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die bank 06 // 2015

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó FINANZMARKT der

ó FINANZMARKT der üppigen Liquidität der EZB – man denke an die beiden dreijährigen Langfristtender (LTRO) – Staatsanleihen aus dem Euroraum auf ihre Bücher genommen haben, u. a. als Sicherheit für Refinanzierungsgeschäfte. Grund hierfür war u. a. auch die niedrige Risikogewichtung der Anleihen im Rahmen der erhöhten Eigenkapitalanforderungen. 1 Für die Eurozone im Allgemeinen dürfte das einen signifikanten Nachfrageeffekt bedeuten: Prognostiziert sind Käufe allein bei den Staatsanleihen durch die EZB von ca. 450 Mrd. € bis Ende 2015 – etwa 45 Mrd. € pro Monat. Damit dürfte das nachgefragte Volumen das der für das Gesamtjahr 2015 geschätzten Nettoneuemissionen von ca. 280 Mrd. € übersteigen. Setzt die EZB dieses Tempo fort, kommen bis in den Herbst 2016 hinein Staatsanleihekäufe von rund 855 Mrd. € zusammen. Zusammen mit den Kaufprogrammen für Pfandbriefe und forderungsbesicherte Wertpapiere wird die EZB in diesem Szenario bis Herbst nächsten Jahres dann insgesamt Wertpapiere im Wert von über 1,1 Bio. € erwerben. Die Folgen sind eindeutig: Das schon vor Jahren ausgerufene Paradigma der finanziellen Repression, einer Phase, in der die Anleiheinvestoren durch die unnatürlich niedrigen Zinsen helfen, die Staatsschuldenberge abzutragen, wird noch für längere Zeit anhalten. Die Europäische Zentralbank kontrolliert dadurch alle Laufzeitenbereiche. Es ist nicht auszuschließen, dass es bei ihrem zunächst bis September 2016 avisierten Aufkaufprogramm zu Anpassungen kommt. Das könnte z. B. der Fall sein, wenn die Verbraucherpreise in die Richtung von zwei Prozent Jahresveränderungsrate drehen oder es sich zeigt, dass sie die Anleihen nicht in den gewünschten Volumina am Markt erhält. Anleger tun deshalb gut daran, sich auf eine anhaltend flache Zinsstrukturkurve im Euroraum mit negativen Renditen bei Staatsanleihen hoher Bonität und über große Teile der Kurve hinweg einzustellen. Mittels ihres QE-Programms dürfte es der EZB auch gelingen, die Euro-Staatsanleihen von den Entwicklungen am US-Anleihenmarkt weitestgehend zu entkoppeln, was umso bedeutungsvoller ist, je mehr sich die Fed einem Ende ihrer Niedrigzinspolitik nähert oder gar beginnt, über einen Abbau ihrer Staatsanleihebestände nachzudenken. Aktuell ist von letzterem noch nichts zu merken. Die US-Währungshüter achten lediglich darauf, dass auslaufende Treasuries durch neue ersetzt werden, es also nicht zu einer Bilanzverkürzung kommt. Gleichzeitig sollten sich die Renditezuschläge von Peripherie- Anleihen in der Eurozone gegenüber Benchmark-Bundesanleihen weiter einengen. Schon die jüngsten Unsicherheiten um Griechenland haben gezeigt, wie wenig die Anleihemärkte davon zu beeindrucken sind und wie gut die EZB im Kontext der verbesserten Finanzarchitektur die Lage im Griff hat. Zusätzlich lässt die Angebot-Nachfrage-Situation bei Anleihen, zusammen mit den Einflüssen der Regulatorik 2 , eine weiter zurückgehende Liquidität beim Handel erwarten. Die Konsequenz: Das Anlageuniversum muss so weit wie möglich ausgeweitet werden, während gleichzeitig der Ertrag durch aktives Management bedeutungsvoller wird. Liquidity Coverage Ratio – die neue regulatorische Herausforderung Diese Überlegungen haben auch Auswirkungen im Hinblick auf die ab Oktober 2015 wirkende neue Anforderung an die Bankensteuerung, die sogenannte Liquidity Coverage Ratio (LCR). Diese ist eine echte Herausforderung geworden, nachdem es zuerst mehr nach einer Fingerübung ausgesehen hatte. Die LCR-Kennziffer sieht vor, dass Banken über einen angemessenen Bestand an lastenfreien erstklassigen liquiden Aktiva verfügen, um damit ihren Liquiditätsbedarf in einem Liquiditätsstressszenario decken zu können. Die Anforderung ist, dass der Bestand an erstklassigen liquiden Anlagen die Nettoabflüsse der jeweils nächsten 30 Tage zumindest erreicht, besser noch übersteigt. Das Ziel der LCR ist somit klar: Sie soll die kurzfristige Widerstandskraft des Liquiditätsrisikoprofils der Banken stärken. Die Einführung dieser Kennzahl erfolgt in mehreren Schritten. 