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die bank 04 // 2018

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG 1 |

REGULIERUNG 1 | Einflussfaktoren auf die Fortentwicklung der MaRisk Financial Stability Board / G20 European Banking Authority » Cyber Security » Risikokultur » Makroprudenzielle Analysen AT 3 Geschäftsleitung AT 5 Organisationsrichtlinien AT 7.2 techn. org. Ausstattung BTO Kreditgeschäft BTR 4 OpRisk AT 3 Geschäftsleitung AT 5 Organisationsrichtlinien AT 7.2 techn. org. Ausstattung BTO Kreditgeschäft BTR 4 OpRisk » SREP-Guidelines » Stresstesting-GL » IRRBB-GL » ICT Risk GL » Internal Gov GL » Outsourcing-GL 6. MaRisk Novelle ? » GL on ICAAP and ILAAP information collected for SREP purposes Basel Committee » Basel III-Regelwerk » Step-in Risk » Stresstesting Principles » BCBS 239-Implemetation AT 2.2 Risiken AT 4.1 Risikotragfähigkeit AT 4.2 Strategien AT 4.3.3 Stresstests AT 4.3.4 Datenmanagement, Datenqualität & Risikodatenaggregation BT 3 Anforderungen an die Berichterstattung AT 4.1 Risikotragfähigkeit AT 4.3.3 Stresstests AT 9 Outsourcing EZB » ICAAP & ILAAP Guides » Outsourcing Guide MaRisk Rundschreiben oder Verordnung? Paralleles Nebeneinander von EZB Guides und MaRisk-Rundschreiben bzw. MaRisk-VO? MaRisk-RS bzw. MaRisk-VO als Kompendium der EBA GL + Q&As MaRisk-RS bzw. MaRisk-VO nur noch mit Gültigkeit für LSI? BAIT & RTF-Leitfaden analog nur noch für LSI relevant? der BaFin als „Stützungsrisiko“ bezeichneten neuen Risikokategorie hat der Basler Ausschuss im Oktober 2017 finale Leitlinien veröffentlicht. Gemeint sind hiermit negative Auswirkungen auf Vermögens- und Ertragslage der Institute durch mögliche Stützungsleistungen gegenüber Unternehmen, mit denen über Beteiligungs- oder Kreditbeziehungen, Auslagerungen o. ä. ökonomische Verflechtungen bestehen. Zukünftig wird von den Instituten hierzu ein Self Assessment gefordert, dessen Ergebnisse der Aufsicht berichtet werden müssen und auf dessen Basis die Aufsicht über weitere Maßnahmenanforderungen an die Institute entscheiden kann. Diese neuen Vorgaben in Umsetzung der G20-Initiativen zur verstärkten Regulierung des Schattenbankensektors sollen von den Mitgliedstaaten des Basler Ausschusses bis spätestens 2020 umgesetzt werden. Auf der regulatorischen Agenda des Basler Ausschusses stehen aktuell vor allem die Umsetzung von Basel III und die verstärkte Überprüfung des Stresstestings sowie der Maßnahmenergreifung in Säule II durch die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten. Ein Blick auf die jüngsten Publikationen des Financial Stability Board (FSB) und die Diskussionen der G20 offenbart allerdings weitere Prioritäten. Auf dieser Ebene werden aktuell insbesondere die Gefahren durch Cyberrisiken thematisiert und hierzu entsprechende Maßnahmen von Banken und Bankenaufsicht gefordert. Zudem sind auf FSB-Ebene Folgearbeiten zu den bereits 2014 veröffentlichten Vorgaben zur Risikokultur zu erwarten. Neben dem Thema Governance werden auf Ebene der Staats- und Regierungschefs der G20 aktuell auch der potenzielle Einfluss geo- politischer Konflikte auf das Finanzsystem sowie Überhitzungstendenzen auf den globalen Finanzmärkten und auf den Immobilienmärkten als wesentliche Themen angesehen. Die verstärkte Beschäftigung von FSB und G20 mit makroprudenziellen Fragestellungen wird ergänzt durch entsprechende Analysen des IWF und des European Systemic Risk Board. Diese globale Agenda spiegelt sich auch in den nachfolgend beschriebenen Initiativen zur Bankenregulierung im Euro-Raum bzw. auf EU-Ebene wider. EZB-Bankenaufsicht: Supervisory Priorities, ICAAP/ILAAP-Guides und Stresstest Die EZB-Bankenaufsicht hat bereits am 18.Dezember 2017 ihre aufsichtlichen Prioritäten für 2018 und das SREP-Methodology Booklet 2017 42 04 // 2018

