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die bank 05 // 2019

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG 2 | Kosten

REGULIERUNG 2 | Kosten der Bankenrettung für den Steuerzahler bis 2017 in Mrd. € 25 20 15 10 5 0 Hypo Real Estate WestLB HSH Nordbank Bayern LB IKB Commerzbank LBBW Sachsen LB Quelle: BMF. schlag 1 zur Stärkung der europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA sowie des Systemrisikorats ESRB. Ziel ist es, die finanzielle Integration der EU-Mitgliedstaaten zu stärken und die EU-Kapitalmarktunion zu fördern. Der Reformvorschlag sieht dazu folgende Punkte vor: Z Anpassung und Modernisierung der ESA, Z effizientere Gestaltung der Governance- Struktur der ESA, Z Schaffung einer angemessenen Finanzierungsgrundlage für die ESA, Z stärkere Einbeziehung von FinTech-Aspekten in die Aufsichtstätigkeiten der ESA. Im September 2018 gab es einen ergänzenden Vorschlag der EU-Kommission zur Stärkung der EBA im Bereich Geldwäscheprävention und der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung. Übernommene und verworfene Vorschläge Nach langem Tauziehen haben sich der Ratsvorsitz und das Europaparlament auf eine abgespeckte Reform des europäischen Systems der Finanzaufsicht geeinigt. Die Einigung muss noch von den EU-Botschaftern gebilligt werden, bevor sie das reguläre Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Die am 21. März 2019 getroffene vorläufige Übereinkunft sieht eine Stärkung der EU- Aufsichtsbehörden, also der Europäischen Bankenaufsicht EBA, der Versicherungsaufsicht EIOPA, der Wertpapieraufsicht ESMA und des Systemrisikorats ESRB, vor. Konkret werden diese europäischen Behörden mehr Befugnisse und Eingriffsmöglichkeiten in den Bereichen des Verbraucher- und Anlegerschutzes sowie beim Kampf gegen die Geldwäsche erhalten. Darüber hinaus sollen kritische Referenzwerte und Indizes für Finanzwerte besser kontrolliert werden. Zusätzlich werden die europäischen Aufsichtsbehörden mehr Möglichkeiten zur Überwachung von Umweltund Sozialrisiken von Investments erhalten. Entgegen dem Verordnungsvorschlag wird allerdings ein großer Teil der Befugnisse in der Hand der nationalen Aufseher bleiben. Die EU-Mitgliedstaaten haben damit Durchhaltevermögen bewiesen, denn die Vorschläge der EU-Kommission gingen ihnen deutlich zu weit. Von Anfang an haben sie eine Machtverschiebung von der nationalen auf die europäische Ebene und damit den Vorschlag zum Ausbau der drei EU-Finanzaufsichtsbehörden zu einer Super- Aufsichtsinstanz weitergehend abgelehnt. So führte etwa die Deutsche Kreditwirtschaft (die Interessenvertretung der fünf kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände) in ihrer Stellungnahme aus, dass es „redundant“ sei, neben den bestehenden und bewährten nationalen Aufsichtsstrukturen zusätzliche Strukturen zu schaffen. Die DK argumentierte, dass die ESAs die jeweiligen Märkte nicht kennen und daher auch keine strategischen Ziele und Prioritäten formulieren können. Zudem verfügen die ESAs ihrer Meinung nach nicht über die erforderlichen praktischen Erfahrungen. Auch das derzeitige Finanzierungsmodell der europäischen Aufsichtsbehörden wird im Wesentlichen beibehalten. Somit werden auch zukünftig 60 Prozent der Gebühren von den nationalen Aufsichtsbehörden und 40 Prozent durch den EU-Haushalt getragen werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass EU-Mitgliedstaaten oder Beobachter freiwillig 46 05 // 2019