2015 muss die Deckung bis zu 60 Prozent erfüllt werden. Bis 2019 kommt es zu einer schrittweisen Anhebung auf 100 Prozent. Noch vor wenigen Jahren, bei einem Renditeniveau von deutlich über zwei Prozent im zehnjährigen Bundesanleihenbereich, wäre die Erfüllung einer solchen Risiko-Kennziffer auch unter Berücksichtigung von Ertragsgesichtspunkten einfach umzusetzen gewesen. Der Erwerb von Staatsanleihen höchster Bonität mit einer Zumischung von ausgewählten hochqualitativen deutschen Pfandbriefen hätte sowohl die regulatorischen LCR-Anforderungen als auch das mittelfristige Ertragsziel der meisten Kreditinstitute erfüllt. Einer identischen Umsetzung im aktuellen Niedrigzinsszenario würde ein oft unerwünschtes hohes Zinsänderungsrisiko einer Nullrendite – wenn nicht sogar einer negativer Gesamtrendite – gegenüberstehen. Durch die fehlende Verzinsung der eigenen Aktiva werden somit auch erstmals echte Kosten für die Erfüllung regulatorischer Anforderungen visibel. Aber die Situation ist nicht ausweglos. Denn der Regulator hat in den Bestimmungen zur LCR ausreichend (Anlage-)Spielraum gelassen, der zur Ertragserzielung genutzt werden kann. Gerade im Umfeld eines auch mittelfristig niedrigen – womöglich gar negativen – Renditeniveaus gewinnt jeder Basispunkt eine wesentlich höhere Bedeutung als in der Historie. Für Banken gilt es daher, diesen Spielraum auszunutzen. Um gleichzeitig hinreichend diversifiziert anzulegen, bietet sich eine breite Streuung über ein Fondsinvestment an, das die LCR-Anforderungen erfüllt. 10 diebank 6.2015

FINANZMARKT ó Fondsanlagen, die LCR-anrechenbar sind, müssen zwei grundsätzliche Bedingungen erfüllen. Erstens sind sie auf Ebene des investierenden Instituts nur bis zu einer Höhe von 500 Mio. € als liquide Aktiva für die LCR anrechenbar. Diese Volumensobergrenze stellt für die allermeisten Banken und Sparkassen aber keine wirkliche Limitierung dar. Einzig für wenige bundesweit tätige Institute oder bestimmte Landesbanken ist diese Obergrenze eine echte Restriktion. Zweitens gibt es Bestimmungen hinsichtlich der investierbaren Anlageklassen bzw. -instrumente. Hierbei ist streng zu beachten, dass das investierbare Anlageuniversum auf anrechenbare Gattungen der sogenannten Stufe 1 und 2 beschränkt wird. Diese werden nachfolgend erläutert, stellen aber – dies sei so weit schon einmal vorweggenommen – ebenfalls keine übermäßige Beschränkung dar. Beiden damit eher leicht zu erfüllenden Bedingungen stehen aufseiten der Kreditinstitute allerdings wesentliche Vorteile bei der Nutzung von LCR-anrechenbaren Fonds gegenüber: So ergibt sich im Bankentreasury und -controlling eine Aufwandsreduktion und Arbeitserleichterung durch die Sicherheit der LCR-Anrechnungsfähigkeit. Gleichzeitig wird die Chance auf Erzielung von Zusatzerträgen im aktuellen Niedrigzinsumfeld durch aktives Fondsmanagement gewahrt. LCR-anrechenbare Fondsinvestments können somit eine Arbeitserleichterung und Anrechnungssicherheit mit einer Ertrags- und Risikooptimierung verbinden. LCR: Welches Rentenuniversum ist investierbar, und welche Volumina stehen zur Verfügung? Interessanterweise ist das zulässige Anlageuniversum wesentlich breiter definiert