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die bank 05 // 2021

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG davon DAX

REGULIERUNG davon DAX 1,2 Mrd. US-$) zusammengenommen. Seitdem haben sich die Wertverhältnisse noch weiter zugunsten der amerikanischen Unternehmen verschoben. Auch, wenn die relative Kapitalmarktschwäche der deutschen Wirtschaft besonders ausgeprägt ist (Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Schweiz haben größere Kapitalmärkte), der relative Befund gilt auch für die Eurozone: Im Jahr 2019 belief sich die Marktkapitalisierung der börsennotierten Unternehmen in den Euro-Ländern auf rund 7.845,67 Mrd. US-$. 3 Schon bei Spanien (Marktkapitalisierung 797,29 Mrd. US-$) stellt sich die Frage, ob eine extraterritoriale Einführung der FTT im Ausland befolgt wird. Nationale Alleingänge haben selten Erfolg: Auch das Vereinigte Königreich, das traditionell in Europa die Marktkapitalisierung anführt, hat – wenn auch im Zuge des Brexits – erheblich an relativer Marktkapitalisierung verloren. 4 Die Stamp Duty/Stamp Duty Reserve Taxation des Vereinigten Königreichs, die von den Befürwortern von Finanztransaktionssteuern immer als Beispiel angeführt wird, unterscheidet sich jedoch erheblich von den neueren Finanztransaktionssteuern: Sie ist grundsätzlich nicht extraterritorial anwendbar. Ihre Abführung ist zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung („Stempelsteuer“), sodass ein „nicht-steuerlicher“ Anreiz besteht, sie zu beachten. Soll ein Handel über Depository Receipts (DR) im Ausland stattfinden, ist eine „One-Time-Conversion-Tax“ von 1,5 Prozent fällig, die zu einem dauerhaften Pricing-Nachteil der DR führt. Wenn nun verschiedene europäische Länder zwar inhaltlich weitgehend übereinstimmende, aber eben in der Abwicklung unterschiedliche Finanztransaktionssteuern einführen, wird es unübersichtlich. Sichtweise eines deutschen Finanzinstituts Stellen Sie sich vor, Sie sind Leiter Steuern einer deutschen Bank. Ihre Kunden halten zu viel Liquidität vor, Sie erwägen, Negativzinsen auch für Bestandskonten einzuführen. Ihre Kollegen aus dem Vertrieb raten diesen zu Fonds oder Aktien. US-Aktien gehören zum (notwendigen) Anlagespektrum, mehr als 50 Prozent der globalen Marktkapitalisierung besteht aus US-Aktien. Schon italienische oder französische Aktien sind vergleichsweise exotisch. Sie haben die Abwicklung italienischer/französischer FTT aber angeordnet. Sollen Sie jetzt auch die betreffenden Steuern Spaniens oder Griechenlands umsetzen? Als „deutsches“ Kreditinstitut ist die eigentliche Frage natürlich, wie sich Deutschland und das europäische Gesetzgebungsverfahren verhalten werden. 38 05 // 2021

REGULIERUNG Umsetzung nationaler FTTs ist – schon sprachlich – eine Zumutung Zwar sind die nationalen FTTs ähnlich ausgestaltet, dennoch gibt es erhebliche Unterschiede: Neben Abweichungen in der Höhe des Steuersatzes und der maßgeblichen Marktkapitalisierung wird zum Beispiel im Rahmen der italienischen FTT auch der Erwerb von derivativen Finanzprodukten besteuert. Frankreich hat die Besteuerung dieser Erwerbe zum 1. Januar 2019 wieder aufgehoben, und Spanien hat diese erst gar nicht eingeführt. Zudem wird der Hochfrequenzhandel, soweit er in Frankreich bzw. in Italien betrieben wird, besteuert. Spanien hat eine solche Besteuerung nicht eingeführt. Neben Abweichungen bei der Besteuerung dem Grunde nach gibt es auch unterschiedliche Ausgestaltungen im Rahmen der technischen Abwicklung der verschiedenen FTTs. Unter anderem haben deutsche Kreditinstitute in Italien unter Vorlage von Kopien der Personalausweise der Verantwortlichen eine italienische Steuernummer eigens für die Abführung der FTT zu beantragen. Für Frankreich ist das nicht erforderlich. Bei Spanien aber vermutlich schon. Wollen Sie jedem ausländischen Rechtsbefehl Folge leisten? Was ist, wenn Dänemark eine Finanztransaktionssteuer einführt? Leisten Sie dem Folge? Wie soll eine solche Mehrstimmigkeit in der Umsetzung geprüft werden? Die jeweiligen nationalen Besonderheiten der FTTs führen bei den Kreditinstituten schon jetzt im Ergebnis zu einem erheblichen Aufwand im Rahmen der Umsetzung – insb. der Abwicklung – der FTTs. Auch das Monitoring auf Veränderungen führt zu einer Überforderung: Gesetzestexte, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen zur technischen Abwicklung werden zum Teil ausschließlich in der jeweiligen Landessprache herausgegeben. Das gilt namentlich für die spanische und griechische Variante, wobei die spanische Finanzbehörde mittlerweile zumindest eine englische Übersetzung des Gesetzestexts auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat. 05 // 2021 39

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