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die bank 04 // 2021

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG NEUE

REGULIERUNG NEUE ANFORDERUNGEN Aktuelle Entwicklungen zum regulatorischen Rahmen für Auslagerungen 40 04 // 2021

REGULIERUNG Kaum ein Thema steht derzeit so stark im Fokus des Managements von Instituten wie die Förderung der Digitalisierung durch die Nutzung von Auslagerungs lösungen. Die hohe Praxisrelevanz des Themas geht einher mit sich dynamisch entwickelnden rechtlichen Anforderungen an Auslagerungslösungen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick zum aktuellen Status und den anstehenden Änderungen der Auslagerungsregulierung (EBA-Leitlinien, MaRisk-Novelle und Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität). Die Unternehmen der Finanzbranche stehen vor der Herausforderung, die als erforderlich angesehenen Schritte zur weiteren Digitalisierung der Geschäftsprozesse im Umfeld erheblichen Kostendrucks umzusetzen. Ein Baustein zur Bewältigung dieser Aufgabe kann darin bestehen, die Ausführung bestimmter Tätigkeiten auf spezialisierte Dienstleister zu übertragen, also Auslagerungen vorzunehmen. Solche Auslagerungen bzw. Outsourcings sind für Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute grundsätzlich nicht neu, sondern ein regelmäßig genutztes Instrument zur effizienten Gestaltung der Institutsstruktur. Relativ neu ist allerdings die erhöhte Aufmerksamkeit, mit der die Finanzaufsicht Auslagerungen von Instituten begleitet. Exemplarisch hierfür ist die Nutzung von Cloud- Dienstleistungen externer Dienstleister, die den Instituten damit Rechenleistung, Speicherplatz, Entwicklerplattformen und Software-Applikationen zur Verfügung stellen. Das Interesse von Instituten an solchen Lösungen hat bereits zu Verlautbarungen verschiedener Aufsichtsbehörden geführt, mit denen die aufsichtsrechtlichen Erwartungen an solche Auslagerungen konkretisiert werden. Diese speziell auf Cloud-Dienstleistungen ausgerichteten Leitplanken stellen allerdings nur einen Ausschnitt aus den Entwicklungen dar, die derzeit im Hinblick auf die regulatorischen Anforderungen an Auslagerungen vorangetrieben werden. EBA-Leitlinien zu Auslagerungen Große praktische Bedeutung mit weitreichender Ausstrahlungswirkung kommt den von der EBA bereits am 25. Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zu Auslagerungen zu (EBA-Leitlinien). Auch wenn es sich bei den EBA-Leitlinien nach Art. 288 Abs. 5 AEUV rechtstheoretisch um nicht rechtlich verbindliche Verlautbarungen handelt, entfalten sie gleichwohl gewisse Rechtswirkungen. Das wird schon dadurch deutlich, dass die nationalen Aufsichtsbehörden gemäß Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 dazu verpflichtet sind, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um den von der EBA vorgegebenen Leitlinien nachzukommen, oder aber ein Abweichen innerhalb von zwei Monaten anzuzeigen und zu begründen. Die BaFin hat dementsprechend ihre Absicht angezeigt, bis zum 31. Dezember 2020 die EBA- Leitlinien umzusetzen, und zwar durch eine Anpassung des Rundschreibens 09/2017 (BA) mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Insoweit wäre zu erwarten gewesen, dass die MaRisk noch im Jahr 2020 in überarbeiteter Fassung veröffentlicht und wirksam geworden wären. Dies ist jedoch bislang noch nicht erfolgt, obwohl die EBA-Leitlinien grundsätzlich bereits seit dem 30. September 2019 für neu abzuschließende Auslagerungsvereinbarungen Geltung beanspruchen. Zwar mag im deutschen Recht aufgrund der recht engmaschigen Vorgaben für Ausla- 04 // 2021 41

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