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die bank 04 // 2018

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG Stresstests.

REGULIERUNG Stresstests. Die Anforderungen an die aufsichtlichen Stresstests wurden nun in den SREP- Guidelines verortet, sodass die neuen Stresstesting-Guidelines zukünftig ausschließlich die bankinternen Stresstests regeln werden. In den überarbeiteten SREP-Guidelines wird die neue Logik zur Unterscheidung von P2R und P2G verankert, die von der EBA & EZB bereits 2016 entwickelt wurde, sowie die Methodik und Konsequenzen der SREP-Einstufungen besser verdeutlicht. Teil der neuen SREP-Guidelines ist auch die Beschreibung der Interaktion zwischen den aufsichtlichen Maßnahmen im Rahmen des SREP sowie im Rahmen der Bewertung der Sanierungspläne der Institute. Auf der regulatorischen Agenda der EBA stehen mit CyberRisk und Auslagerungen zwei weitere typische Säule II-Themen. Zu Auslagerungen hat die EBA im Work Programme 2018 bekräftigt, dass sie an der Aktualisierung der Outsourcing Guidelines arbeitet. Mit den bereits im September 2017 veröffentlichten finalen Guidelines zu Informations- und Kommunikationsrisiken im SREP hat die EBA erste Neuregelungen zum Umgang mit IT-Risiken vorgelegt. Ebenfalls im September 2017 wurden die finalen EBA Guidelines on Internal Governance veröffentlicht, in denen auch Anforderungen zur Stärkung der Risikokultur in den Instituten enthalten sind. Bei beiden Guidelines ist aktuell noch unklar, ob Inhalte daraus in eine zukünftige MaRisk-Novelle übernommen werden. Die ICT-Risk-GL sind seit Jahresbeginn gültig, die Governance-GL ab dem 30. Juni. Beide Texte sollten zumindest von den unter direkter EZB-Aufsicht stehenden Instituten bei der Umsetzung der 5. MaRisk-Novelle und BAIT herangezogen werden, da sie ähnliche Themen behandeln. Mit dem offiziellen Beginn und der Veröffentlichung der makroökonomischen Szenarien am 31. Januar ist der diesjährige EBA-Stresstest in seine „heiße Phase“ getreten. Bereits im November 2017 wurden die wesentlichen Methodik-Bestandteile veröffentlicht, sodass die 48 zur Teilnahme verpflichteten Institute hinreichend Zeit zur Vorbereitung hatten. Die EBA wird die Ergebnisse des Stresstests im November 2018 veröffentlichen und dabei sowohl Einzelbank-Daten, aggregierte Bankdaten als auch interaktive Tools bereitstellen. 4 Parallel dazu werden die Ergebnisse von der EZB und den übrigen zuständigen Aufsichtsbehörden bei Festlegung der P2G und anderen SREP-Maßnahmen berücksichtigt. Das adverse makroökonomische Szenario des Stresstests wurde von EBA, EZB und European Systemic Risk Board gemeinsam entwickelt und baut auf dem Baseline Szenario zur Wirtschaftsentwicklung über den Dreijahres-Zeitraum 2018 bis 2020 der EZB auf. Hauptneuheiten sind die Einbeziehung der IFRS 9-Umstellungseffekte sowie makroökonomischer Risiken im Zusammenhang mit dem Brexit. FAZIT Mit den neuen EZB-Guides zu ICAAP/ILAAP und Auslagerungen wird „die Luft immer dünner“ für eigenständige und aussagekräftige BaFin-Rundschreiben zur Auslegung und Präzisierung der Säule II-Vorgaben der Bankenrichtlinie. Diese Tendenz wird verstärkt durch die immer dichtere Auslegung primärer EU-Rechtnormen durch EBA und EU-Kommission im Rahmen des Q&A-Prozesses, technischen Standards sowie Leitlinien. Diese Entwicklung und die daraus resultierenden Fragestellungen für die zukünftige Rechtsverbindlichkeit der MaRisk werden in ÿ 1 schematisch dargestellt. Sinnvoll sind eigenständige BaFin-Normen zunehmend nur noch für die weniger bedeutenden Institute unter direkter nationaler Aufsicht. Nach dem Grundsatz „Same Business, Same Risk, Same Rules“ ist hier bisher nur eine geringe Differenzierung zwischen diesen beiden Institutsgruppen möglich. Mit der Basel III-Umsetzung steht die EU am Scheideweg, ob sie dieses Prinzip weiter wahrt oder nun aufweicht, wie dies bisher unter dem Schlagwort „Small Banking Box“ diskutiert wurde. Trotz des absehbaren Brexit scheint dieses Thema europapolitisch weiter auf der Agenda zu sein, diesen Eindruck vermittelt zumindest der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. 5 Abhängig von dieser Richtungsentscheidung muss die Fortentwicklung der MaRisk gesehen werden. Inwiefern es hier in den nächsten ein bis zwei Jahren eine klare Entscheidung geben wird, ist unklar, der Handlungsdruck wird aber 2018 stark zunehmen. Hier muss die BaFin entscheiden, ob sie wie bisher die neuen Vorgaben der EBA in eine weitere MaRisk-Novelle und weitere nationale Rundschreiben überführt oder ob sie darauf verzichtet. Dies betrifft neben dem aktuell in Konsultation befindlichen BaFin- Leitfaden zur Risikotragfähigkeit auch den Entwurf des Rundschreibens zum Zinsänderungsrisiko, den die BaFin im letzten Herbst zur Konsultation gestellt hatte. Autor Dr. Patrik Buchmüller, Abteilung Gesamtbankrisikosteuerung, Deutsche Postbank AG. Zu seinem Aufgabenfeld gehört die Umsetzung der wichtiger Teilaspekte der MaRisk und weiterer regulatorischer Anforderungen zur Risikosteuerung in der Bankpraxis. 1 Siehe auch „Die fünfte MaRisk-Novelle – Ein Überblick“ in die bank 02/2018. 2 Vgl. BaFin-Journal, Februar 2018. Nach dem sogenannten Comply-or- Explain-Prinzip kann die deutsche Aufsicht weiterhin einzelne EBA- Leitlinien bzw. Q&As für die Institute in Deutschland als nicht relevant erklären, vgl. Art. 16 Abs. 3 der EBA-Verordnung (VO 1093/2010/ EU). Der Q&A-Prozess ist Teil des „Single Rulebook“ und umfasst im Bankenaufsichtsbereich die CRR, CRD, BRRD sowie seit kurzem auch die Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Schemes Directive, DSGD), s. http://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/single-rulebook/interactive-single-rulebook. 3 S. hierzu EBA, Work Programme 2018, 05.10.2017. Darin sind die Tätigkeiten zur Umsetzung von Basel IV und mögliche Initiativen zur Erhöhung der Proportionalität der Bankenregulierung in der EU noch nicht abgebildet. 4 Vgl. EBA, 2018 EU-wide Stresstest, Frequently Asked-Questions, London, 31.01.2018, S. 14, Tz. 13. 5 Hierin wurde als Ziel die Entlastung kleiner Institute verankert, von denen geringe Risiken für die Finanzstabilität ausgehen. 44 04 // 2018

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