Größenordnung von 2 Prozent für das Fördergeschäft sachgerechter als eine einheitliche Mindestquote von 3 Prozent. Diese könnte auch nur auf den Teil der Gesamtrisikopositionsmessgröße angewendet werden, der der Bemessungsgrundlage der Bankenabgabe entspricht. Nach der Anfang August erfolgten Vorlage des Berichts der European Banking Authority steht die Europäische Kommission im Jahr 2016 vor der Entscheidung, für fundamental unterschiedliche Geschäftsmodelle und Risikoprofile entweder eine einheitliche Mindestquote oder eine Ausnahme bzw. abgestufte Quote für Förderbanken zu beschließen. Dabei sollte der die Regelungen zur europäischen Bankenabgabe prägende Leitgedanke auch für die Leverage Ratio wegweisend sein. ó Autoren: Dr. Lars Walter und Thomas Rohrbach, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. 1 Die 15 auf Basis der Offenlegungsberichte 2015 in die Analyse einbezogenen Landesförderbanken repräsentieren 99 Prozent der Bilanzsumme des Landesförderbankensektors. Foreign Trade Usability Usability XML Multi-Client Flexible Reporting Cash Pooling Automated Updates Dashboard Software Distribution Service Global Payments Simplicity Certified Tablet Cash Management Salary Limits Liquidity Approvals Data-Interfaces User Guidance Internationality Cloud Security Encryption Pre-Validation Holiday Calendar Report Generator User Guidance Security Global Connectivity Multi-Banking Real-Time Confidentiality Performance Transactions Treasury Control Mobile Interface Database Server Bank Account Management Software as a Service Plausibility Check Tablet Future-Proof Dashboard Multi-EBICS Mobile Interface Unicode Control Corporate Seal Multi-Format Compliance Salary MCFT Bank Service Billing Content Controlled Processing Content Controlled Processing Internationality Online Balances Background-Processing Reconciliation Multi-Format Confidentiality Transparency SEPA Bank Service Billing Software as a Service CGI XML Limits Filestore Database Cloud Certified Filestore Database Cross-Currency Pooling Granularity Encryption Software Distribution Service 17 Languages Einladung zum Webinar 13.09.2016 10:00 Uhr Lernen Sie die neue MultiCash Generation kennen - jetzt anmelden Zahlungsverkehr smart wie nie: MultiCash 4.0 internationale Ausrichtung revisionssicher Webinar-Anmeldung: www.omikron.de/webinar optimierte Usability by Omikr 09.2016 diebank 19 n

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