MANAGEMENT 1 | Die zehn größten HETA-Gläubiger Die größten bekannten HETA-Gläubiger Mio. EUR 1 Commerzbank 400,0 2 Deutsche Pfandbriefbank 395,0 3 Dexia Kommunalbank Deutschland 395,0 4 Nord LB-Gruppe 380,0 5 BdB/Düsseldorfer Hypothekenbank 351,0 6 FMS Wertmanagement 295,0 7 NRW.Bank 276,0 8 PIMCO 259,3 9 DWS 238,0 10 Hypo NOE 225,0 Summe 3.214,3 Quelle: Bloomberg. mit uns. Ohne unsere Mitwirkung wird es keine Lösung in der Causa HETA geben“. Schellings Plan Ein schmucker Barockbau an der Wiener Johannesgasse, dereinst Winterpalais des Nationalhelden Prinz Eugen von Savoyen, dient dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) als Amtssitz. Seit dem 1. September 2014, dem Tag seiner Ernennung zum Finanzminister, ist Hans Jörg Schelling hier Hausherr. Der selbstbewusst auftretende Quereinsteiger, Mitglied der konservativen ÖVP, gilt als Ausnahmeerscheinung unter Österreichs Politikern und Aktivposten innerhalb der rot-schwarzen Regierungskoalition. Vor dem Sprung in die große Politik baut er als Unternehmer die XXXLutz-Gruppe zum größten österreichischen Möbelhändler auf, und der Verkauf seiner Firmenbeteiligung machte ihn im Jahr 2009 zum mehrfachen Millionär. Anders als seine glücklosen Vorgänger Spindelegger, Fekter und Pröll, die das Problem Hypo Alpe Adria über die Jahre eher ver- als entschärften, entwickelt der zupackende Schelling schon bald nach Amtsantritt eine klare Vorstellung, wie er die geerbte Altlast unter Schonung österreichischer Steuergelder beseitigen will. Die bereits ergriffenen Maßnahmen der FMA, die als unabhängige Behörde der Rechtsaufsicht des BMF unterliegt, waren dabei nur Vorspiel zu dem am 15. Oktober 2015 eingeleiteten finalen Akt. An diesem Tag verabschiedet der Nationalrat, das österreichische Parlament, eine vom BMF eingebrachte Erweiterung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (§ 2a FinStaG). Der neue Paragraph ermächtigt den Finanzminister, in einem öffentlichen Angebot Schuldtitel zu erwerben, die „durch eine durch Landesgesetz angeordnete Haftung besichert sind“. Gemeint sind natürlich die von Kärnten verbürgten HETA-Schuldtitel, und es ist damit offenkundig, dass Schelling ein Rückkaufangebot (Tender Offer) an die Gläubiger vorbereitet. Um die Erwartungen der Adressaten von vornherein zu dämpfen, stellt § 2a FinStaG klar, dass das Angebot die „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Rechtsträgers und der gesetzlich zur Haftung verpflichteten Rechtspersonen angemessen zu berücksichtigen“ habe. Außerdem müssen mindestens zwei Drittel des gesamten betroffenen Schuldenvolumens an dem Rückkaufangebot teilnehmen, damit es rechtswirksam wird. 5 Werden diese Hürden genommen, trifft die nicht annehmenden Gläubiger ein gesetzlicher Schnitt ihrer Forderungen auf das Niveau des Rückkaufangebots. Zugleich erlischt anteilig die Haftung von Kärnten als Bürgen. Schelling ist bewusst, dass auch dieser Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum, hier in die Eigentumsrechte der nicht annehmenden HETA-Gläubiger, vom Verfassungsgerichtshof gekippt werden könnte. Aber er ist bereit dieses Risiko einzugehen. Tender Offer I Während im BMF noch darüber nachgedacht wird, mit welchem Rückkaufkurs das geplante Angebot ausgestattet werden soll, schaffen die drei HETA-Gläubigerpools Fakten. Am 16. Dezember 2015 geben sie in einer gemeinsame Pressemitteilung bekannt, dass sie sich untereinander in einem Lock-up-Agreement verpflichtet haben, auf einer hundertprozentigen Rückzahlung ihrer Forderungen (5,1 Mrd. €) zu bestehen. Anders ausgedrückt: Mit ihrer Sperrminorität von fast 50 Prozent wollen die Pools jedes Rückkaufangebot zu Fall bringen, das ihre Ansprüche nicht vollständig befriedigt. Doch das BMF marschiert weiter, nicht zuletzt, weil seine Berater sich sicher sind, dass die Gläubiger am Ende ihre Drohung nicht wahrmachen werden. Für Schelling steht viel auf dem Spiel. Er hat zuvor öffentlich versprochen, dass „für die HETA kein Steuergeld mehr fließen“ wird. Also kann er kein allzu hohes Angebot machen, ohne die Unter- 22 05 // 2017
