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die bank 05 // 2019

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MANAGEMENT REFORM DER

MANAGEMENT REFORM DER AKTIONÄRSRECHTERICHTLINIE Zeit für Banken zu handeln Ein Stichtag im regulatorischen Kalender dieses Jahres ist der 10. Juni. Bis dahin müssen Deutschland und andere europäische Staaten die Reform der Zweiten Aktionärsrechterichtline (2. ARRL, auch Shareholder Rights Directive, SRD II) in nationale Gesetze umsetzen. Die Tragweite dieser Richtlinie ist sehr groß. Denn nicht nur Emittenten müssen handeln, auch depotführende Banken und Intermediäre sind betroffen. Das Ziel der SRD II ist klar: Sie stärkt das Engagement von Aktionären und schafft gleichzeitig Anreize für langfristige Investitionen von institutionellen Investoren. Dazu sieht die Richtlinie Berichts- und Transparenzpflichten für Investoren und Asset Manager vor und räumt Aktionären in einigen Bereichen mehr Mitsprache ein, etwa bei der Vergütungspolitik. Ein weiteres Anliegen der Aufsicht ist es, die Kommunikation zwischen Emittenten und Aktionären zu vereinfachen. Hier sind die Intermediäre gefordert – also auch Banken als Depotführer. Die Aufsicht erwartet von ihnen, dass sie Unternehmen unterstützen, Aktionäre zu identifizieren und die vorliegenden Kontaktdaten weitergeben. Zusätzlich sollen sie Informationen an die Aktionäre weitergeben, damit diese ihre Aktionärsrechte ausüben können. Und nicht zuletzt überträgt die Aufsicht den depotführenden Stellen die Aufgabe, die Ausübung von Stimmrechten zu erleichtern, sowohl bei deutschen als auch bei börsennotierten Unternehmen im Ausland. Hausaufgaben für Banken Was auf den ersten Blick als wegweisende und folgerichtige Maßnahmen wirkt, birgt für Kreditinstitute durchaus Herausforderungen. Eine davon ist die Umsetzungsfrist. Denn nach aktuellem Stand gilt die nationale Verordnung ab dem 3. September 2020. Gleichzeitig sieht die Richtlinie kurze Rückmeldefristen vor. Hier erwartet die Aufsicht eine taggleiche Antwort. Und nicht zuletzt ist mit großen Anfragevolumina zu rechnen – sowohl in Bezug auf die Zahl der Datensätze als auch der Anfragen. Da die Anfragen für alle Gesellschaften im europäischen Wirtschaftsraum zu beantworten sind, ist schätzungsweise mit einem Anstieg um bis zum achtfache des bisherigen Anfragevolumens zu rechnen. Diese verschärfte Offenlegungspflicht gilt dann für alle depotführenden Banken. Und als ob dieser Druck noch nicht ausreicht: Es drohen gemäß ersten Überlegungen Strafen von bis zu 25.000 € pro Verstoß, also pro falschem Datensatz oder verspäteter Datenlieferung. „Aufsicht, wir haben ein Problem“ Ein Blick hinter die Kulissen der Branche zeigt, dass ein Großteil der Banken die Vorgaben der Aufsicht zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer erfüllen kann, denn noch werten Institute einen Großteil der Daten manuell aus. Diese aktuell verwendeten Verfahren sind den steigenden Anfragevolumina nicht mehr gewachsen. Sie sind nicht nur zeit- und ressourcenaufwendig – und dadurch teuer –, sondern auch fehleranfällig. Eine Lösung kann in automatisierten und standardisierten Prozessen liegen, mit deren Hilfe sich nicht nur die Vorgaben der Aufsicht erfüllen, sondern gleichzeitig auch Kosten senken und die Datenqualität steigern lassen. Eine weitere Problematik: Innerhalb der Branche ist zurzeit noch keine Tendenz erkennbar, sich auf einen Standard etwa beim Nachrichtenformat zu einigen. Daher ist aus heutiger Sicht zu erwarten, dass der technische Standard zum Datenaustausch fragmentiert bleibt. Das bedeutet, dass Unternehmen die Informationen von verschiedenen Instituten in unterschiedlichen Nachrichtenformaten erhalten. Sie müssen zusätzliche Datenbearbeitungsschritte einplanen. Dabei ist eine standardisierte Nachrichtenform für den Eingang der Anfragen wesentlich, um den Prozess effizient weiter zu bearbeiten. Hier könnte sich gegebenenfalls SWIFT oder ein anderer marktgetriebener Standard eignen. Die Vorteile bei SWIFT liegen darin, dass die geforderten Felder klar zugeordnet werden können und dass eine Authentizitätsprüfung nicht notwendig ist. Allerdings nutzen Intermediäre diesen Stan- 30 05 // 2019

