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die bank 05 // 2015

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT BCBS 291 – Operational Risk Management im Wandel RISIKOMANAGEMENT Das aufsichtsrechtliche Rahmenwerk für das Operational Risk Management (ORM) blieb über die Jahre relativ stabil. Selbst in Basel III wurden direkt keine Neuerungen aufgenommen. Jetzt ist insbesondere durch das Konsultationspapier des Baseler Ausschusses zur Überarbeitung der „einfacheren Ansätze“ Bewegung in das ORM gekommen. Worauf müssen sich die Banken einstellen? Unser Autor gibt Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Walter Dutschke Keywords: OpRisk, Basel Committee, BCBS 291, BCBS 258 Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision; BCBS) hat am 6. Oktober 2014 ein Konsultationspapier mit dem Titel „Operational Risk – Revisions to the simpler approaches” veröffentlicht (BCBS 291). Bis zum Ende der Konsultationsfrist am 6. Januar 2015 sind 47 überwiegend kritische Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Privatpersonen in einem Gesamtumfang von etwa 260 Seiten in Basel eingegangen. Wesentlichen Änderungen Als Schwachpunkt der jetzigen einfacheren Ansätze wird angesehen, dass sie der gestiegenen Anzahl und den größeren Beträgen von operationellen Verlusten im Zuge der Finanzkrise nicht angemessen Rechnung getragen haben. Dies soll mit der Überarbeitung geändert werden. Sehr deutlich hat sich das Baseler Komitee bereits in einem eigens dafür erstellten Diskussionspapier zu den Zielen des aufsichtsrechtlichen Rahmenwerks geäußert (BCBS 258). Ziel ist dabei, die drei Komponenten Risikosensitivität, Einfachheit und Vergleichbarkeit in eine sinnvolle Balance zu bringen und Anreize für ein adäquates OpRisk-Management zu setzen. Der bisherige Basis-Indikator-Ansatz (BIA), der Standardansatz (STA) und der alternative Standardansatz (ASA) zur Ermittlung des zu haltenden Kapitals für operationelle Risiken sollen zu einem revidierten Standardansatz (RSA) zusammengefasst werden. Die Mechanik bleibt grundsätzlich gleich: Derzeit bilden die Bruttoerträge des Instituts (vor Personalund Sachaufwand) den sog. relevanten Indikator, der – mit einem Prozentsatz von 12, 15 oder 18 multipliziert – das zu haltende Kapital ergibt. Die jetzt im STA zu unterscheidenden acht Geschäftsbereiche sollen entfallen. Der künftige Business Indicator (BI) besteht aus GuV-Positionen, die beim Zinsergebnis wie bisher saldiert, beim Provisionsergebnis und anderen Positionen hingegen addiert werden sollen. Dies wird mit einer mathematisch-statistischen Analyse begründet. Neu hinzu kommt die Einordnung des Business Indicators in Größenklassen (Buckets). Mit steigendem Volumen steigt auch der Prozentsatz zur Ermittlung des zu haltenden OpRisk-Kapitals (von 10 Prozent bei einem BI bis 100 Mio. € über 13, 17 und 22 Prozent auf 30 Prozent bei einem BI von mehr als 30 Mrd. €). Bei den höheren Größenklassen werden die unteren Teilbeträge zu den niedrigeren Prozentsätzen angerechnet, sodass der effektive Satz niedriger ausfällt. Positive Initiative mit Defiziten Die Initiativen des Baseler Ausschusses, das aufsichtsrechtliche Rahmenwerk für das operationelle Risiko zu überarbeiten und das Bewusstsein für diese Risikoart zu stärken, sind im bankinternen Risikomanagement grundsätzlich willkommen. Eine Weiterentwicklung erscheint auch deshalb besonders wünschenswert, weil das Op- Risk-Kapital lediglich einen Anteil von etwa zehn Prozent (oft auch weniger) am gesamten regulatorischen und ökonomischen Kapital eines Instituts aufweist. Das tatsächliche OpRisk dürfte aber erheblich größer sein, denn operationelle Risiken, die mit dem Kreditrisiko in Zusammenhang stehen, werden im Kreditrisiko-Kapital berücksichtigt und nicht im OpRisk-Kapital. Eine Weiterentwicklung des Rahmenwerks ist deshalb folgerichtig. Das Konsultationspapier behandelt leider nur einen Ausschnitt aus den Vorgaben zum operationellen Risiko. Während Basel II einen ganzheitlichen Ansatz repräsentierte, in dem alle drei Risikoarten abgedeckt, sowohl die quantitativen als auch die qualitativen Aspekte behandelt und in den regulatorischen Säulen 1, 2, und 3 unterschieden wurden, wird mit BCBS 291 nur das operationelle Risiko abgedeckt, allerdings unter Vernachlässigung der Verbindungen des OpRisk mit dem Kredit- und Marktrisiko. Zudem werden lediglich die 44 diebank 5.2015

