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die bank 05 // 2016

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

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ó FINANZMARKT fi NEUE KENNZAHLEN BEIM INTERNE-MODELLE-ANSATZ IM TRADING BOOK (IMA-TB) ” 1 Derzeitiges regulatorisches Regime IMA-TB VaR 10-Tages Value-At-Risk zum 99-Prozent-Quantil SVaR 10-Tages SValue-At-Risk zum 99-Prozent-Quantil Expected Shortfall (ES) ES zum 97,5-Prozent-Quantil Kalibrierung an gestresste Marktbedingungen Unterschiedliche Haltedauern für verschiedene Assetklassen IRC Berücksichtigung des Migrations- und Ausfallrisikos Default Risk Charge (DRC) Ausschließliche Berücksichtigung des Ausfallrisikos Spezifischere Vorgaben an Modellierung 8 diebank 05.2016

FINANZMARKT ó Neuer Baseler Standard für Marktrisiken (Teil 2) REGULIERUNG Am 14. Januar 2016 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht seinen neuen Standard „Minimum Capital Requirements for Market Risks“ zur Überarbeitung der Marktrisikoregelungen veröffentlicht. Die Aufsicht beurteilt mit den Vorschriften, ob die Eigenmittel der Banken im Hinblick auf die eingegangenen Marktpreisrisiken angemessen sind. Der zweite Teil dieses Beitrags (vgl. die bank 4/2016) wendet sich dem Ausfallrisiko im Handelsbuch, dem Zuschlag für Restrisiken sowie dem modifizierten Interne-Modelle-Ansatz zu und zeigt Herausforderungen in der Praxis auf. Martin Neisen | Hermann Schulte-Mattler Keywords: Bankenaufsicht, Basel IV, CRR, Interner- Modelle-Ansatz, Marktrisiko Die neuen Baseler Marktrisikoregelungen 1 ersetzen die entsprechenden Textziffern der Basel-II-Rahmenvereinbarung 2 , deren Regelungen sich weitestgehend auch in den diesbezüglichen Vorschriften der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) 3 wiederfinden, die auf Grundlage der CRD-IV-Richtlinie 4 erlassen worden ist. Aus diesem Grund werden die Baseler Regelungen in absehbarer Zeit auch zu einer Änderung der europäischen CRR- Regelungen führen. Der Baseler Ausschuss empfiehlt den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden, die neuen Marktrisikoregelungen zum 1. Januar 2019 zu implementieren. Spätestens zum 31. Dezember 2019 sollen die Eigenmittenanforderungen nach den neuen Standards von den Banken in ihren Risikoberichten offengelegt werden. Ausfallrisiko im Handelsbuch Im derzeitigen Basel-III-Rahmenwerk und in der CRR wird das Ausfallrisiko im Handelsbuch nicht explizit berücksichtigt, weil es im engeren Sinn kein Markt-, sondern ein Kreditrisiko ist. Gleichwohl wird diese Risikoart zukünftig – analog zur Incremental Risk Charge bei Modellebanken – den Marktrisikopositionen zugeordnet. Ausgangspunkt bei der Bestimmung der Mindesteigenmittelanforderung ist der sogenannte Jump-to- Default-Betrag (JtD-Betrag). Hierbei wird zwischen unverbrieften und verbrieften Positionen sowie Positionen außerhalb und innerhalb des Correlation-Trading-Portfolios unterschieden. Die Methodik zur Bestimmung der Höhe des Ausfallrisikos erfolgt grundsätzlich in drei Schritten: Der erste Schritt umfasst die Bestimmung des JtD-Werts für jede Position. Die Berech- nung basiert auf einer Funktion aus den Nominalbeträgen und den Marktwerten der Positionen und vorgegebenen Loss-Given- Default-Raten. Der zweite Schritt umfasst die Anwendung vorgegebener Verrechnungsmöglichkeiten, die sich je nach Art der entsprechenden Position unterscheiden können. Ziel bei der Verrechnung ist die Ermittlung der Netto-JtD-Positionen je Bucket. Die Netto-JtD-Positionen werden im dritten Schritt verschiedenen Buckets zugeteilt, in denen wiederum weitere Verrechnungsmöglichkeiten bestehen. Für die jeweiligen Buckets bestehen von der Aufsicht vorgegebene Risikogewichte, die sich für verbriefte Positionen an den überarbeiteten Verbriefungsvorschriften orientieren und für unverbriefte Positionen anhand von Ratingstufen zugewiesen werden. Zur Ermittlung der Gesamteigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko wird zunächst die Anforderung je Anlageklasse berechnet. Für unverbriefte und verbriefte Positionen außerhalb des Correlation-Trading-Portfolios ergibt sich diese als einfache Summe des Ausfallrisikos auf Ebene der Buckets. Für verbriefte Positionen innerhalb des Korrelationshandels-Portfolio können noch Verrechnungen zur Berücksichtigung von Hedgingeffekten vorgenommen werden. So ergibt sich bei diesen Positionen die Eigenmittelanforderung als einfache Summe aus dem Ausfallrisiko mit positivem Vorzeichen auf Bucket-Ebene und dem hälftigen Ausfallrisiko auf Bucket-Ebene für Positionen mit negativem Vorzeichen. Zuschlag für Restrisiken Die neue Eigenmittelanforderung für Restrisiken (Residual-Risiken) stellt nach Ansicht des Baseler Ausschusses einen Kompromiss dar, um im neuen Standardverfahren für Marktrisiken ein angemessenes Verhältnis zwischen Risikosensitivität und Komplexität beizubehalten. 05.2016 diebank 9

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