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die bank 07 // 2022

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG Solches

REGULIERUNG Solches Ermessen ist erforderlich und angemessen, spiegelt aber das Compliance-Dilemma wider: Nicht jedes Kriterium ist eindeutig. So ist beispielsweise die Zulassung der Emission an einer deutscher Börse eindeutig, die angemessene Homogenität des verbrieften Forderungsportfolios aber nicht immer. Bei der Prüfung des STS-Status werden auch Erfahrungen aus Vorgängertransaktionen oder Marktüblichkeit (Vergleichstransaktionen) bedacht. Mit Beauftragung durch einen Originator entscheidet und bestimmt die Geschäftsführung der SVI die Verifizierungsmethodik und legt einen transaktionsspezifischen Transaction Verification Catalogue fest. Konkret überprüft die SVI die einzelnen STS-Kriterien durch das Zusammenspiel der folgenden Verifizierungsmethoden: 5 regulatorisch: Vorliegen gesetzlicher Regelungen mit anerkannten Aufsichtsmechanismen (insbesondere bankaufsichtsrechtliche Aspekte) rechtlich: Vorliegen vertraglicher Verpflichtungen gemäß Transaktionsdokumentation und entsprechender Legal Opinions faktische Due Diligence: Schriftliche Evidenz auf Basis von Daten und Tabellen, internen Handbüchern und Arbeitsanweisungen des Originators, schriftlichen Unterlagen von Due-Diligence-Präsentationen oder mündliche Evidenz durch das Management beziehungsweise verantwortliche Fachabteilungen im Rahmen von Due-Diligence-Präsentationen durch den Originator oder Experteninterviews Daten der verbrieften Risiken: Überprüfung anhand von Vollerhebungen (relevante Grundgesamtheit) oder anhand von Stichproben Einen Überblick über die Inhalte des Verifizierungsprozesses zeigt die Abbildung ÿ 2. Die Verifizierung beginnt üblicherweise mit der Vorbesprechung der zu verifizierenden Transaktion mit dem Originator, dem Arrangeur und ggf. weiteren Transaktionsbeteiligten. Nach der Übermittlung der notwendigen Dokumente findet die Verifizierungsanalyse durch die SVI statt, die sich schwerpunktmäßig mit der Transaktionsdokumentation und den erforderlichen Daten (historische Ausfallraten, Stichprobe zur Verlässlichkeit der Angaben zu den verbrieften Forderungen, Cashflow-Modell) befasst. Daneben überprüft die SVI im Rahmen einer physischen oder (in Covid-19- Zeiten) virtuellen Due Diligence beim Originator die Einhaltung der STS-Kriterien, die die Anforderungen zur Kreditvergabe und zur laufenden Verwaltung der verbrieften Forderungen betreffen. Im Rahmen eines Verifizierungsberichts fasst die SVI die Ergebnisse der Verifizierung zusammen, bestätigt die aus ihrer Sicht vorliegende Einhaltung der STS-Kriterien und stellt den Verifizierungsbericht dem Originator bzw. Sponsor und den Investoren zur Verfügung. Der gesamte Prozess erstreckt sich in der Regel über ein bis zwei Monate und erfolgt i. d. R. parallel zum Strukturierungsprozess für die betreffende Verbriefungstransaktion durch den Arrangeur und die involvierte Anwaltskanzlei. Damit haben alle Transaktionsbeteiligten eine unabhängige Einschätzung über die Erfüllung der Anforderungen an eine STS-Verbriefung. Zur Etablierung eines europaweit einheitlichen Qualitätsstands bei der Interpretation der umfangreichen und komplexen Regelungen ist die SVI im regelmäßigen Austausch mit den europäischen und den nationalen Aufsichtsbehörden sowie mit einer Vielzahl von weiteren Marktakteuren (unter anderem mit Arrangeuren, Anwaltskanzleien, Ratingagenturen). Da die SVI den Markt und die Standards durch die Vielzahl der bereits verifizierten Transaktionen bestens kennt, kann sie die oben dargestellten Risiken für den Originator, die Sponsoren und die Investoren deutlich senken. Auch bei den seit April 2021 im Rahmen der Anpassungen der Verbriefungsverordnung (Verordnung (EU) 2021/557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402) durch die Aufsicht erfolgten Erweiterung des STS-Segments um synthetische Bilanzverbriefungen stellt die verringerte Kapitalgewichtung, in diesem Fall auf der Ebene des Originators hinsichtlich der von diesem einbehaltenen vorrangigen Verbriefungsposition, den Hauptvorteil von STS dar. Gleichzeitig werden auch bei diesem Transaktionstyp die Dienste der SVI als Drittparteiverifizierer gut genutzt, zumal es sich regelmäßig um Verbriefungen in ein- oder sogar zweistelliger Milliardenhöhe für die jeweiligen Geschäftsbanken handelt. 36 07 | 2022

