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die bank 09 // 2015

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó FINANZMARKT von

ó FINANZMARKT von (semi)-professionellen Anlegern und nicht von privaten Haushalten gezeichnet werden. Semi-professionelle Anleger verfügen über mindestens 200.000 € Anlagekapital oder nachweislich fundierte Erfahrungen mit risikobehafteten Produkten. Für offene Investmentvermögen (inklusive Dach-Hedgefonds) wurden im Wesentlichen die Bestimmungen des bisherigen Investmentgesetzes übernommen. Geschlossene Investmentvermögen dürfen nicht mehr in der Rechtsform einer BGB- Gesellschaft (bzw. GbR) erfolgen. Bei geschlossenen Investmentfonds wurde der Katalog der Investmentmöglichkeiten deutlich erweitert und umfasst nunmehr auch Sachwerte wie Schiffe oder Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen (Private Equity). Fremdkapital darf nur noch bis 60 Prozent des Fondsvermögens aufgenommen werden. Fremdwährungsrisiken dürfen nur noch bis zu 30 Prozent des Fondsvermögens ausmachen. Die Vermögenswerte des geschlossenen Fonds müssen durch ein oder zwei externe Gutachter (zugelassene und geeignete Sachverständige) bewertet werden. Im Fall des Vertriebs an Kleinanleger ist eine Vertriebsgenehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzuholen. Dazu ist ein Verkaufsprospekt zu erstellen, der einer erweiterten Prospekthaftung unterliegt. Differenzierte Anforderungen durch Investorenzielgruppen Auf der angebotenen Produktseite ist zwischen offenen und geschlossenen Fonds, zwischen OGAW-konformen und alternativen Anlageklassen (AIF) zu unterscheiden, wobei in Deutschland Spezialfonds im Gegensatz zu Publikumsfonds in der Regel zu der Gruppe der alternativen Investments gerechnet werden, obwohl sie primär nur in traditionelle Wertpapierund Geldmarktprodukte investieren und somit nicht auf Hedgefonds und ähnliche Strukturen (wie z. B. Derivate oder Leerverkäufe) zurückgreifen. Spezialfonds werden derzeit in Systematik und Statistik noch der Gruppe der offenen Fonds zugeordnet. Die traditionell zulässigen Asset-Klassen wurden nunmehr bei AIF- Produkten um nicht börsennotierte Unternehmensbeteiligungen, Hedgefonds mit Leerverkäufen und Kredithebeln sowie Sachwerte (z. B. Flugzeuge und Schiffe) erweitert. Je nach Fondsvolumen, Risikokategorie und Investorenzielgruppe ergeben sich differenzierte Anforderungen an Rechtsform, Berichtswesen und Risikomanagement der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die unterschiedlichen Asset Klassen werden fünf verschiedenen Risikostufen zugeordnet. Der Kunde muss sich für eine dieser Risikostufen entscheiden. Produkte aus höheren Risikoklassen dürfen ihm nicht angeboten werden. Die Anlage in geschlossenen Fonds ist mit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs stark modifiziert worden. Risikotransparenz, Liquiditätsmanagement und Verbraucherschutz wurden hier deutlich verbessert. Grundsätzlich sollte ein Anleger, der sich für eine Risikoklasse entschieden hat, im Rahmen der darin zugelassenen Anlageprodukte auf eine ausgewogene Risikostreuung achten. Dazu sind aber bislang keine detaillierten prozentualen Vorgaben oder Restriktionen formuliert worden, was durchaus als Mangel bezeichnet werden kann. Erfahrungen und Veränderungen seit der KAGB-Umsetzung Die Umsetzung der europaweiten aufsichtsrechtlichen Regulierung durch Verabschiedung des Kapitalanlagegesetzbuchs hat bislang in der Branche und an den Finanzmärkten primär für organisatorische und strukturelle Veränderungen bei den Anbietern geführt, die damit beschäftigt sind, Zulassungsgenehmigungen als neue Kapitalverwaltungsgesellschaften