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die bank 08 // 2021

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MARKT preußischen

MARKT preußischen Hauptstadt Berlin. Das B kennzeichnete die Münzstätte Hannover, C stand für Frankfurt am Main, beide damals ebenfalls in Preußen. Bayern erhielt D für München, Sachsen E für Dresden, Württemberg F für Stuttgart, Baden G für Karlsruhe, Hessen H für Darmstadt und die Freie Hansestadt Hamburg ein J. Fünf Münzstätten davon sind heute noch tätig. So kann ein geübtes Auge auf den deutschen Euromünzen die Buchstaben A, D, F, G und J für die jeweiligen Prägestätten wiederfinden. Nach dem Münzgesetz zur Ausprägung von Reichsgoldmünzen vom Dezember 1871 dauerte es anderthalb Jahre, bis das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 die Einzelheiten des neuen gesamtdeutschen Münz- und Währungssystems und Modalitäten der Geldumstellung festlegte. Artikel 1 bestimmte: „An die Stelle der in Deutschland geltenden Landeswährungen tritt die Reichsgoldwährung. Ihre Rechnungseinheit bildet die Mark, wie solche durch § 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 1871 (…) festgestellt worden ist“. Dabei blieb der Zeitpunkt noch offen, zu dem die Mark-Rechnung in Kraft treten sollte. Das Münzgesetz von 1873 legte die Herstellung weiterer Nominale in Mark und Pfennig fest sowie deren Größe, Gewicht, Feingehalt usw. (konsequent nach dem Dezimalsystem): Kupfermünzen zu 1 und 2 Pfennig, Nickelmünzen zu 5 und 10 Pfennig, Silbermün- zen zu 20 und 50 Pfennig sowie zu 1, 2 und 5 Mark. Zudem wurde die Prägung eines goldenen 5-Markstücks beschlossen. Während die kleineren Nominale länderübergreifend einheitliche Vorder- und Rückseiten erhielten, bekamen die höherwertigen Geldstücke vom 2-Markstück aufwärts bis zum goldenen 20-Markstück nur einheitliche Wertseiten. Die Rückseiten dagegen sollten „das Bildniß des Landesherrn beziehungsweise das Hoheitszeichen der freien Städte“ (Art. 3 § 2) zeigen. Ob die Schöpfer des Euro dieses Vorbild vor Augen hatten? Jedenfalls zeigen die heutigen Euromünzen analog eine staatenübergreifend einheitliche Wertseite und eine national gestaltete Rückseite. Papiergeldreformen und Gründung der Reichsbank Ein eigenes Kapitel betraf die Reform des Papiergelds, dessen Bedeutung in Deutschland seit der Mitte des 19. Jahrhunderts erheblich zugenommen hatte. Während um 1840 noch etwa zehnmal so viel Münzgeld wie Papiergeld kursierte, hatte sich Papiergeld bis 1870 als zusätzliches Zahlungsmittel weitgehend eingebürgert und machte inzwischen fast 40 Prozent der Zahlungsmittel aus, ebenfalls mit einer großen Vielfalt an Emittenten. Dabei reichte die Spannbreite von kleinen Werten zu 1 Gulden und 1 Taler bis hin zu Scheinen über 500 Taler und 500 Gulden. Neben Banknoten von mehr als 30 Notenbanken lief von vielen deutschen Ländern auch staatliches Papiergeld unter Bezeichnungen wie Kassenanweisung, Kassenschein, Darlehenskassenschein usw. um. Eine offizielle Übersicht über die Ausgabe von Staatspapiergeld Stand Oktober 1872 verzeichnete Emissionen von insgesamt 21 deutschen Staaten im Gesamtwert von gut 61 Mio. Taler. 9 Das Gesetz betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen vom 30. April 1874 regelte die Außerkurssetzung dieser Länderscheine und deren Ersetzung durch Reichspapiergeld, die sogenannten Reichskassenscheine in Stückelungen von 5, 20 und 50 Mark. Die umgerechnet 184 Mio. Mark sollten in den kommenden 15 Jahren schrittweise auf 120 Mio. Mark reduziert werden, das entsprach etwa 3 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Gewichtiger noch war die Reform des Banknotenwesens durch das Bankgesetz vom 14. März 1875. Es sah die Gründung einer deutschen Zentralnotenbank vor, der Reichsbank. Sie ging am 1. Januar 1876 aus der Preußischen Bank hervor, übernahm deren Aktiva und Passiva. Die daneben in Deutschland bestehenden 32 weiteren Notenbanken blieben zwar grundsätzlich unangetastet, wurden aber stärker reguliert, sodass in den folgenden Jahren die meisten von ihnen das Notenrecht aufgaben. 50 08 // 2021