REGULIERUNG Beträge leisten. Damit haben sich die EU-Mitgliedstaaten auch in diesem Punkt durchgesetzt. Der Vorschlag zur Abschaffung des Finanzierungsanteils durch die nationalen Aufseher zugunsten einer direkten Finanzierung über die direkt und indirekt beaufsichtigten Marktteilnehmer kam für sie aus Gründen der Budgetdisziplin nicht infrage. Des Weiteren bestanden wettbewerbsrechtliche Bedenken dahingehend, dass eine Änderung der Finanzierungsstruktur kleine und mittelständische Institute, Versicherungsunternehmen und andere Marktteilnehmer überproportional belasten würde. Ein Schritt nach vorn, aber kein Meilenstein Ziel des Verordnungsvorschlags ist es, die EU-Finanzmarktaufsicht zu stärken, um in Krisenzeiten besser gerüstet zu sein. Dieser Denkansatz ist grundsätzlich zu begrüßen, da eine starke und effiziente Finanzaufsicht bestehende und hochgradig vernetzte Systeme und ihre Akteure vor hohen sozialen und finanziellen Einbußen schützen kann. Allerdings nützt auch die beste Finanzaufsicht nichts, wenn das System insgesamt krankt oder gar zum Pflegefall geworden ist. Es sind also nicht nur die Pessimisten, die eine neue Krise kommen sehen, sondern zahlreiche Vorboten deuten bereits seit längerem auf eine „Finanzmarktkrise 2.0“ hin. Dazu beigetragen hat letztendlich die nicht endende Nullzinspolitik der europäischen Zentralbank, die marktwirtschaftliche Warnsignale ignoriert und nicht mehr wettbewerbsfähige Strukturen künstlich am Leben hält. Da über den Zins keine Steuerung mehr stattfinden kann, dürften sich die Bestände an notleidenden Krediten weiter erhöhen. Hinzu kommt, dass die EZB bei einer neuen Finanzmarktkrise keine wirkungsvollen Instrumente mehr zur Verfügung hat, denn in den konjunkturell guten Jahren hat sie es versäumt, die monetären Zügel zu straffen. Nicht zu unterschätzen ist aber auch der sogenannte Vertrauenseffekt: Wer beispielsweise eine Diskussion über die weitere Enteignung der Sparer entfacht, muss sich letztendlich nicht darüber wundern, wenn sich immer mehr Bürger gegen Europa wenden und für die Auflösung der europäischen Gemeinschaft stimmen. Die Folgen einer Zwangsenteignung beim Bargeld wären aber auch aus anderen Blickwinkeln fatal. So wird es kaum noch möglich sein, für das Alter zu sparen, wodurch das Sozialsystem noch weiter belastet wird. Ferner würde es zu einer massiven Kapitalflucht kommen. Die ohnehin schon hohen Immobilienpreise würden noch weiter steigen und die durchgängig erhobenen negativen Zinsen zu immensen Fehlinvestitionen bei den Unternehmen führen. Es ist somit ein Trugschluss, dass ein flächendeckend eingeführter Negativzins eine Wirtschaft dauerhaft anzukurbeln vermag. Das hat mittlerweile sogar der wenig finanzaffine Bürger erkannt. FAZIT Die Praxis zeigt bereits eindrucksvoll, dass die Stunde der Populisten längst geschlagen hat. In vielen EU-Mitgliedstaaten schwindet die Hoffnung der Anleger, der Bürger und der mittelständischen Unternehmen, dass die europäische Gemeinschaft für sie mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringt. Die Antipathie gegen die EU nimmt daher von Jahr zu Jahr zu. Am Status quo einer massiv verfehlten Geldpolitik und dem zunehmenden Vertrauensverlust der Marktteilnehmer wird auch eine Reform der EU-Finanzmarktaufsicht nichts ändern – auch wenn mit dem Verordnungsvorschlag ein Schritt in Richtung nachhaltiger und verbraucherfreundlicher Finanzmärkte in Europa gemacht worden ist. Autorin Carmen Mausbach. Die Diplom-Kauffrau ist seit 2002 als freie Wirtschaftsjournalistin tätig. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die redaktionelle Mitarbeit im Bus- Netzwerk für betriebswirtschaftliche und steuerliche Fachinformationen. 1 COM(2017) 536 final. 05 // 2019 47

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