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die bank 08 // 2018

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

SIGNIFICANT RISK

SIGNIFICANT RISK TRANSFER (SRT) Synthetische Verbriefungen und die Eigenkapitalentlastung von Banken Nach der Finanzkrise 2008 / 2009 waren synthetische Verbriefungen sehr unpopulär – nicht zuletzt aufgrund der negativen Wahrnehmung durch die Politik und bei den Aufsichtsbehörden. Seit 2012 erfreuen sich synthetische Verbriefungstransaktionen aber wieder wachsender Beliebtheit, und sind heute für immer mehr Banken ein wichtiges Instrument für das Management von Kreditrisiken und Eigenkapital. Wenn eine Bank als Originator eines Referenzportfolios von Darlehensforderungen eine synthetische Verbriefung durchführt, will sie dadurch vor allem regulatorisches Eigenkapital freisetzen (sogenannte Balance-Sheet-Transaktion). Dazu muss sie aus dem Referenzportfolio Kreditrisiken dergestalt ausplatzieren, dass sie dadurch einen signifikanten Risikotransfer (SRT) nach den Vorgaben der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) erreicht. Typischerweise wird dafür das Referenzportfolio in mindestens drei Tranchen eingeteilt und das Kreditrisiko der Mezzanine-Tranche mittels einer Garantie oder eines Kreditderivats an einen Sicherungsgeber übertragen. Sofern dem Sicherungsgeber ein Risikogewicht von null Prozent zugewiesen ist (wie z. B. im Fall des Europäischen Investitionsfonds), wird keine weitere Besicherung der Garantie oder des Kreditderivats notwendig. Fungiert eine Zweckgesellschaft als Sicherungsgeber, werden in der Regel die Erlöse aus einer Schuldverschreibungsemission der Zweckgesellschaft zur Stellung von Bar- oder Wertpapiersicherheiten zugunsten der Bank verwendet. Die vorrangige Senior-Tranche und die nachrangige Junior-Tranche der Verbriefung behält die Bank ein. ÿ 1 Werden bei der Ausplatzierung der Mezzanine-Tranche die Vorgaben von Artikel 244 der CRR erfüllt, kann die Bank reduzierte Risikogewichte auf die einbehaltene Senior-Tranche anwenden und so regulatorisches Eigenkapital freisetzen. Künftig wird die Strukturierung von synthetischen Verbriefungstransaktionen von den neuen Verbriefungsregelungen, und in größerem Umfang, von den Auslegungsregeln der Aufsichtsbehörden zum SRT geprägt werden. Neues Verbriefungsregelwerk Das neue Regelwerk für Verbriefungen, bestehend aus der neuen STS (Simple, Transparent, Standardised)-Verordnung für Verbriefungen und den Änderungen der CRR-Verbriefungsregeln, tritt zum 1. Januar 2019 für neue Transaktionen in Kraft. Für vor diesem Datum abgeschlossene Transaktionen gelten die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2020. Die Verordnung soll den seit der Finanzkrise schwachen Verbriefungsmarkt neu beleben und besonders zur Finanzierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) wieder attraktiv machen. Dazu wurde die neue Kategorie der STS-Verbriefungen eingeführt, die einfachen, transparenten und standardisierten Verbriefungen Begünstigungen insbesondere im Hinblick auf deren Risikogewichtung gewährt. Die wesentlichen Änderungen der CRR sind einerseits die Neuordnung der Hierarchie der Ansätze für die Bewertung der Risiken aus Verbriefungspositionen, wonach nun vorrangig der Internal Ratings-Based Approach (SEC-IRBA) zur Anwendung kommt – allerdings nur für Institute, deren interne Modelle zur Messung von Kreditrisiken von der Aufsicht genehmigt wurden. Ansonsten sind der Standardansatz SEC-SA oder der SEC-ERBA zu verwenden (auf externen Kreditbewertungen basierende) wobei der SEC-SA grundsätzlich vorrangig ist. Je nach Art des Kreditportfolios kommen allerdings diverse Ausnahmen in Betracht. Die andere einschneidende Änderung der CRR liegt in der Anhebung der Mindestrisikogewichte für höherrangige Tranchen von Verbriefungen, die nicht die STS-Verbriefungen sind, von 7 auf je nach Laufzeit 15 oder 20 Prozent. Dieses Mindestrisikogewicht wird für STS-Verbriefungen zwar auf 10 Prozent gesenkt, insgesamt wird jedoch die durch eine Verbriefung zu erreichende Eigenkapitalentlastung im Vergleich zu den bestehenden Regelungen deutlich vermindert, zumal die Erfüllung der STS-Voraussetzungen mit einigem Aufwand verbunden ist. Darüber hinaus sind die Erleichterungen für STS-Verbriefungen nach dem neuen Regelwerk derzeit auf synthetische Transaktionen grundsätzlich nicht anwendbar. Allein für einen engen Ausnahmefall ermöglicht der geänderte Artikel 270 CRR eine Anwendung der STS-Risikogewichte auf die einbehaltene Senior-Tranche einer synthetischen Verbriefung. Voraussetzung dafür ist neben der Einhaltung der (um das Erfordernis eines True Sale bereinigten) STS-Voraussetzungen, dass mindestens 70 Prozent der zugrunde liegenden Risikopositionen aus Verbindlichkeiten gegenüber KMU stammen. Vor dem Hintergrund, dass die STS-Kriterien vornehmlich mit Blick auf True-Sale-Verbriefungen entwickelt wurden, mag dies durchaus eine Hürde darstellen. Darüber hinaus muss das Kreditrisiko aus der ausplatzierten Tranche entweder an eine öffentliche Stelle (wie den Zentralstaat oder die Zentralbank eines Mitgliedstaats, eine multilaterale Entwicklungsbank oder eine internationale Organisation mit einem Risikogewicht von null Prozent) oder einen institutionellen Anleger übertragen 16 08 // 2018

werden, wobei im letzteren Fall das Sicherungsinstrument vollständig durch Bareinlagen bei der Bank besichert sein muss. Begründet wird der Ausschluss von synthetischen Verbriefungen damit, dass aufgrund der Übertragung des mit den zugrunde liegenden Risikopositionen verbundenen Kreditrisikos durch einen Derivatekontrakt oder eine Garantie ein zusätzliches Gegenparteiausfallrisiko entsteht und die Komplexität insbesondere im Hinblick auf den Inhalt des Derivatekontrakts zunehmen kann. Vor diesem Hintergrund spielen die Änderungen des Verbriefungsregelwerks durch die STS-Verordnung im Rahmen von synthetischen Transaktionen derzeit lediglich eine untergeordnete Rolle. EBA Diskussionspapier zum signifikanten Risikotransfer Wesentlich deutlicher als durch die Änderungen im Verbriefungsregelwerk wurde der Markt für synthetische Verbriefungstransaktionen durch die Veröffentlichung des Diskussionspapiers der European Banking Authority (EBA) zum signifikanten Risikotransfer im September 2017 geprägt. Darin untersucht die EBA zum einen die derzeitigen Marktstandards, unterbreitet zum anderen aber auch diverse Vorschläge zur Gestaltung etwaiger verbindlicher Auslegungsregeln. Das Papier gilt dabei gleichermaßen für traditionelle True-Sale- Verbriefungen wie für synthetische Transaktionen und hat – obwohl, wie der Titel bereits andeutet, „nur“ ein Diskussionspapier, das u. a. der 08 // 2018 17

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