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die bank 06 // 2017

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT NEUE SPIELREGELN

MARKT NEUE SPIELREGELN FÜR DIE BESICHERUNG VON OTC-DERIVATEN Der Teufel steckt im Detail Der OTC-Derivatemarkt kommt hinsichtlich regulatorischer Vorgaben noch nicht zur Ruhe, seit März 2017 sind in der EU umfangreiche Besicherungsstandards der Derivateverordnung EMIR in Kraft. Neue Spielregeln müssen beachtet werden und haben das Collateral Management auf der Agenda wieder nach oben rücken lassen. 8 06 // 2017

MARKT Aktuell liegt der Fokus im Collateral Management nicht auf der Optimierung der Allokation von Sicherheiten, sondern auf der Verschlankung von Prozessen. Dies wird insbesondere daran deutlich, dass Banken Barsicherheiten präferieren, die Optimierung des Sicherheitenaustauschs im OTC-Derivatebereich aber erst mit der Nutzung von Wertpapieren relevant wird. Im Rahmen der EMIR sind die Hürden für den Einsatz von Wertpapieren deutlich angestiegen. Der Artikel gibt einen Einblick in die aktuellen Entwicklungen und beleuchtet die regulatorischen Anforderungen zur Ausweitung des Sicherheitenspektrums. In diesem Zusammenhang wird das Thema Wrong-Way-Risiko methodisch beleuchtet und der Zusammenhang zwischen Collateral Management und dem Kreditrisikomanagement aufgezeigt. Neue Rahmenbedingungen im Collateral Management Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Besicherungsstandards der EMIR zum 1. März 2017 hat sich die Marktsituation grundlegend geändert. Der OTC-Derivatemarkt sieht sich erneut vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Neue Rahmenbedingungen in der Besicherung von OTC-Derivaten haben Auswirkungen auf die vertragliche Grundlage, bestehende Prozesse und indirekt auf die Methoden im Kreditrisikomanagement. Zur Umsetzung der neuen Standards mussten alle Marktteilnehmer, die im Anwendungsbereich der Besicherungsstandards sind, ihre existierenden Verträge auf den neuen Standard anpassen. Die Anzahl der Verträge variiert stark zwischen den Marktteilnehmern, das Spektrum reicht von einer einstelligen Anzahl bis hin zu ca. 10.000 Verträgen für international agierende Banken. Diese enorme Anzahl an Ver- trägen war nicht zu bewältigen, zumal die Standardvorlagen der Verbände, wie z. B. des Bankenverbands (Besicherungsanhang für Variation Margin zum DRV) oder der ISDA (VM-CSA; Variation Margin Credit Support Annex), mit großem Aufwand überarbeitet werden mussten. Auch nach dem Inkrafttreten ist der fehlende Abschluss der neuen Verträge noch keine Seltenheit. In Deutschland wurde vor dem Hintergrund einer Auslegung der BaFin „mit Bedacht“ noch auf Basis der alten Verträge besichert. Eine derartige Praxis wurde nicht von allen Marktteilnehmern akzeptiert, sodass es teilweise auch zu einem vollständigen Handelsstopp gekommen ist. Die meisten Kontrahenten haben ihre Vertragsverhandlungen nach Handelsvolumen priorisiert, um die wichtigsten Handelspartner termingerecht aufzusetzen. Wichtige Elemente der Vertragsänderung Im Zuge der Einführung der EMIR wurden die Besicherungsanhänge überarbeitet, zentrale Änderungen gab es hinsichtlich der Option, Altgeschäfte mit zu besichern oder nicht bzw. nach alten oder neuen Regeln zu besichern und der verkürzten Lieferfrist von Barmitteln. Kleinere Marktteilnehmer haben meist präferiert, Alt- und Neugeschäfte zusammen unter einen Vertrag zu nehmen, da eine Trennung einen höheren prozessualen Aufwand und ein eingeschränktes Netting zur Folge hat. Nicht nur die neuen Fristen für das Settlement von Barsicherheiten, sondern auch Parameter mit Auswirkung auf den operationellen Aufwand und das Kreditrisiko, z. B. der minimale Transferbetrag oder der Schwellbetrag, wurden angepasst. Dies hat andererseits dazu geführt, dass besonders zwischen größeren Instituten präferiert wurde, den bestehenden Besicherungsanhang für das Altgeschäft nicht zu aktualisieren, sondern parallel zu einem neuen regulatorischen Besicherungsanhang fortzuführen, bis das Bestandsgeschäft ausgelaufen ist. Kleinere Institute kamen bisher vereinzelt ohne Besicherungsanhang aus. Die zentrale Frage war daher, ob das unbesicherte Bestandsgeschäft mit in den Anhang aufgenommen wird oder nicht. Dies ist im Rahmen der Regulierung nicht eindeutig spezifiziert. Zwar wird gewährt, bestehende risikomindernde Praktiken beizubehalten, bei un- 06 // 2017 9

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