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die bank 04 // 2018

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG 1 |

REGULIERUNG 1 | Gegenüberstellung interner Modelle und Standardansätze je Risikoart Risiko Interner Modelle-Ansatz Anwendbarer Standardansatz Kreditrisiko Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRBA) Kreditrisikostandardansatz (KSA) Interne Modelle-Methode (IMM) für Kontrahentenrisiken Standardansatz für Kontrahentenrisiken (SA-CCR) SA-CVA, BA-CVA SEC-IRBA SEC-ERBA, SEC-SA Marktrisiko Interner Modelleansatz (FRTB) Standardansatz für Marktrisiken (FRTB) Operationelles Risiko Standardansatz für operationelle Risiken ten, die auch für die Bestimmung des Adressenausfallrisikos von OTC-Derivaten vorhanden sein müssen. Der Baseler Ausschuss hat die Ergebnisse der im Februar 2016 durchgeführten Auswirkungsstudie zum Anlass genommen, die Kalibrierung des finalen BA- CVA-Ansatzes anzupassen. Einerseits werden die im Rahmen der besagten Studie vorgegebenen Risikogewichte beibehalten, die deutlich unter denen des Konsultationspapiers liegen, sowie ein weiteres Bucket zur Abfrage „anderer Sektoren“ eingeführt. Andererseits wurde der sogenannte Beta-Faktor angepasst, was zu einer weiteren Reduktion der Eigenmittelanforderungen führt. Kreditabsicherungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt, Marktabsicherungen können dagegen nicht risikoreduzierend bei den Berechnungen berücksichtigt werden. Eine Materialitätsschwelle zur vereinfachten Festlegung der regulatorischen CVA-Mindesteigenmittelanforderung für Banken mit nicht-signifikanten Derivateportfolien trägt dem Proportionalitätsprinzip der Aufsicht Rechnung. Institute, deren nicht-zentral-geclearte Derivate ein Nominalvolumen von (brutto) bis zu 100 Mrd. € aufweisen, dürfen ihre CVA-Mindesteigenmittelanforderung pauschal mit jenem risikogewichteten Kapitalbetrag gleichsetzen, der für das Gegenparteiausfallrisiko bestimmt wird. Insofern dürfen risikomindernde Effekte aus dem Hedging keine Berücksichtigung finden. Bei Ausübung Zur Bestimmung der Mindesteigenmittelanforderung für CVA-Risiken (CVA Risk Capital Charge) sieht der Baseler Ausschuss entweder den CVA-Standardansatz (SA-CVA) oder CVA-Basisansatz (BA-CVA-Ansatz) vor und hat damit den ursprünglich auch als Alternative vorgeschlagenen Internal Model Approach (IMA-CVA-Ansatz) fallengelassen. Im Baseler Konsultationspapier aus dem Jahr 2015 (BCBS 325) waren noch alle drei genannten Methoden vorgesehen. Die Anwendung der BA-CVA-Methode erfordert – im Gegensatz zum SA-CVA – nicht die Zustimmung einer Aufsichtsbehörde. Instituten, die ihre CVA-Risiken gezielt nicht absichern, stellt die Aufsicht eine reduzierte BA-CVA- Formel zur Verfügung, in der risikoreduzierende Hedging-Transaktionen keine Berücksichtigung finden. Mit dem SA-CVA wird ein Ansatz für Banken mit einem anspruchsvollen Derivateportfolio eingeführt, der stark an der Methodik des neuen Standardansatzes für die Eigenkapitalunterlegung für Marktpreisrisiken (FRTB) und die ökonomische CVA-Ermittlung angelehnt ist. Zentrales Element des neuen SA-CVA sind Sensitivitäten für verschiedene Risikofaktoren – insbesondere Zinskurven, Wechselkurse, Credit Spreads, Aktienkurse und Warenpreise –, wodurch dieser deutlich risikosensitiver, jedoch auch methodisch und technisch deutlich komplexer umzusetzen ist. Der BA-CVA-Ansatz ist vergleichsweise einfach zu implementieren. Er verwendet Dades Wahlrechts unterliegt das gesamte Portfolio der beschriebenen Behandlung. 2 Für die Banken ergeben sich aus den CVA-Änderungen im BCBS-424-Standard vielfältige Implikationen, wobei sich insgesamt ein leichter Anstieg der nach dem SA- CVA berechneten Risiken im Vergleich zum derzeitigen Standardansatz abzeichnet und ein deutlicher Anstieg bei Anwendung des BA-CVA. Darüber hinaus wird mit der Anwendung des neuen CVA-Standardansatzes ein erheblicher Rechenaufwand bei der Ermittlung der CVA-Sensitivitäten verbunden sein. Operationelle Risiken Mit dem Standardisierten Messansatz (SMA) für das operationelle Risiko wurden beide Vorhaben des Baseler Ausschusses – die Zusammenführung der zwei bisherigen Ansätze (Basisindikator- und Standardansatz) sowie die Abschaffung des fortgeschrittenen Messansatzes (AMA) – im BCBS-424-Standard umgesetzt. Der SA basiert weiterhin auf dem im 1. Konsultationspapier (BCBS 291) eingeführten Grundprinzip, das potenzielle operationelle Risiko anhand eines Geschäftsindikators zu schätzen, dessen Bestandteile sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz einer Bank ermitteln lassen. Der Indikator wird in drei Größenklassen (Buckets) eingeteilt. Im Vergleich zum 2. Konsultationspapier (BCBS 355) hat sich die Anzahl der Buckets von fünf auf drei reduziert. 48 04 // 2018

