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die bank 07 // 2018

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

DIGITALISIERUNG

DIGITALISIERUNG BANKPRAXIS: SWIFT STANDARD RELEASE IM NOVEMBER Modernisierung im Akkreditivgeschäft Dokumentenakkreditive sind als zuverlässige Zahlungsmittel aus dem internationalen Handelsverkehr nicht mehr wegzudenken. Sie werden meist mithilfe des SWIFT-Netzwerks unter Beachtung exakt definierter Nachrichtenstandards abgewickelt. Diese Standards werden derzeit aktualisiert und erweitert, ab November 2018 müssen die betroffenen Akkreditive den neuen Bestimmungen genügen. Unser Autor liefert einen detailreichen Überblick der Neuerungen. Dokumentenakkreditive sind als zuverlässige Zahlungsmittel aus dem internationalen Handelsverkehr nicht wegzudenken. Sofern eine Lieferung auf Rechnung oder per Vorkasse für die Geschäftsbeziehung der Handelspartner nicht in Betracht kommt, ist die Eröffnung eines Akkreditivs meist unumgänglich. Da die räumliche Distanz zwischen Importeur und Exporteur meist die Einschaltung einer Avisbank erfordert, die sodann die Eröffnung und die Bedingungen (Betrag, Verfallsdatum, dokumentäre Zahlungsbedingungen usw.) des Akkreditivs an den Begünstigten anzeigt, müssen die beteiligten Banken miteinander sicher kommunizieren können. Akkreditive werden zu einem überwiegenden Teil mithilfe des SWIFT-Netzwerks abgewickelt. SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) gewährleistet mit seinen sog. MT Standard Messages die verschlüsselte und geprüfte Datenübermittlung zwischen Banken. SWIFT-Nachrichten, die Akkreditive betreffen, werden unter Beachtung des gesonderten „Kategorie 7 Nachrichten Standards“ (MT-7xx Messages Standard) verarbeitet und übertragen. Akkreditive können so eröffnet, bestätigt oder übertragen werden. Eingereichte Dokumente können per entsprechender Meldung zurückgewiesen oder Belastungsersuche (nach erfolgter Akkreditivauszahlung) übermittelt werden. Durch den Austausch von digitalen Schlüsseln (Test Keys) und dem Anfügen von digitalen Signaturen können die Teil- 58 07 // 2018

DIGITALISIERUNG nehmer des SWIFT-Netzwerks sicherstellen, dass ihre Nachrichten unverändert übermittelt wurden bzw. tatsächlich vom angegebenen Sender stammen, also authentifiziert sind. Im Hinblick auf Rechtssicherheit und Verbindlichkeit kommt diesen Aspekten natürlich größte Bedeutung zu. Akkreditiv-spezifische Nachrichtentypen im SWIFT-System Um die Kommunikationsabwicklung zu erleichtern und den Banken die ordnungsgemäße Zuordnung und automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen, gibt SWIFT für die Kategorie 7 Nachrichten gewisse Nachrichtentypen vor: Die Eröffnung eines Akkreditivs muss über eine MT-700 Nachricht erfolgen (gegebenenfalls müssen zusätzliche MT- 701 Nachrichten angefügt werden), ein Änderungsgesuch für ein bereits eröffnetes Akkreditiv muss als MT-707 Nachricht verschickt werden, die Zurückweisung von eingereichten Dokumenten muss über eine MT-734 Nachricht erfolgen usw. Innerhalb der einzelnen Nachrichtentypen gibt es sodann vorgegebene Daten- und Textfelder, wobei einige immer zwingend genutzt und andere nur bei Bedarf eingetragen werden müssen. Die erforderlichen oder zulässigen Auswahlmöglichkeiten werden in der Regel vorgegeben und in Referenzheften erläutert. So benötigt beispielsweise eine MT- 700 Nachricht vom Absender im Feld „40A (Form of Documentary Credit)“ zwingend die Angabe der Art des Akkreditivs. Weiter müssen im Feld „50 (Applicant)“ Name und Adresse des Akkreditivauftraggebers und im Feld „59 (Beneficiary)“ Name und Adresse des Akkreditivbegünstigten vermerkt sein, um nur einige Beispiele zu nennen. Um Missverständnisse und Unsicherheit zu vermeiden, sind im Nachrichtensystem von SWIFT besondere Eingabeparameter zu berücksichtigen; Fehlercodes weisen Absender auf unzureichende oder unzulässige Eingaben hin. Ohne die strikte Einhaltung dieser Eingabeparameter ist ein fehlerfreier Nachrichtenversand nicht möglich. Nur mithilfe dieser Parameter und der festgelegten Eingabefelder ist eine standardisierte und weitestgehend automatisierte Eingabe und Auswertung sowie die Integration in bankeneigene Datensysteme ohne aufwendige manuelle Eingriffe möglich (sog. Automated Processing oder auch Straight-Through Processing). Eine korrekte und vollständige Eingabe aller erforderlichen Felder in einer SWIFT Nachricht ist somit unerlässlich. Standard Release für Dokumentenakkreditive Aus diesen Gründen unterliegen alle MT- Nachrichten des SWIFT-Netzwerks einem bestimmten Standard, der von SWIFT und seinen Mitgliedern (Banken und ausgewählte Großunternehmen) entwickelt und anschließend den Nutzern in sogenannten Releases vorgegeben wird. Die Standards zu Kategorie 7 Nachrichten wurden jüngst umfassend aktualisiert und erweitert. Die Änderungen in Bezug auf Dokumentenakkreditive sind im „Standards MT Category 7 - November 2018 Release“ enthalten und wurden bzw. werden schrittweise eingeführt: Veröffentlichung (Dezember 2017) und anschließende Aktualisierung (Februar 2018) der Release-Übersicht, Testlauf der aktualisierten Nachrichtensysteme bei Anbietern von Softwarelösungen für den Bankensektor (seit April 2018) sowie Herausgabe des umfassenden Benutzerhandbuchs (geplant im Juli 2018). Die vollständige Implementierung des neuen Release ist für den 18. November 2018 terminiert, sodass ab diesem Zeitpunkt alle SWIFT Akkreditiv-Nachrichten der Kategorie 7 den neuen Bestimmungen genügen müssen. Kategorie 7 Nachrichten enthalten neben den Nachrichten für Akkreditive auch spezielle Nachrichten für abstrakte Bankgarantien und sog. Standby Letters of Credit, welche zurzeit ebenfalls überarbeitet werden. Die Implementierung und Aktualisierung dieser Nachrichten für Garantien tritt jedoch erst später in Kraft (November 2019). Neue Nachrichtentypen, Unwiderruflichkeit und weitere Klarstellungen Wichtige Änderungen sind die Einführung von drei neuen Akkreditiv-Nachrichten, namentlich MT-708 (Amendment to a Documentary Credit) zur Ergänzung eines Änderungsgesuchs der Akkreditivbank nach MT- 707, des Weiteren MT-744 (Notice of Non- Conforming Reimbursement Claim) für die Zurückweisung des Belastungsersuchens we- 07 // 2018 59

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