zu erwirken, Melde- und Organisationspflichten zu erfüllen oder die Verbraucherinformationen und das Risikomanagement zu erweitern. Spezialfonds in Deutschland, die häufig von Versichefl Der ELTIF dürfte eine attraktive Bereicherung der Produktlandschaft darstellen. Der Erfolg dieses Finanzprodukts ist allerdings eng mit der Akzeptanz bei den Investoren verbunden. EMIR hat sich als wirksam erwiesen Der aufsichtsrechtliche, regulatorische Rahmen wurde auf europäischer bzw. internationaler Ebene durch weitere Gesetze und Verordnungen erweitert, die unmittelbaren Einfluss auf die Rahmenbedingungen für Investmentsondervermögen in Deutschland haben. Infolge der Insolvenz von Lehman Brothers und der darauf folgenden internationalen Finanzmarktkrise verabschiedete die EU die Verordnung Nr. 648/2012, die European Market Infrastructure Regulation (EMIR). Diese führte zu verschärften Regulierungsstandards für außerbörsliche OTC-Geschäfte, zentrale Kontrahenten (CCP Central Counter Party) und Transaktionsregister (Trade Repositories), um die Kreditrisiken aus außerbörslichen Derivategeschäften einzugrenzen, eine höhere Eigenkapitalunterlegung und mehr Markttransparenz zu erzielen. Danach ist für standardisierte Derivate die Einschaltung eines Clearing Houses und damit die Eigenkapitalunterlegung in Form von Sicherheiten (Margins) verbindlich vorgeschrieben. Dadurch sollen die Risiken durch unkontrollierte Derivate- und Hebelgeschäfte eingeschränkt und mehr Markttransparenz erreicht werden. Die dazu bislang ergriffenen Maßnahmen und aufsichtsrechtlichen Instrumente haben sich als durchaus wirksam erwiesen. 12 diebank 9.2015

FINANZMARKT ó rern und im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge aufgelegt wurden, haben die aufsichtsrechtlichen, formalen und technischen Anforderungen an Alternative Investmentfonds zu erfüllen. Die Möglichkeit, in der Rechtsform einer Investmentaktiengesellschaft zu agieren, bestand grundsätzlich bereits vor Verabschiedung des KAGB. Als Erleichterung ist die Absenkung der Minimum-Eigenkapitalanforderungen an interne bzw. externe Kapitalverwaltungsgesellschaften auf nur noch 300.000 € bzw. 125.000 € zu werten. Die Möglichkeit, neue Anlagekategorien wie Private Equity (nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente) anzubieten, findet derzeit jedoch noch ihre Begrenzung in der mangelnden Nachfrage in Deutschland. Dies gilt auch für Investments in Schiffsbeteiligungen, Medienprojekte oder geschlossene Immobilienfonds. Hohe Risiken und hohe weiche Kosten belasten weiterhin die Rentabilität derartiger Investments und lassen in der Regel private wie institutionelle Investoren davon Abstand nehmen. Auch die Veränderungen im Bereich der offenen Immobilienfonds konnten dieses Marktsegment bislang nicht beleben, obwohl insbesondere Wohnimmobilien als „Betongold“ derzeit noch eine sichere Rendite abwerfen. Nach einer aktuellen Statistik des Bundesverbands Investment und Asset Management e. V. (BVI) betrug das Nettomittelneuaufkommen der offenen Immobilienfonds in Deutschland im ersten Quartal 2015 lediglich 1,2 Mrd. € bei einem gesamten Mittelneuzufluss der Branche über alle offenen und geschlossenen Fondskategorien von rund 72,2 Mrd. €. Produktanbieter aus dem EU- und EWR- Ausland können in Folge der Dienstleistungsfreiheit nach den Bestimmungen des europäischen Passes eine Vertriebsgenehmigung ihrer Produkte für den deutschen Markt bei der BaFin erwirken und müssen daher in Deutschland keine neuen Gesellschaften gründen oder hier neue Produkte auflegen. Zudem kann eine Verwaltung des Investmentvermögens auch durch externe, von der