als von vielen Marktteilnehmern erwartet. Es reicht von EWR-Staatsanleihen 3 über Pfandbriefe und Unternehmensanleihen bis hin zu Aktien und eröffnet damit über eine Vielzahl von Assetklassen Möglichkeiten zur Streuung und Optimierung. Grundsätzlich differenziert der Regulator Gattungen der Stufe 1 und Stufe 2. Zu Gattungen zu Stufe 1 gehören unter anderem: ó Forderungen gegenüber EWR-Staaten und EWR-Zentralbanken mit hoher Bonität, ó Forderungen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken und staatlichen Förderinstituten, ó gedeckte Anleihen (Covered Bonds), welche höchste Anforderungen hinsichtlich Mindestrating, Deckungspool, Transparenz und Mindestemissionsvolumen erfüllen müssen. Diese Papiere der Stufe 1 müssen jederzeit mindestens 60 Prozent der LCR-anrechenbaren Volumina betragen. Gattungen der Stufe 2 dürfen somit insgesamt zu maximal 40 Prozent zugemischt werden. Hierzu gehören im Anleihenbereich unter anderem: ó Forderungen gegenüber EWR-Staaten und EWR-Zentralbanken mit einem Mindestrating von A, ó Unternehmensanleihen mit einem Mindestrating von AA-, einem Mindestemissionsvolumen von 250 Mio. € und einer maximalen Restlaufzeit von 10 Jahren, ó Covered Bonds mit gegenüber der Stufe 1 geringeren Rating-, Transparenz- und Größenanforderungen. ó Ebenfalls zur Stufe 2, jedoch mit einer weiteren zusätzlichen Anrechnungsbegrenzung von maximal 15 Prozent, gehören weitere Verbriefungen hoher Qualität (mindestens AA-), Investmentgrade-Unternehmensanleihen und weitere Covered Bonds. Die Breite des investierbaren Rentenuniversum ist damit beachtlich. Eine Selbstbeschränkung von Banken und Kreditinstituten auf die Nutzung lediglich deutscher Pfandbriefe und Staatsanleihen ist also nicht zielführend. Vielmehr eröffnet der regulatorische Rahmen – aktiv genutzt – einen erheblichen Handlungsspielraum. Das investierbare Rentenuniversum ist aber nicht nur mit Blick auf die Gattungen, sondern auch volumenmäßig groß. Analysiert man die „zulässigen“ Emissionen des LCR-Rentenuniversums beispielhaft anhand des iBoxx EUR Overall Index, so kommt man auf die stolze Zahl von über 2.000 Emissionen mit einem Gesamtvolumen von über 7.000 Mrd. € als Investitionsbasis. Weniger als 1/7 des ausstehenden Emissionsvolumens fällt als nicht anrechenbar durch den LCR-Filter. Dies beweist einmal mehr, dass die Restriktionen des zulässigen Anlageuniversums weniger limitierend sind als allgemein angenommen. Fazit Somit zeigt sich: Ein LCR-Fondsinvestment im Rahmen der vom Gesetzgeber bestimmten Limitierungen verbunden mit gegebenenfalls institutsspezifischen weiteren Nebenbedingungen stellt – unter Nutzung von aktivem Management – auch im aktuellen Niedrigzinsumfeld eine attraktive Ertragskomponente dar und hilft regulatorische Kosten gering zu halten. Kreditinstitute brauchen somit nicht in die LCR-Niedrigzinsfalle zu tappen, sondern können die Herausforderung meistern, wenn sie bei der Kapitalanlage über den Tellerrand der herkömmlichen Investments hinausschauen. Zweifelsohne müssen sie dabei stärker als früher ins Risiko gehen. Das größte Risiko bei der Kapitalanlage ist heutzutage allerdings, nicht ins Risiko zu gehen. ó Autoren: Hans-Jörg Naumer ist Global Head of Capital Markets & Thematic Research, Henning Schneider ist Direktor Institutional Business Development bei Allianz Global Investors. 1 Siehe Deutsche Bundesbank, Monatsbericht November 2013. 2 Vgl. dazu die Studie von Allianz Global Investors vom Oktober 2014: „Liquidität – das unterschätzte Risiko.“ 3 EWR = Europäischer Wirtschaftsraum, also die EU-Staaten plus Norwegen, Island und Liechtenstein. 6.2015 diebank 11

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