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die bank 05 // 2015

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó BERUF & KARRIERE fi

ó BERUF & KARRIERE fi BAFIN-MERKBLÄTTER: GESELLSCHAFTSORGANE IM FOKUS ” 1 Sachkunde Zuverlässigkeit fachliche Eignung Verständnis der Geschäfte und Risiken Kenntnis des Rechtsrahmens Fort- und Weiterbildung Verhalten und Geschäftsgebaren neuer Kriterienkatalog Verschärfungen bei Interessenkonflikten Regelvermutung bleibt keine Berücksichtigung länger zurückliegender Tätigkeiten Leitungserfahrung auch außerhalb von Instituten Aufsichtsorgan Geschäftsleiter Pflichtausschüsse Zeitliche Verfügbarkeit Mandatsbegrenzungen keine Zusammenlegung oder personenidentische Besetzung keine Aufgabenübertragung keine Beschlussfassung alle beruflichen haupt- und nebenamtlichen Tätigkeiten Angabe des aufgeschlüsselten Zeitaufwands keine Einbeziehung privater Tätigkeiten isolierte Beachtung der Grenzen nach KWG, VAG und AktG enge Auslegung der Privilegierungen keine Kumulierung von Privilegierungstatbeständen 66 diebank 5.2015

BERUF & KARRIERE ó Neue BaFin-Merkblätter für Gesellschaftsorgane CORPORATE GOVERNANCE Am 20. Januar 2015 hat die BaFin Neufassungen der beiden Merkblätter für Geschäftsleiter und Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG, ZAG und KAGB zur Konsultation gestellt (Konsultation 1/2015). Die Konsultationsphase endete am 17. Februar 2015. Mit einer Veröffentlichung der finalen Merkblätter ist demnächst zu rechnen. Inhaltlich tragen die Merkblätter insbesondere den durch CRD IV verschärften regulatorischen Anforderungen an Geschäftsleiter und Aufsichtsratsmitglieder gem. §§ 25c, d KWG Rechnung, deren Umsetzung in der Praxis eine Vielzahl von Fragen aufwirft. Matthias Merkelbach Keywords: : Regulierung, Vorstand, Aufsichtsrat, Finanzaufsicht Neben dem Fokus auf die neuen Anforderungen nach CRD IV werden auch die in den bisherigen Merkblättern behandelten Fragen von der Aufsicht weiterentwickelt. Flankiert wird dies durch eine Aktualisierung der Anzeigeformulare und Checklisten, die inhaltlich auf die bevorstehende Änderung der AnzV abgestimmt sind. Sachkunde der Mitglieder des Aufsichtsorgans Klargestellt werden zunächst noch einmal die Anforderungen an die Sachkunde der Aufsichtsratsmitglieder. Diese müssen in der Lage sein, die Geschäfte des Unternehmens zu verstehen und die Risiken zu beurteilen sowie mit den wesentlichen gesetzlichen Regelungen vertraut sein. Spezialkenntnisse werden dabei grundsätzlich nicht gefordert. Dies deckt sich weitgehend mit den vom Bundesgerichtshof in der sog. Hertie-Entscheidung (II ZR 27/82) formulierten gesellschaftsrechtlichen Pflichten, die der BGH allerdings explizit auf die „normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge“ bezieht. Fachliche Eignung der Geschäftsleiter Hinsichtlich der fachlichen Eignung der Geschäftsleiter bleibt die Regelvermutung bei dreijähriger einschlägiger Vortätigkeit für ein vergleichbares Institut erhalten. Länger zurückliegende Tätigkeiten sollen die fachliche Eignung allerdings nicht begründen können. Offen bleibt, welche Zeiträume als „länger zurückliegend“ eingestuft werden. Einen Präzedenzfall bildet die Ablehnung eines Kandidaten durch das damalige BaKred, dessen Tätigkeit 15 Jahre zurücklag. Insofern sollte das Merkblatt klarstellen, dass es vergleichbare Sachverhalte im Blick hat und eine Geschäftsleiterbestellung nicht schon nach wenigen Jahren grundsätzlich ausscheidet. Ist die Leitungserfahrung jenseits der Regelvermutung zu beurteilen, stellt die BaFin klar, dass diese nicht zwingend bei einem Institut erworben sein muss. Zuverlässigkeit Die Zuverlässigkeit richtet sich weiterhin nach dem persönlichen Verhalten sowie dem Geschäftsgebaren hinsichtlich strafrechtlicher, finanzieller, vermögensrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Aspekte. Klargestellt wird, dass auch Verstöße gegen ausländische Rechtsordnungen die Zuverlässigkeit infrage stellen können. Neu ist die Aufnahme eines Kriterienkatalogs, der Gründe für eine mangelnde Zuverlässigkeit enthält. Dazu zählen neben aufsichtlichen Maßnahmen, Straf- und Ordnungswidrigkeiten (namentlich im Vermögensbereich), Interessenkonflikte auch die Unfähigkeit zur wirtschaftlichen Geschäftsführung, krankhafte Störungen und persönliche Schwächen. Insbesondere die zuletzt genannten Tatbestände sind nach dem Bestimmtheitsgrundsatz bedenklich weit gefasst, sodass eine Konkretisierung erfolgen sollte. Interessenkonflikte Verschärfte Anforderungen sehen die Konsultationspapiere im Umgang mit Interessenkonflikten vor, die einer Bestellung von Organmitgliedern mangels Zuverlässigkeit entgegenstehen können. Dabei stellt das Konsultationspapier für Aufsichtsorgane klar, dass insofern grundsätzlich nur dauerhafte Umstände relevant sind. Dasselbe sollte auch für Geschäftsleiter klargestellt werden. Denn gesellschaftsrechtlich unterliegen Organmitglieder im Umgang mit Interessenkonflikten einem ausdifferenzier- 5.2015 diebank 67

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