Aufrufe
vor 5 Jahren

die bank 06 // 2015

  • Text
  • Banken
  • Unternehmen
  • Diebank
  • Risiken
  • Banking
  • Mitarbeiter
  • Institute
  • Deutsche
  • Anforderungen
  • Deutschland
die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT Komplexität reduzieren INTERVIEW Dr. Peter Stemper, bei der Portigon AG u. a. für den risikoadäquaten Rückbau verantwortlich, ist seit mehr als 18 Jahren in verschiedenen Vorstands- und Risikomanagement-Funktionen tätig. Er hat als Chef der Readybank AG sowie als globaler Risikoverantwortlicher bei der Portigon vielfältige Erfahrungen beim Rückbau von Bankgesellschaften gesammelt. Er gilt als ausgezeichneter Risikomanagement-Experte mit exklusivem Know-how in den Bereichen Change Management, Outsourcing und Recovery. wichtig, diese Themen immer im Zusammenhang zu sehen. Oberste Priorität ist dabei, Komplexität zu reduzieren – sei es bei Methoden, Prozessen, Produkten oder Systemen. Gelingt das, minimieren sich nachfolgend immer die Kosten und auch die Risiken. fi INTERVIEW diebank: Herr Dr. Stemper, eine Bankenabwicklung in Deutschland ist aufgrund der komplexen rechtlichen Rahmenstruktur eine Mammutaufgabe. Wie bewältigen Sie die Monstrosität dieses Projekts? Stemper: Zunächst einmal funktioniert das nur, weil die alte WestLB hervorragende, gut geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatte. Diese arbeiten sehr loyal an den verschiedenen Rückbauaktivitäten und kennen natürlich „ihre“ Prozesse und Systeme. Zum anderen versuchen wir unsere Dr. Peter Stemper ist Mitglied des Vorstands der Portigon AG und hat dort die Funktion des Chief Risk Officers (CRO) und des Chief Financial Officers (CFO) inne. Nach dem Studium an der Universität Duisburg begann der gebürtige Oberhausener seine berufliche Karriere 1997 als Senior Risk Analyst bei der WestLB, wo er 2004 Leiter Quantifizierung Operational Risk wurde. 2007 übernahm er das Risikomanagement der Readybank und führte die Bank als Vorstand bis zur Verschmelzung auf die WestLB-Nachfolgegesellschaft Portigon AG im Jahr 2012. Ziele durch entsprechende Projekte mit klaren, aufeinander abgestimmten Zielen und einer effizienten Gesamtprojektorganisation („Shaping Portigon“) zu steuern. Dabei sind alle Key Player eng eingebunden. diebank: Welche Vorhaben haben bei der Bankenabwicklung bzw. beim Rückbau Priorität? Stemper: Die Synchronisation beim Abbau von Portfolien, IT-Systemen und Mitarbeitern muss einfach stimmen. Deshalb ist es diebank: Das Spezialwissen erfahrener Restrukturierer in der Kreditwirtschaft ist ein wertvolles Gut. Entsteht hier ein neuer Berufszweig? Stemper: Ich weiß nicht, ob es wirklich ein komplett neuer Berufszweig ist, glaube aber, dass das generelle Know-how zum Rückbau einer Bank künftig gefragter sein wird als in der Vergangenheit. Dabei handelt es sich nicht zwangsläufig immer um Abwicklung. Faktisch geht es in diesem Segment darum, die Kosten für das Bestandsgeschäft – ohne den Abschluss von neuen Geschäften – zu optimieren, und das hinsichtlich der Kategorien Prozesse, Systeme und Personal. diebank: Rechnen Sie in Zukunft mit mehr Bankenpleiten in Deutschland? Stemper: Ich erwarte nicht unbedingt mehr Pleiten, aber sicherlich einen weiteren Rückbau von Bilanzen. Damit einher geht eine Fokussierung auf weniger Geschäftsfelder. Dieser Trend, den es schon seit einigen Jahren gibt, wird anhalten. Die Fragen stellte Stefan Hirschmann. 40 diebank 6.2015

