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die bank 06 // 2015

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó FINANZMARKT Das Ziel

ó FINANZMARKT Das Ziel klar verfehlt FINANZTRANSAKTIONSSTEUER Das neue Besteuerungsregime ist kaum noch aufzuhalten: Die Bundesregierung ist fest entschlossen, die Finanztransaktionssteuer (FTT) so schnell wie möglich in Kraft treten zu lassen. Realistisch ist die tatsächliche Steuererhebung jedoch frühestens zum Jahresbeginn 2019, davon geht sogar das Bundesfinanzministerium aus. Sicher ist aber, dass die FTT ihr Ziel verfehlen wird – unabhängig vom Termin. Sie beugt keiner neuen Wirtschafts- und Finanzkrise vor, sondern hat negative Auswirkungen für private Kleinanleger, institutionelle Anleger und den Finanzstandort Deutschland. Vinzenz Bödeker Keywords: Aktien, Derivate, Steuerungsfunktion, Finanzstandort Deutschland Die FTT ist eine Reaktion der Politik auf die Finanz- und Wirtschaftskrise, die schwerwiegende Folgen für die Volkswirtschaften und die öffentlichen Finanzen auf der ganzen Welt hat. Die EU-Kommission sieht weltweit ein hohes Maß an Übereinstimmung für ihre Forderung, dass der Finanzsektor angesichts seiner derzeit vermeintlich schwachen Besteuerung und den Kosten der Krise einen angemessenen Beitrag zu deren Bewältigung leisten solle. Nicht zuletzt, da Banken bei der Auslösung der Wirtschaftskrise eine wichtige Rolle spielten, während die europäischen Staaten und Bürger bislang die Kosten dafür getragen hätten. Zudem hätten die Finanzinstitute entweder direkt oder indirekt massiv von den Rettungs- und Bürgschaftsmaßnahmen profitiert, die im Zeitraum 2008 bis 2012 vom europäischen Steuerzahler (vor-)finanziert worden seien. Es scheint also nur opportun, den Finanzsektor mittels der FTT an den Kosten der Krise zu beteiligen. Aber die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer bringt die eigentliche Intention des Gesetzgebers deutlich auf den Punkt. Dort heißt es: „Die geplante Finanztransaktionssteuer dient zunächst der Erzielung von Einnahmen.“(Drucksache 18/2995). Im ersten Schritt sollen Aktien und Derivate besteuert werden. Die Bundesregierung strebt jedoch nach eigenem Bekunden an, die FTT mit breiter Bemessungsgrundlage einzuführen. Ziel ist es, den gesamten Anwendungsbereich der Richtlinie des Europäischen Rates auszuschöpfen. Danach sollen grundsätzlich alle Transaktionen mit Finanzinstrumenten erfasst werden – also insbesondere Wertpapiere, Anleihen, Anteile, Derivate und strukturierte Finanzprodukte. Besteuert werden auch Transaktionen zwischen Finanzinstituten, wobei der Begriff Finanzinstitute sehr weit gefasst ist. Darunter fallen unter anderem Investmentfirmen, Kreditinstitute, Versicherer, Rückversicherer, Pensionsfonds, Holdings, Leasingunternehmen und Zweckgesellschaften. Der künftige Obolus ist also keineswegs nur von Banken, Brokern und Assetmanagern zu entrichten. Auch wer Preis- und Wechselkursrisiken mittels Terminkontrakten absichern will, wird die Steuer entrichten müssen. Vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind nur Transaktionen, die als eher verbraucherbezogen qualifiziert werden können, wie etwa Versicherungsverträge, Hypothekarkredite, Verbraucherkredite oder Zahlungsdienstleistungen. Der Richtlinienentwurf sieht einen Mindeststeuersatz von 0,01 Prozent für Derivate vor sowie einen Satz von 0,1 Prozent für alle sonstigen Transaktionen. Einzelne EU-Mitgliedstaaten können also auch höhere Sätze anwenden, was zu einer uneinheitlichen Besteuerung innerhalb der EU führen wird. Die EU-Kommission rechnet unter Zugrundelegung der Mindeststeuersätze mit einem jährlichen Steueraufkommen von insgesamt 34 Mrd. € in den teilnehmenden elf Mitgliedstaaten. Deutlich optimistischer ist die Prognose der Bundesregierung: Allein für Deutschland liegen die zu erwartenden Steuereinnahmen nach einem Gutachten von Copenhagen Economics zwischen 18 und 28 Mrd. €. 1 fl Die geplante Finanztransaktionssteuer dient zunächst der Erzielung von Einnahmen. Besteuert werden auch Transaktionen zwischen Finanzinstituten. In räumlicher Hinsicht folgt die Anwendung der Finanztransaktionssteuer dem „Ansässigkeitsprinzip“. Demnach wird die Steuer auf Finanztransaktionen erhoben, wenn mindestens eine Transaktionspartei im Hoheitsgebiet eines teilnehmenden Mitgliedstaats ansässig ist. Die 12 diebank 6.2015

