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die bank 05 // 2015

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT bereiche keine oder nur unwesentliche Reputationsrisiken erkannt haben. Eine entsprechend frühzeitige Abfrage wesentlicher Reputationsrisiken wird bei neuen Kredittransaktionen im Rahmen des New Deal Committees gewährleistet. In diesem Gremium, in dem alle für diese Transaktion relevanten Fachbereiche vertreten sind, werden die Transaktionsstruktur vorgestellt sowie alle wesentlichen (Risiko-)Aspekte vorbesprochen und die weiteren Schritte vereinbart. Bei für die Bank neuen Kredit- oder Handelsprodukten erfolgt die Identifikation potenzieller Reputationsrisiken ebenfalls frühzeitig über den Neuproduktprozess. Falls Zweifel an der Reputation eines Kunden oder eines Geschäfts bestehen, ist eine genauere Beurteilung der Risiken zunächst durch die Marktseite notwendig. Hierzu wird vom Reputational Risk Management eine Checkliste für die Beurteilung von Reputationsrisiken zur Verfügung gestellt. Eine zusätzliche Risikofaktorliste enthält die aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit gewonnenen Risikotreiber, unterteilt nach den Kategorien Kunde, Sektor, Produkt und Land. Soweit möglich, wird von dieser Risikofaktorliste referenziert auf entsprechende, hierzu bereits gültige Bankregelwerke, die diese Risiken steuern bzw. begrenzen. Die zugrunde liegenden Reputationsrisikotreiber sind detailliert darzulegen und entsprechendes Recherchematerial ist beizulegen. Reputationsrisikobewertung (Schritt 3) Reputational Risk Management initiiert daraufhin die Reputationsrisiko-Analyse des Geschäftsvorfalls bei den zentralen Ansprechpartnern der involvierten Reputationsrisiko-Spezialistenbereiche. Die generell einzubindenden Spezialistenbereiche sind: Compliance, Nachhaltigkeitsmanagement und Kommunikation. Das Reputational Risk Management selbst gibt eine eigene Analyse ab. Bei Bedarf können weitere Bereiche einbezogen werden. Die Spezialistenbereiche würdigen aus Fachbereichssicht die reputationsrisikorelevanten Sachverhalte, fassen diese im Ergebnis adressatengerecht für das Management zusammen und geben ihre Votierung (Zustimmung, Zustimmung mit Auflagen, Ablehnung) aus Fachbereichssicht ab. Die Spezialistenbereiche stehen dabei vor der Herausforderung, die Risikotreiber anhand überwiegend qualitativer Kriterien zu analysieren und zu bewerten. Die Kriterien sind auf Basis zunehmender Erfahrungswerte aus Einzelfallentscheidungen weiterzuentwickeln, dies führt wiederum zu einer zunehmend konsistenten und für alle nachvollziehbaren Einschätzung. Aufgrund zahlreicher subjektiver Faktoren lässt sich das entsprechende Risiko nur schwer messen. Anerkannte Methoden, um diese Art von einzelfallbezogenen Reputationsrisiken zu quantifizieren, existieren zurzeit nicht. Die Einheit Reputational Risk Management nutzt zur Beurteilung der Reputationsrisiken extern angebotene Analyse-Tools, die Informationen zu reputationsrisikorelevanten Aspekten u. a. von Unternehmen, Projekten, Sektoren und Ländern strukturiert aufbereiten. Grundlage dieser Analysen sind tägliche Auswertungen aus Printmedien, NGO Internet-Seiten, Internet- Nachrichten, Blogs und anderen Online-Quellen. Ein hieraus ermittelter Index dient als erster Indikator für das Ausmaß von kontroversen Sachverhalten und Reputationsrisiken der letzten 24 Monate und als Ausgangspunkt für weitere Analysen. Die Auswertungen aus diesem Analyse-Tool werden den Spezialbereichen zur Unterstützung für deren Bewertung zur Verfügung gestellt. In jedem Fall ist zu prüfen, inwieweit die Transaktion in einem Geschäftsfeld stattfindet, in dem nur eingeschränkt oder ggf. auch kein Geschäft zugelassen ist. So regeln Nachhaltigkeitsrichtlinien Geschäftstätigkeiten sektorübergreifend (z. B. Geschäftsgrundsätze für Umwelt- und Soziales) oder auch innerhalb eines Sektors (z. B. Geschäftsgrundsätze für Finanzierungen im Bereich Kohlekraft, für Finanzierungen in der Atomwirtschaft oder auch für Finanzierungen im Bereich Offshore-Ölbohrungen und -förderung). Der Bereich Nachhaltigkeitsmanagement ist zudem erster Ansprechpartner für die NGOs als wichtige Stakeholder im Reputationsumfeld. Compliance-Regelungen enthalten u. a. länderspezifische Einschränkungen (z. B. Einhaltung von Sanktionen) und regeln kundenspezifische Belange (z. B. Know Your Costumer). Die Kommunikationsabteilung beurteilt die Transaktion – falls relevant – eher anhand der Kriterien Medienwirksamkeit und Medienintensität. Die Einschaltung der Kommunikationsabteilung gewährleistet zudem, dass diese auf Anfragen von Dritten vorbereitet ist und in Abstimmung mit den anderen Spezialistenbereichen zeitnah hierauf antworten kann. Reputationsrisikosteuerung (Schritt 4) Durch die Reputationsrisikosteuerung werden die im Rahmen der Identifizierungs- und Bewertungsphase ermittelten Reputationsrisiken aktiv durch entsprechende Steuerungsmaßnahmen beeinflusst. Reputational Risk Management erstellt, basierend auf den Stellungnahmen der o. g. Spezialistenbereiche und der eigenen Stellungnahme, ein übergeordnetes, zusammenfassendes Reputationsrisiko-Votum. Über die Einbindung des Chief Risk Officers wird einzelfallbezogen zusammen mit der Geschäftsbereichsleitung entschieden. Im Rahmen dieses Prozesses werden die identifizierten Reputationsrisiken mit der Risikotoleranz der Bank verglichen. Die Risikotoleranz ist hierbei keine zentral vorgegebene Größe, sondern basiert auf den Erfahrungswerten der involvierten Experten, inwieweit einzelne Risiken tragbar sind. Ergebnis ist eine Stellungnahme, die folgende Fälle unterscheidet: 42 diebank 5.2015

BETRIEBSWIRTSCHAFT ó Zustimmung: Die Anbahnung des Geschäfts oder des neuen Produkts kann vom beantragenden Bereich weiterverfolgt werden. Diese Einschätzung wird immer dann vorgenommen, wenn die Reputationsrisiken des Geschäfts beherrschbar erscheinen. Zustimmung mit Auflagen: Die Anbahnung des Geschäfts oder des neuen Produkts kann vom beantragenden Bereich unter Berücksichtigung der Auflagen weiterverfolgt werden, die Auflagen werden von der relevanten Beschlussstufe im Kreditprozess mit entschieden. Die Auflagen sind vom jeweiligen Spezialistenbereich mit der Marktseite abzustimmen. Auflagen, die von den Spezialistenbereichen gesetzt und nicht erfüllt werden können, führen zur Ablehnung der Transaktion. Diese Einschätzung wird immer dann vorgenommen, wenn die Reputationsrisiken des Geschäfts nur nach Berücksichtigung der Auflagen beherrschbar erscheinen. Auflagen können sich beispielsweise auf Komponenten zum Kreditvertrag beziehen (Einarbeitung spezieller Ausstiegs- oder Bestätigungsklauseln), die Auszahlung vom Vorliegen zusätzlicher Gutachten (z. B. Umweltgutachten) abhängig machen oder ein regelmäßiges Risiko-Monitoring (zu Kunde/ Branche/ Projekt) mit entsprechender Berichterstattung vorsehen. Ablehnung: Das Geschäft wird abgelehnt. Diese Einschätzung wird immer dann vorgenommen, wenn die Reputationsrisiken des Geschäfts nicht beherrschbar erscheinen. In diesem Fall hat die Marktseite die Möglichkeit, die Entscheidung an das Kreditkomitee bzw. das Global Risk Committee zu eskalieren. Die übergeordnete Zusammenfassung und das abschließende Votum werden an die Kreditanalyse weitergegeben und sind damit integraler Bestandteil der Kreditunterlagen und des Kreditentscheidungsprozesses. Bei Neuprodukten ist die Votierung integraler Bestandteil des Entscheidungsprozesses zur Einführung neuer Produkte. Reputationsrisiko-Berichterstattung (Schritt 5) Ziel dieses Prozessschritts ist die regelmäßige Erstellung