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die bank 05 // 2022

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG REGULIERUNG

REGULIERUNG REGULIERUNG VON KÜNSTLICHER INTELLIGENZ Welche Vorgaben die Aufsicht dem Risikomanagement macht Die Entwicklung von Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Anwendung in unterschiedlichen Gebieten verläuft äußerst rasant. KI-Modelle sind heute bereits Teil unseres Alltags. Sie begegnen uns bei der Warenkorbanalyse beim Online-Shopping oder bei der Vorhersage passender Filmund Serienangebote bei Streaming-Anbietern. Auch in Banken wird darüber diskutiert, die bestehenden statistischen Verfahren im Risikomanagement durch KI-Modelle zu ergänzen. Welche regulatorischen Anforderungen gibt es, und welche Hürden sind beim Einsatz von KI-Modellen zu erwarten? 18 05 | 2022

REGULIERUNG Im politischen Diskurs werden vor allem Risiken der Künstlichen Intelligenz (KI) hervorgehoben. Dabei sollte eigentlich – wie immer bei Debatten um neue Technologien – die Balance zwischen neuen innovativen Möglichkeiten und damit verbundenen Risiken im Zentrum stehen. Schon allein die Definition von Künstlicher Intelligenz ist eine Herausforderung. Hinzukommt der schier unbegrenzte Anwendungsbereich dieser Technologien. Der Umgang mit Risiken der KI gerät vor allem durch politische Maßnahmen ins Visier. Die EU-Kommission hat ihr Weißbuch zur KI 1 im Februar 2020 vorgelegt. Den neun Seiten der verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten stehen 20 Seiten zur Risikohandhabung gegenüber. Das zentrale Risiko der KI besteht für die Kommission in der Undurchsichtigkeit des Handelns KI-gestützter Systeme. Damit verbunden ist die Frage der rechtlichen Nachvollziehbarkeit. Bisher gab es keine vergleichbaren Initiativen in Bezug auf Entscheidungsprozesse, die sich auf konventionelle statistische Verfahren in Unternehmen beziehen – obgleich solche bereits seit mehreren Jahren bspw. im Risikomanagement eingesetzt werden. Die europäische Sichtweise auf die Risiken der KI entspricht im Wesentlichen der KI-Strategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2018. Mit dem im April 2021 vorgelegten Verordnungsentwurf 2 unternimmt die Kommission einen sehr weitgehenden Antritt, um KI zu regulieren. Einen solchen vergleichbaren Schritt gibt es in anderen Ländern oder Staatengemeinschaften bisher nicht. Außerdem ist auffällig, dass die bereits seit längerem im Risikomanagement üblichen statistischen Methoden bis heute komplett unreguliert sind, obwohl sie ebenfalls einige der Kriterien der KI-Verordnung erfüllen dürften. Die KI-Verordnung der EU und ihre Bedeutung für das Risikomanagement von Banken Die Kommissionsvorschläge enthalten einerseits ein umfassendes Regelwerk zur Nutzung von KI. Andererseits wird eine Fokussierung auf wenige Anwendungen vorgenommen, die als besonders risikoreich eingestuft werden. Maßgeblich ist der Aufbau eines KI-Systems. Ein System wird dann als KI-System eingestuft, wenn bestimmte Technologien zur Anwendung kommen, wie Maschinelles Lernen (ML), wissens- und regelbasierte Systeme sowie statistische Verfahren (Art. 3). Adressaten der KI-Verordnung sind Hersteller und Anbieter von KI-Systemen. Aber auch deren Nutzer – etwa eine Bank – unterliegen der Regulierung. Sie können nicht nur selbst von Risiken der Systeme betroffen sein. Vielmehr kann auch die Nutzung solcher Systeme Risiken für Dritte – im Fall einer Bank sind das etwa deren Kunden – verursachen. In Bezug auf ihre Regulierung werden drei Gruppen von KI-Anwendungen unterschieden: 05 | 2022 19

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