REGULIERUNG 2 | Sukzessive Einführung des Output-Floors Schrittweiser Anstieg des Output Floors bis 2027 50 % 55 % 60 % 65 % 70 % 72,5 % 2022 2023 2024 2025 2026 2027 vanten Indikator. Der marginale Anstieg im BIC-Wert durch eine Erhöhung des BIs um eine Einheit wird mit dem Alpha-Wert ausgedrückt. Der BIC entspricht dem durchschnittlichen operationellen Verlustpotenzial einer durchschnittlichen Bank der Quantitative Impact Study (QIS) aus dem Jahr 2015 bei einer gegebenen BI-Größe. Die Mindesteigenmittelanforderung für das operationelle Risiko entspricht grundsätzlich der BIC, die in den Buckets 2 und 3 zusätzlich mit einem internen Verlust-Multiplikator (Internal Loss Multiplier, ILM) adjustiert wird. Der Wert des ILMs wird im Wesentlichen durch das Verhältnis der internen Verlustkomponente (LV) zum BIC bestimmt, also LV / BIC. Die Aufsicht fordert zur Ermittlung des LC-Werts eine bankinterne, zehnjährige Datenhistorie, nur übergangsweise sind fünf Jahre Datenhistorie zulässig. Bei Gesamtverlusten in Höhe der Geschäftsindikatorkomponente (LC = BIC) ist der Multiplikator gleich eins. Eine Bank mit durchschnittlichen historischen Verlusten, die tendenziell höher sind als die Risikomesszahl BIC, muss mehr Eigenmittel für potenzielle operationelle Risiken vorhalten. Hat eine Bank über einen Zehnjahreszeitraum keine Verluste verzeichnet, also LC = 0, hat ILM den Wert 0,5413. Mittelgroße Banken mit einem BI über 1 Mrd. €, die derzeit den Basisindikator- oder Standardansatz zur Bestimmung der Mindesteigenmittelanforderung für operationelle Risiken verwenden, werden künftig umfassen- Der Geschäftsindikator (Business Indicator, BI) ergibt sich additiv aus einer Zins-, Provisions- und Finanzkomponente, wobei für die Ermittlung der drei Komponentenwerte von der Aufsicht unterschiedliche Algorithmen vorgegeben sind. Diese wirken insgesamt übersichtlicher, teilweise allerdings zulasten möglicher Erleichterungen, wie für provisionsabhängige Geschäftsmodelle. Im Vergleich zum 2. Konsultationspapier wurden auch bei der Berechnung der einzelnen BI-Komponenten Anpassungen vorgenommen (insbesondere die Reduzierung des Faktors für verzinsliche Aktiva von 3,5 auf 2,25 Prozent bei der Zinskomponente). Die spezielle, teils komplexe Form der Funktionen zur Bestimmung der Komponentenwerte wurde von der Aufsicht durch Statistical Reverse Engineering bestimmt. Man hat also aus vorhandenen historischen Verlustdaten ermittelt, wie die jeweiligen Bestandteile einer Komponente am besten zusammengerechnet werden müssen, um einen angenommenen Ergebniswert zu generieren. Für die Bestimmung der Geschäftsindikatorkomponente (Business Indicator Component, BIC) wurden von der Aufsicht für die drei Buckets jeweils „marginale“ Alphawerte festgelegt, mit denen für die Größe des BIs der BIC-Wert bestimmt wird. Der marginale Alphawert ist ein Näherungswert für das branchenweite Verhältnis zwischen einem dem operationellen Risiko zuzuordnenden Schadensverlauf in der Größenklasse und dem reledere Anforderungen erfüllen müssen. Neben den qualitativen Anforderungen an Verlustdaten, die umfangreiche Datenerhebungen und Analysen voraussetzen, definiert der Baseler Ausschuss im BCBS-424-Standard entsprechende Offenlegungspflichten in Bezug auf die internen Verlustdaten. Die Banken sollten sich möglichst bald mit der Frage beschäftigen, ob alle relevanten Daten in der notwendigen Granularität vorliegen. Für Banken, die in Bucket 2 oder 3 fallen, wird sich durch den neuen Standardansatz erstmalig ein effektives OpRisk-Management auf die Eigenmittelanforderungen positiv auswirken und somit kompensierend zu den tendenziell steigenden Anforderungen aufgrund der neuen Systematik wirken. Die größten Auswirkungen auf die Eigenmittelanforderungen werden sich allerdings voraussichtlich für die Banken ergeben, die aktuell den AMA nutzen. Eigene interne Berechnungsmodelle zur Bestimmung der Eigenmittelanforderung für operationelle Risiken nutzen derzeit vorwiegend große Banken. Insbesondere aufgrund der vorgegebenen einheitlichen Ermittlung des BI und der bankaufsichtlich vorgegebenen Formeln müssen diese Institute von einer deutlichen, zum Teil auch drastischen Erhöhung der Eigenmittelanforderung ausgehen. Leverage-Ratio-Puffer Basel führt einen neuen Leverage-Ratio-Puffer (LR-Puffer) für global systemische Banken (Global Systemical Important Banks, G-SIBs) 04 // 2018 49

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