MANAGEMENT dard zurzeit noch nicht vollständig, sodass teilweise Rüstkosten zur Implementierung des Nachrichtentyps anfallen können. Eine effiziente und ressourcenschonende Umsetzung erfordert einen konsistenten Ansatz, um die erforderlichen Datenflüsse zu bearbeiten – sei es im Rahmen der Offenlegung oder zur Bearbeitung der Corporate Events. Die Anforderungen an Volumen und Zeit sind nur durch technische Unterstützung realisierbar. Allerdings müssen Institute das Projekt weiter fassen. Es bietet weitaus mehr Möglichkeiten über die Erfüllung der Compliance-Vorgaben hinaus. Dazu ist es etwa erforderlich, Inkonsistenzen in der Erfassung von Kundenstammdaten abzulösen, die etwa aufgrund fehlender Pflichtfelder oder Regeln innerhalb der Datenhaltung entstehen. Mit festgelegten Qualitätsstandards lässt sich die Datenlandschaft nachhaltig korrigieren. Ein effizienter Prozess entsteht, wenn regelbasierte Verfahren manuelle Schritte ersetzen. Dafür müssen Institute aber im Voraus die Anforderungen an ein Zielbild der Datenqualität, an Datenflüsse und Prozessabläufe definiert haben. Um diese Qualität langfristig abzusichern, ist es nicht nur erforderlich, den aktuellen Bestand zu prüfen, sondern auch einheitliche Eingaberegeln für künftige Datenerfassung aufzustellen. Dabei ist es sinnvoll, mehr als das rein aus Compliance-Sicht Notwendige festzulegen. Wer die Datenanforderungen für weiterführende Analysezwecke nutzt oder strategisch vorausdenkt, inwiefern eine proaktive Serviceleistung in diesem Zusammenhang die Kundenbeziehung verbessern kann, wird die erforderlichen Anstrengungen strategisch für sich nutzen können. Eine Frage der Prozesse Die Hausaufgabe für Banken ist klar. SRD II sorgt dafür, dass Institute ihre Datenstrategie überprüfen und diese auf ein neues Fundament stellen. Ein erster Schritt ist dabei eine „Reifegrad-Analyse“ im Institut. Mit dieser lässt sich der Handlungsbedarf im Institut identifizieren und lokalisieren. Die Leitfrage dabei lautet: Wer ist prozessual end-to-end für die Daten verantwortlich, um die einfach formulierte Aufgabe „identifizieren, zusammenstellen und versenden“ zu erfüllen? Eine Reifegrad-Analyse allein reicht aber nicht aus, um die Vorgaben regulationskonform umzusetzen. Eine detaillierte Gap-Analyse entlang der betroffenen Prozesse zeigt die wichtigsten Stellschrauben auf. Ins Blickfeld zu nehmen sind dabei drei Aspekte, die die zukünftige Strategie berücksichtigen sollte: Z Prozesseffizienz: Wie lassen sich Abläufe optimieren und dadurch Synergien zwischen den betroffenen Abteilungen schaffen? Z Digitalisierungsgrad: Wie ist das Datenund Schnittstellenmanagement gestaltet? Wie steht es um die Auswertbarkeit der Daten? Z Prozessautomatisierung: Wie hoch ist der Standardisierungsgrad bereits? Welche technologischen und personellen Ressourcen sind erforderlich, um die Daten auszuwerten? Diese grundlegenden Analysen versetzen Institute in die Lage, ihre Datenstrategie auf eine neue Basis zu stellen. FAZIT Die SRD II-Uhr tickt. Auch wenn noch nicht alle Details zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie geklärt sind, die neuen Rahmenbedingungen sind durch den Entwurf klar vorgezeichnet und Banken sollten sich jetzt intensiv mit den neuen Anforderungen beschäftigen. Je nach Intensität der notwendigen Maßnahmen wird die Zeit für Institute knapp. Das Ziel muss es sein, zeitnah Klarheit darüber herzustellen, welche Abteilungen und Systeme betroffen sind, um in einem Ansatz, der über die reine Erfüllung der Compliance hinausgeht, zusätzliche Nutzenpotenziale auszuschöpfen. Und das nicht nur auf der Kostenseite. Denn SRD II ist mehr als ein Datenthema. Es lohnt sich, die Umsetzung mit strategischem Gesamtverständnis anzugehen und Potenziale zur Stärkung von Prozesseffizienzen und Datenqualitäten zu nutzen. Autoren Oliver Schlicht ist Partner bei der Unternehmensberatung Baringa Partners LLP in Düsseldorf. Frauke Dany ist als Managerin im gleichen Unternehmen tätig. 05 // 2019 31

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