REGULIERUNG 2 | Überblick über die Inhalte des Verifizierungsprozesses Originator Portfolio Transaktionsparteien Transaktionsstruktur Transparenz Regulatorischer Rahmen Festgelegte und klare Forderungsauswahlkriterien Klare Definition der Zuständigkeiten der Transaktionsparteien Mindestens eine Zahlung erfolgt Angemessene Absicherung des Zinsund Währungsrisikos Historische Leistungsdaten für ähnliche Forderungen Erfahrung Keine ausgefallenen Forderungen/ leistungsgestörte Schuldner Vorkehrungen für den Austausch von Transaktionsparteien 5 % Risikoeinbehalt Klare Beschreibung des Wasserfalls Unabhängiger Asset Audit des verbrieften Portfolios Kreditwürdigkeitsprüfung der Schuldner Ausschluss von „originate to distribute” Erfahrung des Servicers Keine Wiederverbriefungen & handelbare Wertpapiere Keine Zurückhaltung von Geldern im Verwertungsfall Bereitstellung Cashflow-Modell Homogenität, definierte Zahlungsströme True Sale und keine schwerwiegenden Rückforderungsrisiken Trigger zur Beendigung der revolvierenden Phase Bereitstellung von Umweltdaten Originierung im normalen Geschäftsprozess Keine aktive Portfolioverwaltung Klare Definition und Tätigkeiten bezüglich leistungsgestörter Forderungen Umfang und Zeitpunkt der Disclosure- Anforderungen Rechtswirksamkeit der Kreditverträge Zeitnahe Übertragung Ersatzregelungen bei nichtsequenzieller Tilgungsstruktur Abtretbarkeit der verbrieften Forderungen Keine überwiegende Abhängigkeit von Asset-Verkäufen Klare Konfliktlösungsregelungen Quelle: STS Verification International GmbH. FAZIT Mit einer STS-Meldung gemäß Artikel 27 der Verbriefungsverordnung können deutlich niedrigere Risikogewichte zur Eigenkapitalunterlegung von Verbriefungen zur Anwendung kommen. Dazu hat der Originator bzw. der Sponsor eine Erklärung abzugeben, dass die Erfüllung der STS-Kriterien gewährleistet oder gegeben ist. Der Investor hat die Einhaltung verschiedener Sorgfaltspflichten sicherzustellen. Damit gehen umfangreiche Haftungsrisiken einher, die durch die Einschaltung eines Drittparteiverifizierers minimiert werden können. Die STS Verification International hat bereits weit über 100 Transaktionen aller Art verifiziert und verfügt damit über einen umfangreichen Erfahrungsschatz, der sowohl den Originatoren als auch den Investoren zugutekommt. Sie hält den Kontakt zu den Aufsichtsbehörden und ist ein kompetenter Sparringspartner bei Diskussionen über die Auslegung der komplexen Anforderungen an eine STS-fähige ABS-Transaktion, die in der Praxis alles andere als „simple“ sein können. Autoren 1 Vgl. Flunker, A., Schlösser, T., Weber, A.: Der neue europäische Rahmen für ABS-Transaktionen, White Paper No. 81 (Deloitte), Januar 2018, S. 28 ff. 2 Vgl. EBA: Discussion Paper on simple, transparent and comparable securitisations, Dezember 2014. 3 Vgl. Artikel 32 Abs. 2 lit. d), e) und f) der Verbriefungsverordnung. 4 Vgl. Flunker, A., Schlösser, T., Weber, A.: Der neue europäische Rahmen für ABS-Transaktionen, White Paper No. 81 (Deloitte), Januar 2018, S. 8. 5 Vgl. Osswald, M.; Weller, M.: STS-Verifizierung als Instrument zur Qualitätssicherung für Verbriefungen, in: Zeitschrift für das Gesamte Kreditwesen, Heft 8/2019, S. 35. Prof. Dr. Arnd Verleger ist Lehrbeauftragter an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management gGmbH sowie stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der STS Verification International GmbH. Prof. Dr. Michael Weller ist Praxisprofessor für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie internationales Wirtschaftsrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht sowie Aufsichtsratsvorsitzender der STS Verification International GmbH. 07 | 2022 37

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