handlungsorientierter Berichte für die Verantwortlichen in den operativen Bereichen, die Unternehmensleitung und die Aufsichtsgremien. Ein statistisches Reporting über die Anzahl von Fällen, aufgegliedert nach den entsprechenden Entscheidungskategorien (Zustimmungen, Zustimmungen mit Auflagen, Ablehnungen), stellt ein erstes Grundgerüst dar, dient aber in erster Linie der Evidenz. Abgelesen werden können zudem Schwerpunktsektoren und -themen mit potenziell erhöhten Reputationsrisiken. Darüber hinaus empfiehlt sich ein regelmäßiges Reporting zu beobachteten‚ sensitiven Risikofeldern mit entsprechenden Einschätzungen der Spezialistenbereiche. Eine (Ampel)-Bewertung der Bruttorisiken (=Risiko ohne Berücksichtigung von Maßnahmen) bewertet die Kritikalität wesentlicher Risikotreiber. Die Nettorisikobewertung als verbleibendes Risiko unter Berücksichtigung bereits implementierter Maßnahmen zeigt ggf. zusätzliche Handlungsfelder für zu initiierende risikoreduzierende Maßnahmen für diese Risikofelder auf. Reputationsrisikoüberwachung (Schritt 6) In dieser Phase wird sichergestellt, dass durch eine regelmäßige Nachverfolgung der eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen (aus den Einzelfallentscheidungen, aus der Berichterstattung oder aus anderen Reputationsrisiko-Sachverhalten) die Erreichung der gesetzten Risikoreduzierung überprüft wird (Risikoüberwachung im engeren Sinne). Darüber hinaus erfolgt die Risikoüberwachung im weiteren Sinne, d. h. die Überwachung des Reputationsrisikomanagementsystems durch die interne Revision sowie die Wirtschaftsprüfer. Fazit Das Management von Reputationsrisiken in Banken und Versicherungen gewinnt weiter an Bedeutung und rückt bei aufsichtsrechtlichen Prüfungen stärker in den Vordergrund. Der dargestellte transaktionsbasierte Reputationsrisiko-Entscheidungsprozess hat sich als ein wesentlicher (qualitativer) Baustein zur Reputationsrisikosteuerung unter anderem im Rahmen des internationalen Kapitalmarkt- und Structured-Finance-Geschäfts bewährt. Der Prozess wurde in Abstimmung mit den Produktund Marktbereichen sowie den Spezialistenbereichen aufgesetzt. Bei einem wesentlichen Teil der beurteilten Transaktionen wurden potenzielle Reputationsrisiken durch die Formulierung von Auflagen vermindert. Bei einigen kritischen Fällen, die materielle potenzielle Reputationsrisiken beinhalteten, führte der Prozess zu einer Ablehnung. In begründeten Fällen, die den Reputationsrisiko-Prozess durchlaufen haben, wurden Geschäfte ohne Auflagen genehmigt. Bei im Zeitablauf steigender Anzahl von Entscheidungen empfiehlt sich der Aufbau einer Falldatenbank, die ebenfalls die dazu gesetzten Auflagen umfassen sollte. ó Autor: Rainer Sprengel ist Abteilungsleiter OpRisk Management & Risk Reporting Policies bei der Portigon Financial Services GmbH, Düsseldorf. Quellenverzeichnis: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Hrsg.) [2009]: Mindestanforderungen an das Risikomanagement, MaRisk VA (Rundschreiben 03/2009 vom 22.01.2009), Bonn 2009. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Hrsg.) [2012]: Mindestanforderungen an das Risikomanagement, MaRisk BA (Rundschreiben 10/2012 vom 14.12.2012), Bonn 2012. Economist Intelligence Unit (Hrsg.) [2005]: Studie Risk of Risks, London 2005. Haackert, M., Hemmerich, M.R. et al., [2013], „Best Practice des RepRisk-Managements“, Risikomanager 20.2013. Hong Kong Monetary Authority (Hrsg.) [2008]: Reputation Risk Management Supervisory Policy Manual, V.1 – 17.12.08, Hong Kong 2008. Kaiser,T., Merl,P. (Hrsg.), [2014], „Reputational Risk Management in Financial Institutions“, London 2014. Schierenbeck,H./Grüter, M./Kunz,M. [2004]: Management von Reputationsrisiken in Banken, Basel 2004. 5.2015 diebank 43

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