FINANZMARKT ó Steuer wird in dem teilnehmenden Mitgliedsstaat erhoben, in dessen Hoheitsgebiet ein Finanzinstitut ansässig ist, sofern dieses Institut Partei der Finanztransaktion ist und entweder für eigene oder fremde Rechnung oder im Namen einer Transaktionspartei handelt. Um der Gefahr von Standortverlagerungen entgegenzutreten, soll auch eine außerhalb der EU durchgeführte Transaktion besteuert werden, wenn an der Transaktion ein in einem teilnehmenden Mitgliedsstaat ansässiges Finanzinstitut beteiligt ist. Weltweite Einführung: Notwendig, aber ausgeschlossen? Das Ansässigkeitsprinzip wird um Elemente des „Ausgabeprinzips“ ergänzt, um Steuervermeidungsstrategien soweit wie möglich auszuschließen. Die Steuer soll auch dann erhoben werden, wenn keins der beteiligten Finanzinstitute in einem an der Finanztransaktionssteuer teilnehmenden Mitgliedsstaat ansässig ist, das gehandelte Finanzinstrument aber in einem teilnehmenden Mitgliedstaat ausgegeben wurde. Die beiden Prinzipien sorgen dafür, dass die FTT auch Finanzaktivitäten von nicht teilnehmenden EU-Staaten belasten kann und damit globale Auswirkungen hat. Dies ist nach Ansicht der Befürworter der FTT nötig, damit die Steuer richtig funktioniert. Die weltweite Einführung scheint nach derzeitigem Stand jedoch ausgeschlossen. Insbesondere die USA, der weltweit wichtigste Finanzmarkt, haben sich gegen die Finanztransaktionssteuer ausgesprochen. Großbritannien und Schweden haben die Steuer wiederholt als ineffizient und zu teuer bezeichnet: Sie habe einen schädlichen Effekt auf die Finanzierung von Investments und auch auf die Zinssätze in Europa, äußerte sich Schwedens Finanzminister Borg. Viele Marktteilnehmer sind nicht an bestimmte Finanzplätze gebunden. Das fl Eine weltweite Einführung scheint nach derzeitigem Stand jedoch ausgeschlossen. Insbesondere die USA, der weltweit wichtigste Finanzmarkt, haben sich gegen die Finanztransaktionssteuer ausgesprochen. heißt, dass es zu spürbaren Abwanderungsbewegungen kommen wird. Hinzu kommt, dass die Verteuerung jeder einzelnen Transaktion in den an der FTT teilnehmenden Staaten die Akteure geradezu zwingt, ihre Geschäftsaktivitäten und Transaktionen in nicht besteuerte Rechtsräume zu verlagern. Der Wettbewerbsnachteil der Finanzstandorte in Staaten, die an der FTT teilnehmen, ist evident. Heimisches Wachstum wird gebremst. Zudem dürften künftig immer mehr Marktteilnehmer nicht oder weniger regulierte außerbörsliche Handelsplattformen nutzen und auf nicht besteuerte Produktinnovationen ausweichen. Das Beispiel Schweden zeigt, dass diese negativen Auswirkungen unumkehrbar sind. Der dortige Kapitalmarkt hat sich bis heute nicht von den Folgen der Besteuerung von Finanztransaktionen erholt, obwohl die Steuer bereits 1991 abgeschafft wurde. Es erfordert nicht viel Phantasie, um vorherzusehen, dass Banken und Finanzinstitute die Kosten für die FTT an ihre Kunden weitergeben werden. Die Bundesregierung wird ihr Versprechen „Auswirkungen der Steuer auf Instrumente der Altersvorsorge, auf die Kleinanleger sowie die Realwirtschaft zu vermeiden“ 2 nicht halten können. Realistischer ist die Einschätzung der EU-Kommission, die in ihrer Wirkungsanalyse zur FTT zu dem Ergebnis gelangte, ein großer Teil der Die Geschichte der Finanztransaktionssteuer Bereits der britische Ökonom John Maynard Keynes sprach sich im Jahr 1936 für eine Finanztransaktionssteuer aus („Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes“). Seiner Ansicht nach könnte sich die Einführung einer nicht unerheblichen Verkehrssteuer auf alle Transaktionen als die brauchbarste Reform im Hinblick auf die Abschwächung der Vorherrschaft der Spekulation erweisen. Keynes’ Argument: Die Finanztransaktionssteuer sorge dafür, dass die fixen Kosten für Finanztransaktionen steigen und kurzfristige Spekulationen mit geringen Margen unprofitabel seien. Diese Begründung macht sich auch die EU-Kommission zu eigen, die mit ihrem „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer“ vom 14. Februar 2013 einen konkreten Gesetzesvorschlag für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer vorgelegt hat. Eine „gesamteuropäische“ Lösung ist vor allem am Widerstand von Großbritannien und Schweden gescheitert, die beide einschlägige Erfahrungen mit einer Transaktionssteuer haben. Nun haben sich elf EU-Staaten (Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei) unter dem Richtlinienentwurf der EU-Kommission zusammengefunden, um eine einheitliche Transaktionssteuer einzuführen („Joint Statement by ministers of Member States participating in enhanced cooperation in the area of financial transaction tax“). In Frankreich gibt es bereits seit 2012 eine Transaktionssteuer. Schweden, das nicht zu den teilnehmenden EU- Staaten gehört, hatte 1984 eine nationale Finanztransaktionssteuer eingeführt und 1991 – aufgrund negativer Erfahrungen – wieder abgeschafft. 6.2015 diebank 13

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