MANAGEMENT 2 | Struktur von Tender Offer I Rückkaufangebot des Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (finanziert durch den Bund über die ABBAG) Nicht-nachrangige HETA-Forderungen Nachrangige HETA-Forderungen bei Angebotsannahme Barangebot 75 % Cash + Besserungsanspruch Barangebot 30 % Cash + Besserungsanspruch 75 % 30 % stützung von Politik und Bevölkerung aufs Spiel zu setzen. Mutig hat er die politische Verantwortung für die Lösung der Causa HETA übernommen, während sich andere Spitzenpolitiker mit Kommentaren zu der politisch riskanten Angelegenheit auffällig zurückhalten. Am 21. Januar 2016 veröffentlicht der zuvor als Angebotsvehikel gegründete Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF) das Rückkaufangebot. Darin bietet der KAF den HETA-Gläubigern an, ihre Forderungen einschließlich Zinsen bis zum 1. März 2015 gegen Barzahlung anzukaufen: 75 Prozent in bar für die nicht-nachrangigen Gläubiger und 25 Prozent für die Nachranggläubiger ÿ 2. Von den hierfür aufzubringenden 7,8 Mrd. € stammen 6 Mrd. € aus dem Erlös, den die Republik Österreich auf eigenes Risiko vorfinanziert und später aus der Verwertung der HETA-Aktiva zu erzielen hofft. Weitere 1,2 Mrd. € steuert das Bundesland Kärnten bei, den Rest legt die Republik als „Prämie“ drauf. Doch die Gläubiger bleiben hart und bestehen weiterhin auf einer 100-prozentigen Rückzahlung. Ihre Argumente: Kärnten könne wesentlich mehr aufbringen als 1,2 Mrd. €, und Österreich habe eine klare Verantwortung, zur vollen Rückzahlung der ehemals mündelsicheren Forderungen beizutragen. Schließlich wäre dieser Schuldenschnitt nach § 2a FinStaG das erste Mal in jüngerer Zeit, dass ein wohlhabender europäischer Staat seiner zweiten staatlichen Ebene, dem eigenen Bundesland, die Unterstützung zur vollen Schuldentilgung versagte. Schelling kämpft In den folgenden Wochen tobt zwischen Befürwortern und Gegnern des Rückkaufangebots eine Medienschlacht, wie sie selbst für die leicht erregbare und zu schrillen Tönen neigende Wiener Presse nicht alltäglich ist. Nach außen hin geben sich Schelling und seine Mitstreiter weiterhin zuversichtlich. Gebetsmühlenartig weist der Finanzminister in zahllosen Interviews darauf hin, dass ein verantwortungsvoller Bankvorstand zur Annahme des Angebots geradezu verpflichtet sei. Schließlich handelten HETA-Forderungen im Sekundärmarkt nur zu rund 68 Prozent und außerdem hätten die Banken ohnehin schon auf 50 Prozent abgeschrieben. Ein zweites, verbessertes Angebot werde es definitiv nicht geben, bei Nichtannahme drohe den HETA-Gläubigern hingegen der „viel dramatischere“ Schuldenschnitt. Auch könne er in diesem Fall eine Insolvenz Kärntens nach Auslaufen des FMA-Moratoriums Ende Mai 2016 nicht ausschließen. Auf der Gegenseite wiederholen die HETA-Gläubiger stakkatohaft ihre Positionen und drohen ihrerseits, ihr Recht – falls nötig – durch alle Instanzen zu verfolgen. Nicht ohne Wirkung: Am Abend des 1. März 2016 verkündet Schelling auf einer Veranstaltung in Frankfurt am Main, den nicht-nachrangigen HETA-Gläubigern ein „Zuckerl“ anbieten zu wollen, um sie doch noch zur Annahme zu bewegen: Gegen Zahlung des 75 Prozent-Erlöses aus dem Rückkaufangebot sollen sie eine 18-jährige Nullkupon-Bundesanleihe mit einem Marktwert von rund 82 Prozent zeichnen können. Immerhin eine Verbesserung des Angebots um volle sieben Prozentpunkte. Doch vergebens, die HETA-Gläubiger bleiben standhaft. Das Scheitern des Rückkaufangebots wird am 14. März 2016 amtlich bekanntgegeben. Offenbar ist die Annahmequote derart gering ausgefallen, dass sie nicht veröffentlicht wird. Deus ex Machina Am Arnulfplatz in Klagenfurt, dem Sitz der Kärntner Landesregierung, bricht daraufhin Panik aus. Landeshauptmann Peter Kaiser und seine Finanzreferentin Gaby Schaunig stehen vor der undankbaren Aufgabe, ihr Bundesland auf die drohende Insolvenz vorbereiten zu müssen. Im Vorjahr schon hatte die Ratingagentur Moody’s die Kärnten-Bonitätsnote von A2 auf das Junk Bond-Niveau B1 gestutzt, seither gilt das Bundesland am Kapitalmarkt als nicht mehr kreditwürdig. 05 // 2017 23
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