REGULIERUNG VERBRIEFUNGSMARKT STS-Verbriefung – Verifizierung und regulatorische Compliance Mit der Verbriefungsverordnung wurde erstmalig ein einheitlicher Rahmen geschaffen, der das Ziel hat, die regulatorische Behandlung von Verbriefungen in der EU zu regeln. Für alle ausstehenden und neu emittierten Transaktionen kommen niedrigere Risikogewichte zur Eigenkapitalunterlegung zur Anwendung, wenn eine STS-Meldung gemäß Artikel 27 der Verbriefungs-Verordnung erfolgt. Dazu hat der Originator eine Erklärung abzugeben, dass die Erfüllung der STS-Kriterien gewährleistet ist. Mit einer falschen oder unvollständigen STS-Meldung sind Risiken verbunden, die sich durch Einschaltung eines Drittparteiverifizierers minimieren lassen. 32 07 | 2022
REGULIERUNG Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 – im Folgenden „Verbriefungsverordnung“ genannt – wurde erstmalig ein EU-weit gültiger, sektorübergreifend einheitlicher Rahmen zur regulatorischen Behandlung von Verbriefungen geschaffen. Die Verbriefungsverordnung trat im Januar 2018 in Kraft und ist für alle Neuemissionen seit dem 1. Januar 2019 anzuwenden. Gleichzeitig wurden die Risikogewichte für Verbriefungen in der CRR (Kapitaladäquanzverordnung) grundsätzlich angehoben. Dieser Anstieg wird durch das neue STS-Regime abgemildert. Wenn eine STS- Meldung gemäß Artikel 27 der Verbriefungsverordnung erfolgt, kommen für alle ausstehenden und neu emittierten Transaktionen niedrigere Risikogewichte zur Eigenkapitalunterlegung zur Anwendung als im Vergleich zu Transaktionen ohne STS-Meldung. Die Vorteile, die sich aus der Erlangung des STS-Status ergeben, liegen auf der Hand: Neben Vorteilen bei der Standardisierung und der Transparenz, die zu einer Erhöhung der Akzeptanz der jeweiligen Verbriefung bei den Investoren führen, sind dies insbesondere die Vorteile bei der Eigenkapitalunterlegung beim Investor. So ergibt eine Gegenüberstellung der Eigenmittelanforderungen von STS- und Nicht-STS-Verbriefungen für vorrangige Verbriefungspositionen eine Privilegierung in Höhe von mindestens 5 und maximal 55 Prozentpunkten, während diese bei nachrangigen Verbriefungspositionen sogar auf bis zu 120 Prozentpunkte ansteigt. 1 Die Vorteile gelten auch für ABCP-Transaktionen im Hinblick auf die üblicherweise von der Sponsor-Bank gestellten Liquiditätslinien, was bei einem Volumen von mehr als 160 Mrd. € bei europäischen ABCP-Programmen nicht zu unterschätzen ist. Die Verbriefungsverordnung gibt einen detaillierten Rahmen für alle Arten von Verbriefungen vor, egal ob es sich dabei um synthetische oder True-Sale-Verbriefungen, eine ABS- oder eine ABCP-Transaktion bzw. ein ABCP-Programm handelt. Ziel der Regulierung ist der Aufbau eines einfachen, transparenten und standardisierten Verbriefungsmarkts als ein Kernbaustein einer zukünftigen Kapitalmarktunion – und soll im Rahmen der europäischen Investitionsinitiative von 2014 die Schaffung von Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum unterstützen. Die neue Regulierung erhebt hierbei den Anspruch, das Kapitalmarktinstrument Verbrie- 07 | 2022 33
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