BETRIEBSWIRTSCHAFT ó einfacheren Ansätze BIA, STA und ASA behandelt und der Fokus fast ausschließlich auf die quantitative Seite gelegt 1 . Wechselwirkungen zum jetzigen und künftig wohl modifizierten AMA und zu künftigen qualitativen Vorgaben bleiben unberücksichtigt oder werden nicht erschöpfend behandelt, beispielsweise die Frage nach einer Kapitaluntergrenze für AMA-Institute, die aus dem RSA abgeleitet wird (Floor). Höhere Ausstattung mit OpRisk-Kapital Das regulatorische Ziel einer höheren Ausstattung der Institute mit OpRisk-Kapital wird durch den RSA vermutlich erreicht, wenngleich eine Gesamtschau nicht vermittelt wird. Die Addition von Erträgen und Aufwendungen, ergänzt um die Größenklassen-Staffelung und die Berücksichtigung von Absolut-Beträgen, dürften das Kapital signifikant anheben. Es bleibt allerdings die Frage offen, weshalb die schon vor einigen Jahren diskutierte Anhebung der Prozentsätze für BIA und STA (Beta-Faktoren) nicht umgesetzt wurde. Eine 50-prozentige Erhöhung der Beta- Faktoren hätte auch eine 50-prozentige Erhöhung des OpRisk-Kapitals zur Folge. Eine solche pauschale Anhebung des Kapitals ließe sich vermutlich wesentlich leichter umsetzen. Risikosensitivität bisher und beim neuen RSA In den ersten Jahren der Implementierung des OpRisk-Managements war es relativ leicht, den Mitarbeitern in Markt-, Abwicklungs- und Stabsbereichen die vier Ursachenkategorien für operationelle Verluste – Personen, Prozesse, Systeme und externe Ereignisse – nahezubringen. Schwierig wurde es aber, die Kalkulationsmethode für BIA- und STA-Kapital zu vermitteln, denn es fehlte die logische Brücke zwischen den Bruttoerträgen und den OpRisk- Ursachen. Institute mit hohem Bruttoergebnis können eine niedrige Anzahl und niedrige Volumina von operative Verlusten aufweisen und umgekehrt. Die mangelnde Risikosensitivität wurde schließlich in Kauf genommen, vielleicht auch deshalb, weil nicht versucht wurde, einen Zusammenhang zu konstruieren. Auch der neue Ansatz RSA basiert auf GuV-Positionen und nicht auf den Ursachen für das operationelle Risiko. Damit steht die Risikosensibilität des RSA ebenso infrage. Selbst wenn, wie beabsichtigt, operationelle Verluste das OpRisk-Kapital tendenziell erhöhen, dürfte der Effekt angesichts der Größe der anderen GuV-Positionen gering sein. Bei großen, existenziellen Verlusten könnte eine theoretische Risikosensitivität unterstellt werden – theoretisch deshalb, weil das Institut nach Eintritt des Verlusts nicht mehr existiert. Die zeitliche Verschiebung zwischen dem Zeitpunkt des Eingehens der Risiken und ihrer GuV-Wirksamkeit (z. B. Rechtsansprüche im Nachgang zur Subprime-Krise) verwässert eine erhoffte Risikosensitivität zusätzlich. Einfachheit Da es sich um genau definierte GuV-Positionen und Größenklassen handelt, liegt die Vermutung nahe, dass eine Berechnung des Kapitals relativ einfach ist. Damit wird dem Risikoprofil des einzelnen Instituts jedoch noch nicht Rechnung getragen. Vom Baseler Ausschuss wird eingeräumt, dass Institute mit einer sehr niedrigen oder sehr hohen Zinsmarge einer besonderen Behandlung bedürfen, desgleichen Institute mit einem hohen Anteil am Provisionsgeschäft 2 . Die Streichung der acht Geschäftsfelder (STA) bei der künftigen RSA-Kapitalkalkulation 1 Beispiele zur Auswirkung der neuen Regelung (RSA) Zinserträge GuV-Komponenten BIA derzeit RSA künftig Zinsaufwendungen Provisionserträge Provisionsaufwendungen relativer Indikator Kapital derzeit Business Indikator Kapital künftig eff. Anr.- Faktor Erhöhung RSA zu BIA um ... Institut 1 100 90 20 10 20 3,0 40 4,0 10 % 33 % Institut 2 20 10 100 90 20 3,0 200 23,0 12 % 667 % Institut 3 200 100 200 100 200 30,0 400 49,0 12 % 63 % Institut 4 1.200 1.100 1.200 1.100 200 30,0 2.400 365,0 15 % 1117 % Institut 5 3.500 3.200 500 400 400 60,0 1.200 161,0 13 % 168 % Institut 6 30.000 15.000 15.000 3.000 27.000 4.050,0 33.000 7.307,0 22 % 80 % GuV-Komponenten: Durchschnitt der vergangengen drei Jahre; alle Beträge in Mio. €; ohne Berücksichtigung sonstiger Erträge und Aufwendungen sowie der Ergebnisbeiträge aus dem Handels- und Bankbuch. 5.2015 diebank 45

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