BETRIEBSWIRTSCHAFT ó Bußgelder für Banken: So fern und doch so nah AUFSICHTSRECHT Die Existenz von Bußgeldtatbeständen im Kreditwesengesetz (KWG) und Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist nicht neu und wird von den betroffenen Instituten regelmäßig nur dann wahrgenommen, wenn eine entsprechende Anhörung ansteht. Dem Gesetzgeber ist es aber im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Neuregelungen der letzten Jahren gelungen, mehr oder minder unbemerkt zwei Paragraphen-Monster zu erschaffen, die zusammen weit über 200 Bußgeldtatbestände normieren. Die Rede ist von § 39 WpHG und § 56 KWG. Was heißt das für die Institute? Dominik Stauber Keywords: Bußgeld, Regulierung, Organisationspflichten „So etwas kann in unserem Hause nicht passieren“, ist die häufig zu vernehmende Meinung in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit eines Bußgeldverfahrens gegen das eigene Institut. Wer sich jedoch vor Augen führt, dass bei nahezu jeder Organisationspflicht, deren Nichtbeachtung bußgeldbewehrt ist und diese Bußgelder bis zu 5 Mio. € betragen können, wird es für lohnenswert erachten, die normierten Tatbestände einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Im Rahmen dieser Betrachtung lässt sich schnell feststellen, dass Tatbestände auch ohne Absicht und Wissen darum leicht verwirklicht werden. Zudem sollten sich Finanzdienstleister darüber im Klaren sei, dass bei vielen Vorschriften schon die fahrlässige Begehung zur Sanktion führen kann. Spätestens an dieser Stelle muss sich jede Bank die Frage stellen, ob sie in allen relevanten Bereichen ausreichend gut aufgestellt ist, um auch das zu verhindern. Die im WpHG normierten Tatbestände reichen von der mit einem Bußgeld bis zu 1 Mio. € bedrohten Marktmanipulation bis zur fahrlässigen Nichtanzeige eines 36er-Prüfers, die immerhin noch mit bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Nach den KWG- Vorschriften drohen Bußgelder von bis zu 5 Mio. €, wenn beispielsweise die Absicht der Übernahme einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut nicht angezeigt wird. Aber auch, wer im Rahmen einer Sonderprüfung nach § 44 KWG fahrlässig Auskünfte nicht erteilt oder Unterlagen nicht vorlegt, kann mit Bußgeld bis zu 100.000 € belegt werden. Monita als Grundlage Die zunehmende Praxis der Aufsichtsbehörden, allen voran der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Feststellungen und Monita aus Prüfungen (gleich ob turnusmäßige oder Sonderprüfungen) einer Betrachtung unter dem Aspekt der Ordnungswidrigkeit zu unterziehen, dürfte diesem Feld in naher Zukunft erhöhte Bedeutung zukommen lassen. Diese Sonderprüfungen sind in den Instituten ein sensibles Thema. Die Prüfer im Haus zu haben, ist nichts, worüber gerne in der Öffentlichkeit gesprochen wird. Dabei ist dies weder selten noch ehrenrührig. Allein im Jahr 2013 wurden fl Die Prüfer im Haus zu haben, ist nichts, worüber gerne in der Öffentlichkeit gesprochen wird. Dabei ist dies weder selten noch ehrenrührig. laut BaFin 305 Sonderprüfungen durchgeführt. Weit über die Hälfte, nämlich 182, waren MaRisk-Prüfungen, im Rahmen derer die Organisationsstrukturen der Institute geprüft wurden. Betrachtet man die Entwicklung der Anzahl im Vergleich zu den Vorjahren, so ist ein stetiger Anstieg zu verzeichnen. Es ist nicht zu erwarten, dass dieser Trend in naher Zukunft gestoppt wird. Im Gegenteil: Im Hinblick darauf, dass die BaFin im neuen Orchester der europäischen Aufsichtsbehörden ihren Platz finden muss, liegt es durchaus nahe, dass im Rahmen der Beaufsichtigung der kleinen und mittleren Institute die Zahl der Sonderprüfungen stark zunehmen wird. Auswirkungen Dies muss nicht zwingend schlecht sein. Der vom Gesetzgeber gedachte Ansatz bei den Sonderprüfungen war schon immer ein doppelter. Zum einen sollten sie Sanktion und Kontrolle, zum anderen aber auch Hilfe und Richtschnur für die beauf- 6.2015 diebank 41

die bank