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die bank 07 // 2021

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

THEMENSCHWERPUNKT

THEMENSCHWERPUNKT ZAHLUNGSVERKEHR UPDATE ZAHLUNGSVERKEHR SRTP: Von der Reservebank auf das Spielfeld Zu Beginn des Jahres hatte uns der Autor das Regelwerk für das SRTP (SEPA Request-to-Pay)-Verfahren im Detail vorgestellt. Seither waren die zahlreichen Stakeholder nicht untätig. Noch läuft die öffentliche Konsultationsphase, voraussichtlich im November soll das nächste Regelwerk veröffentlicht werden und sechs bis zwölf Monate später in Kraft treten. Ein Update. Die Reise geht weiter: Das zum November 2020 veröffentlichte Regelwerk zum EPC-SRTP- Verfahren ist seit dem 15. Juni 2021 für den Markt verfügbar. Der zweistufige Einschreibungs- und Aktivierungsprozess ist planmäßig seit Anfang Mai möglich. Der EPC und der Homologation Body (die Zertifizierungsinstanz) begleiten zusammen den Aufnahmeprozess, der – wie im Schaubild ÿ 1 ersichtlich – durch den EPC veröffentlicht wurde. 60 07 // 2021

ZAHLUNGSVERKEHR 1 | Das Toolkit für Teilnehmer am neuen SEPA RTP-Verfahren 1. Applicant PSPs and non-PSPs should carefully consider in advance the adherence criteria set out under the Guide for Aderence to the SEPA Request to Pay scheme. 2. Applicant sends the required SRTP Adherence documents to the EPC. 3. The EPC then validates the fulfilment of the eligibility criteria and identifies the applicant. 4. The EPC then informs the applicant about the results of the above checks and confirms if it can contact the homologation body to undergo the SRTP homologation. In the meantime, the EPC puts the application on hold (for a maximum period of 6 months). 5. The applicant completes the prescribed homologation process in conjunction with the homologation body. If more time is needed for the assessment, the homologation body should put the homologation process on hold (for a maximum period of 6 months). 6. When the homologation process is completed, the homologation body communicates the results to the EPC and to the applicant. 7. Based on these results, the EPC then approves or refuses the application and communicates its decision to the applicant. 8. If the application is approved the applicant is admitted to the scheme. Quelle: European Payments Council (EPC). Z Z Z Z Vom Start des Verfahrens … Das EPC-SRTP-Verfahren ist kein neues Zahlverfahren, sondern ein den Zahlverfahren – wie z. B. SCT oder SCTInst – vorgeschaltetes Verfahren, um eine Zahlungsanforderung an den Zahlungspflichtigen zu senden. An dem Verfahren dürfen regulierte PSPs und Non- PSPs teilnehmen (PSP steht für Payment Service Provider, Zahlungsdienstleister). Um teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer einen Business Identifier Code (BIC) oder einen Legal Entity Identifier (LEI) oder einen Identifikator, der von jedem SEPA-Land vergeben wird (z. B. Unternehmensnummer / Handelsregisternummer), besitzen. Damit für alle potenziellen SRTP-Verfahrensteilnehmer ein einheitlicher Beitrittsprozess gewährleistet ist (das oft beschriebene Level Playing Field), hat der EPC in seinem Dokument „Adherence Guide to the EPC SEPA RTP Scheme” (EPC Dokument 085-21) eine Leitlinie für den Beitrittsprozess veröffentlicht. In sieben Kapiteln wird anschaulich beschrieben, was notwendig ist, um erfolgreich am Verfahren teilzunehmen: Z Nach einem Vorwort und der Einführung zum SRTP Adherence Guide wird ab Kapitel 3 auf die Voraussetzungen eingegangen, die in Vorbereitung zum Beitrittsverfahren von jedem Teilnehmer selbst geprüft werden müssen. Im Kapitel 4 wird Schritt für Schritt erläutert, wie der Beitrittsantrag (Anhang 1), die Angaben des Teilnehmers im EPC-Register für das SRTP-Verfahren (Anhang 2) und das Rechtsgutachten (Anhang 3) auszufüllen sind. Kapitel 5 beschreibt die Antragsbearbeitung durch das EPC-Sekretariat. In Kapitel 6 erfährt man, welche Daten für die Rechnungsstellung durch den EPC benötigt werden und wie hoch die Gebühren sind, die zur Nutzung des Verfahrens erhoben werden können. Abschließend behandelt Kapitel 7 den Schutz der personenbezogenen Daten. Der gesamte Beitrittsprozess kann je nach Umfang und Komplexität der Teilnehmerüberprüfung maximal sechs Monate betragen. Der EPC hat bereits den Änderungszyklus für das SRTP-Verfahren in seinem bestehenden EPC-Verfahrens-Beitrittsregister für 2021 wie folgt veröffentlicht. ÿ 2 07 // 2021 61

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