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die bank 08 // 2018

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

2 | Vergleich der

2 | Vergleich der Transparenzanforderungen EZB Loan-Level-Initiative EU-Verordnung / ESMA RTS Geltungsbereich » Eurozone » Europäische Union Verbriefungsarten » True-Sale ABS » True-Sale ABS » Synthetische ABS » ABCP Verbriefte Forderungen » Wohnungsbaukredite » KMU-Darlehen » Konsumentenkredite » Leasing » Autodarlehen » Kreditkartenforderungen » Öffentlicher Sektor (DECC) » Wohnungsbaukredite » Unternehmenskredite » Konsumentenkredite » Leasing » Autodarlehen » Kreditkartenforderungen » Gewerbliche Baufinanzierungen » CLOs » Rare and idiosyncratic Exposures » Non-performing Loans » Esoteric Securitisation Meldung in standardisierter Form von » Einzelkrediten » Einzelkrediten » Investorberichten » Inside Informationen » Signifikanten Ereignissen Offenlegung weiterer Informationen Optional (in der Regel werden Anlegerberichte und Prospekte offengelegt) Verbindliche Anforderungen in Artikel 7 (siehe Tab. 01) 1. Informationen über die zugrunde liegenden Einzelkredite in standardisierter Form, 2. Bereitstellung der Informationen über ein zentrales Verbriefungsregister. Der direkte Vergleich mit den Transparenzanforderungen der neuen EU-Verordnung bzw. dem RTS der ESMA zeigt, dass der Umfang der offenzulegenden Informationen zugenommen hat und künftig weitere Verbriefungsarten und Länder umfasst. ÿ 2 Für die Offenlegung der Daten zu Einzelkrediten wurden von der EZB zu Beginn der ABS-Loan-Level-Initiative Datenvorlagen entworfen, mit denen einzelne Attribute je Kredit (z. B. Laufzeit, Verzinsung, Art der Besicherung) in standardisierter Form erfasst werden. Je nach Art der verbrieften Forderungen (z. B. Autodarlehen oder Wohnungsbaukredite) variiert die Zahl der zu erfassenden Attribute zwischen 88 für Konsumentenkredite und 433 für gewerbliche Baufinanzierungen. Indes unterscheidet die EZB nach Pflichtfeldern und optionalen Feldern, sodass je nach Art der verbrieften Forderung letztlich zwischen 67 Attribute und 354 Attribute verpflichtend erfasst und offengelegt werden müssen. Die neuen Datenvorlagen, die von der ESMA im abschließenden Bericht über die offenzulegenden Informationen veröffentlicht wurden, unterscheiden sich in den folgenden Punkten von jenen der EZB: 1. neue zusätzliche Attribute je Kredit sind zu erfassen (z. B. Energy Performance Information, Originator Legel Entity Identifier), 2. neue erläuternde Attribute je Kredit sind zu erfassen (z. B. Primary Income Type), 3. bislang optionale Felder werden Pflichtfelder (z. B. Payment Holiday), 4. bisherige Pflichtfelder werden gelöscht (z. B. Property Postcode), 5. die bisherige Definition von Pflichtfeldern ändert sich (z. B. Account Status), 6. die Benennung in List-Feldern ändert sich (z. B. PERF für Performing), 7. die bisherige Definition von optionalen Feldern ändert sich (z. B. Length of Payment Holiday). Der Vergleich der Transparenzanforderungen der neuen EU-Verordnung (EU)2017/2402 mit jenen der bisherigen EZB ABS-Loan-Level- Initiative zeigt, dass sich nicht nur der Umfang der offenzulegenden 10 08 // 2018

Informationen deutlich gesteigert hat, sondern lässt erwarten, dass die Befüllung der neuen Datenvorlagen zahlreiche, zeit- und kostenintensive Anpassungen im Berichtswesen der europäischen ABS-Emittenten nach sich ziehen wird. Für die Bereitstellung der offenzulegenden Dokumente und Informationen sieht die neue EU-Verordnung (EU)2017/2402 ein zentrales Verbriefungsregister vor, das technisch, finanziell und organisatorisch in der Lage ist, die Daten zu sammeln, zu speichern und den berechtigten Adressaten zugänglich zu machen. Die European DataWarehouse GmbH erfüllt diese Voraussetzungen bereits seit 2012 und strebt an, das zentrale Verbriefungsregister unter der neuen EU-Verordnung (EU) 2017/2402 zu werden. Die European DataWarehouse GmbH wurde als Marktinitiative von 17 führenden Teilnehmern des europäischen Verbriefungsmarkts gegründet und dient dem Markt als einzig anerkanntes Verbriefungsregister im Rahmen der EZB ABS-Loan-Level- Initiative. Per Juli 2018 hatte es Informationen von über 1.200 europäischen Verbriefungstransaktionen und Daten zu mehr als 110 Millionen Einzelkrediten gespeichert. Diese Informationen werden ABS- Investoren kostenlos als Download zur Verfügung gestellt. Das European DataWarehouse trägt auf diesem Wege erfolgreich dazu bei, das Vertrauen in europäische Verbriefungen wiederherzustellen und wird auch künftig dem Markt als zentrales Verbriefungsregister zur Verfügung stehen. Anpassungen im Berichtswesen der europäischen ABS-Emittenten nach sich ziehen. Die Rolle des zentralen Verbriefungsregisters gemäß der neuen EU- Verordnung (EU) 2017/2402 will das European DataWarehouse einnehmen, um den europäischen Emittenten wie bereits im Rahmen der EZB ABS-Loan-Level-Initiative eine bewährte Plattform für die Erfüllung der Offenlegungspflichten zur Verfügung zu stellen. Autor Dr. Christian Thun ist Geschäftsführer der European DataWarehouse GmbH, dem designierten Verbriefungsregister des Eurosystems. Zuvor war er 14 Jahre in leitender Funktion bei Moody’s Analytics tätig. Er studierte Betriebswirtschaftslehre und promovierte an der Universität Münster. 1 Europäisches Parlament und Rat (2017): Verordnung (EU) 2017/2402 vom 12. Dezember 2017, in: Amtsblatt der Europäischen Union vom 28.12.2017, L347. 2 ESMA, Consultation Paper – Draft technical standards on disclosure requirements, operational standards, and access conditions under the Securitisation Regulation, 19 December 2017 (ESMA33-128-107), S. 47. 3 Europäische Zentralbank – Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2014 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2014/60). 4 Europäische Zentralbank (2010): Pressemitteilung - ECB introduces ABS loan-by-loan information requirements in the Eurosystem collateral framework, 16 Dezember 2010. 5 ESMA, Final Report – Technical standards on disclosure requirements under the Securitisation Regulation, 22. August 2018 (ESMA33-128-474). FAZIT Die neuen Transparenzanforderungen für Verbriefungen gemäß der EU- Verordnung (EU) 2017/2402 und dem abschließenden Bericht der ESMA bauen in weiten Teilen auf den vorhandenen Transparenzanforderungen der EZB auf, die diese im Rahmen ihrer ABS-Loan- Level-Initiative aufgestellt hat. Der Umfang der offenzulegenden Informationen steigt indes deutlich an. Während die EZB lediglich Informationen zu Einzelkrediten in standardisierter Form erhebt, fordert die neue EU-Verordnung die Bereitstellung einer umfangreichen Dokumentation über die jeweilige Verbriefung sowie Detailinformationen zu Einzelkrediten und aus Investorberichten in standardisierter Form. Diese Transparenzanforderungen werden zeit- und kostenintensive 08 // 2018 11

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