jeweiligen Heimatbehörde genehmigte Kapitalverwaltungsgesellschaften erfolgen. Unter den wenigen Neugründungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften in Deutschland inklusive derjenigen in der Rechtsform der Investmentaktiengesellschaft (mit variablem Kapital und Teilgesellschaftsvermögen) finden sich derzeit primär unbedeutende, kleine Anbieter mit sehr niedrigen verwalteten Assets under Management. Dies wird auch daran deutlich, dass die Anzahl zugelassener und registrierter Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentaktiengesellschaft zum 15. Mai 2015 nach der Statistik der BaFin mit 319 Gesellschaften nahezu unverändert ist. Mit Interesse schaut die Branche jedoch auf ein geplantes neues Produkt für langfristig ausgerichtete Anleger, das auch Alternative Investments wie außerbörsliche Beteiligungen (Private Equity), Sachwerte und Infrastrukturprojekte in erheblichem Umfang mit zulässt. Dies ist der auf europäischer Ebene geplante European Long Termin Investment Fund (ELTIF). Dazu hat die Europäische Kommission am 26. Juni 2013 einen Verordnungsentwurf publiziert, der den EU-Binnenmarkt für derartige Investments öffnen und so eine Alternative zur Finanzierung durch den an haftendem Eigenkapital schwachen Bankensektor schaffen soll. Der ELTIF ist als langfristiger geschlossener Fonds konzipiert, der kein vorzeitiges Recht zur Rückgabe der Anteile vorsieht. Stattdessen ist durch eine Börsennotierung eine Exit- Möglichkeit für die Investoren vorgesehen. Mindestens 70 Prozent des Fondsvermögens sollen in die langfristigen, EL- TIF-spezifischen Anlagekategorien investiert werden, sodass für klassische Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente im Maximum 30 Prozent vorgesehen sind. Jedes Einzelinvestment darf maximal 20 Prozent des gesamten Fondsvermögens betragen. Detailregelungen dazu werden derzeit noch auf EU-Ebene erörtert. Der ELTIF dürfte eine attraktive Bereicherung der Produktlandschaft darstellen. Der Erfolg dieses Finanzprodukts ist allerdings eng mit der Akzeptanz bei den Investoren verbunden. Als weiteres Novum ist die geplante Einführung einer europäischen Ratingplattform für Fondsgesellschaften vorgesehen. In diesem Rahmen werden für alle zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaften deren Kreditratings veröffentlicht. Diese Kreditratings werden von den durch die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA zugelassenen Ratingagenturen zur Verfügung gestellt. Die Ratings geben jedoch lediglich Auskunft über die Solvenz einer internen oder externen KVG und sagen nichts über die Managementqualität des Fondsmanagements oder die Bonität der verwahrenden Depotbank aus. Fazit Die mit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) ergriffenen Maßnahmen stabilisieren das Vertrauen und die Transparenz in das traditionelle wie auch alternative Asset Management. Auf europäischer Ebene werden sinnvolle Maßnahmen zu einer einheitlichen Regulierung und Aufsicht weiter vorangetrieben. Insbesondere die Regulierung des Markts für geschlossene Fonds ist zu begrüßen und verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass dieser Bereich des grauen Kapitalmarkts in Zukunft wieder als seriöse Anlagealternative dienen kann. Gleichwohl dürfte letztlich die Performance über den Erfolg und die Marktakzeptanz der neuen Investmentprodukte und -strukturen entscheiden. ó Autor: Dr. Michael Pietrzak ist Geschäftsführer der Rating & Risk Consulting GmbH, Berlin, und Dozent für Bankbetriebslehre und Allgemeine BWL an zahlreichen Hochschulen in Deutschland. 9.2015 diebank 13

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