MARKT FAZIT: POLITISCHE EINIGUNG ALS GRUNDLAGE FÜR STABILE WÄHRUNGSUNION Jede Notenbank war zur Einlösung ihrer Banknoten bei Präsentation verpflichtet und musste dafür ausreichend Metallgeld vorhalten. Banknoten durften nur in großen Stückelungen ab 100 Mark aufwärts ausgegeben werden. Das war mehr als der durchschnittliche Monatslohn eines Arbeiters. Die auf Länderwährungen (Taler, Gulden) lautenden Banknoten sollten bis Jahresbeginn 1876 eingezogen werden, was auch weitgehend gelang. Bremen zuerst, Bayern zuletzt Der 1. Januar 1876 war auch der Stichtag, an dem die „Reichswährung im gesammten (sic!) Reichsgebiete“ gemäß einer kaiserlichen Verordnung in Kraft trat. 10 Fast alle deutschen Länder hatten „die Reichsmarkrechnung“, also die Umstellung auf Mark und Pfennig, bereits früher „im Verordnungswege“ eingeführt. Als erstes ging die Hansestadt Bremen 1872 zur Mark-Rechnung über, Mecklenburg folgte 1874, die übrigen Länder 1875 – bis auf Bayern, das den 1. Januar 1876 abwartete. Im Gegensatz zum Euro, der zum 1. Januar 1999 als Rechnungseinheit und zum 1. Januar 2002 in Form von Bargeld eingeführt wurde, erfolgte die Außerkurssetzung des alten deutschen Gelds vor 150 Jahren schrittweise. So zog sich die Einziehung der alten Ländermünzen von 1874 bis etwa 1878 hin. Die 1-Taler-Stücke blieben sogar bis 1907 zum Wert von 3 Mark im Umlauf. Mit der Einführung der Mark (die anfangs zuweilen auch als „Reichsmark“ bezeichnet wurde, offiziell aber einfach „Mark“, abgekürzt „M.“) hatten die Deutschen endlich die lang ersehnte Währungseinheit. Zugleich erhielten sie einen homogenen Geldumlauf, der nicht mehr mit fremden, ausländischen Münzen und alten Geldstücken vergangener Münzsysteme durchsetzt war. Die Ausgabe von Papiergeld wurde vereinheitlicht und übersichtlicher gestaltet. Die Debatte um die richtige Währungsverfassung setzte sich allerdings fort. Noch jahrzehntelang wurde darüber gestritten, ob nicht die Bimetallwährung (Doppelwährung mit Gold und Silber) das bessere Währungssystem sei. 11 Erst in den 1890er-Jahren erschöpfte sich die Diskussion und die Goldwährung festigte sich. Die Bezeichnung Mark für die deutsche Währung hielt sich über mehrere Währungsreformen hinweg. Am Ende der Hyperinflation im Herbst 1923 kam für die völlig entwertete Papiermark die Rentenmark und 1924 die Reichsmark. Sie wurden 1948 durch die Deutsche Mark ersetzt, bis der Euro die Mark an der Schwelle zum 21. Jahrhundert ablöste. Die 1871 geschaffene politische Einheit Deutschlands bildete eine stabile Grundlage für die unmittelbar folgende deutsche Währungsunion. Damit endete der jahrhundertelange Münzen- und Währungswirrwarr in Deutschland. Die Deutschen erhielten mit der Mark eine solide gemeinsame Währung. Auf ihrer Basis wuchs die deutsche Wirtschaft, der Wohlstand stieg, bis der Erste Weltkrieg Finanzen und Währung zerrüttete. Im Gegensatz zur Mark vor 150 Jahren wurde der Euro vor gut 20 Jahren von souverän bleibenden Staaten mit unterschiedlichen Finanzstilen und Wirtschaftskulturen eingeführt. Ob dieses Fundament ausreicht, um der Europäischen Währungsunion Dauer und Stabilität zu verleihen? Autor Dr. Bernd Sprenger ist Diplom-Volkswirt, Wirtschaftshistoriker und Numismatiker. 1 Friedrich-Wilhelm Henning: „Die Industrialisierung in Deutschland 1800 bis 1914“, Paderborn 1993. 2 Ausführlich hierzu: Karl Helfferich: „Die Reform des deutschen Geldwesens nach der Gründung des Reiches“, Leipzig 1898. 3 Heinrich Sieveking: „Die Hamburger Bank 1619-1875“, in: „Festschrift der Hamburgischen Universität ihrem Ehrenrektor Herrn Bürgermeister Werner von Melle“, Hamburg 1933. 4 Ausgewählte Reden und Aufsätze über Geld- und Bankwesen von Ludwig Bamberger, hrsg. v. Karl Helfferich, Berlin 1900. 5 Helfferich, Die Reform. 6 Herbert Rittmann: „Deutsche Geldgeschichte 1484 – 1914“, München 1975. 7 Walter Grasser: „Deutsche Münzgesetze 1871-1971“, München 1971. 8 Bernd Sprenger: „Das Geld der Deutschen“, Paderborn 2002. 9 Helfferich, Die Reform. 10 Grasser, Deutsche Münzgesetze. 11 Helfferich, Die Reform. 08 // 2021 51

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