REGULIERUNG veröffentlicht. Bezüglich des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) sind sowohl die Methodik als auch die Ergebnisse gegenüber den letzten zwölf Monaten ohne überraschende Änderungen geblieben. Konkret blieb der durchschnittliche Kapitalzuschlag (Pillar 2 Requirement, P2R) für die SSM-Institute unter direkter EZB-Aufsicht auch 2017 bei 2 Prozent. Die Säule II-Empfehlung (Pillar 2 Guidance, P2G) sank hingegen von durchschnittlich 2,1 Prozent (SREP 2016) auf durchschnittlich 1,6 Prozent im SREP 2017. Damit konnte der von 1,5 auf 2,0 Prozent angestiegene Kapitalerhaltungspuffer vollständig ausgeglichen werden, sodass die durchschnittliche CET1-Anforderung im SREP (ohne Systemrelevanzpuffer und antizyklische Kapitalpuffer) zum 1. Januar 2018 weiterhin wie im Vorjahr bei 10,1 Prozent lag. Interessant ist in der EZB-Kommunikation zum SREP 2017 der Umstand, dass bei insgesamt lediglich vier Banken zu quantitativen Liquiditätsmaßnahmen gegriffen wurde, aber 37 Banken qualitative Liquiditätsmaßnahmen der EZB erfüllen müssen. Bei 84 Banken hat die EZB über die quantitativen ICAAP-Aufschläge hinaus sonstige qualitative Maßnahmen im ICAAP ergriffen, darunter zur Adressierung von Mängeln in der BCBS 239-Umsetzung oder zur Datenqualität sowie Internal Governance. Es ist klar ersichtlich, dass auch die Hauptinhalte der 5. MaRisk-Novelle beim SREP 2017 im Fokus der EZB waren: So hat die EZB beispielsweise Mängel der Risk Infrastructure sowie der Data Aggregation & Reporting Capabilities – neben der Unzufriedenheit mit der Arbeit der Internen Revision – als Gründe für weiterhin eher schlechte Bewertungen im Themenfeld „Governance & Risk Management“ angegeben. Bei der Bewertung des ICAAP bemängelt die EZB vor allem die in Teilen des Euroraums immer noch zu hohen NPL-Quoten. Im ILAAP erkennt sie bei vielen Instituten grundsätzlich noch die Notwendigkeit zur Fortentwicklung der Liquiditätsrisikosteuerung. 2018 wird sich die EZB intensiver mit dem Thema Auslagerungen beschäftigen. Konkret wird die EZB-Bankenaufsicht in diesem Jahr einen sog. Draft Guide auf Basis des 2017 durchgeführten Thematic Review zum Outsouring zur Konsultation stellen. Ziel dieses Leitfadens ist die Harmonisierung der Anforderungen an Auslagerungen für alle bedeutenden Institute unter ihrer direkten Aufsicht. Diese Arbeiten laufen in enger Abstimmung mit der EBA, die sich ebenfalls intensiv mit dem Thema Auslagerungen beschäftigt. Kern der Arbeiten zu Säule II sind in diesem Jahr allerdings die Finalisierung der bereits im Februar 2017 zur Konsultation gestellten Guides zu ICAAP und ILAAP sowie der Bankenstresstest für Institute unter direkter EZB-Aufsicht in Zusammenarbeit mit der EBA. Die beiden Leitfäden zum ICAAP und ILAAP sollen „Anfang 2018“ nochmals zur Konsultation gestellt und nach ihrer Fertigstellung für den SREP 2019 angewandt werden. Beide Leitfäden beinhalten jeweils sieben Grundsätze, die sowohl die Governance mit Einbindung des Senior Managements, die Validierung der Methodik und die Einbeziehung von Stresstests adressieren. Im ICAAP-Guide werden darüber hinaus umfassend die beiden Kalküle zur Risikotragfähigkeitsberechnung, normative interne Perspektive sowie ökonomische interne Perspektive erläutert und die diesbezüglichen Anforderungen an die Institute festgelegt. Diese beiden RTF-Perspektiven sind bisher im deutschen Aufsichtsrecht in dieser Form nicht enthalten. Die Abgrenzung der Geltungsbereiche der ICAAP & ILAAP-Guides der EZB zu den MaRisk bzw. dem RTF-Leitfaden der Ba- Fin ist dabei ebenso wenig geklärt wie die Frage, ob die MaRisk um die ILAAP-Perspektive erweitert werden müssten bzw. ob auch ein eigener BaFin-Leitfaden zum ILAAP sinnvoll wäre. EBA: Fortentwicklung SREP- & Stresstesting Guidelines sowie Stresstest 2018 Die EBA hat in ihrem Work Programme 2018 die für die kommenden vier Jahre eingeplanten Tätigkeiten beschrieben. 3 Die EBA will in diesem Zeitraum durch den Aufbau entsprechender interner Ressourcen und die Sammlung von Daten der Institute und Aufsichtsbehörden ihre Fähigkeiten zur Analyse der Entwicklungen im Bankensektor und der Auswirkungen einzelner Regulierungsinitiativen erhöhen. Des Weiteren will sie Impulse zur weiteren Harmonisierung und Verbesserung der Aufsichtspraxis in der EU setzen. Das wird wie gewohnt über neue technische Standards, Leitlinien und Empfehlungen erfolgen, aber 2018 auch vermehrt über vergleichende Berichte zur Aufsichtspraxis der EZB und der nationalen Aufseher in den 28-EU- Mitgliedstaaten geschehen. Mit Vorgaben an die Institute und Aufsichtsbehörden zur Sanierungs- & Abwicklungsplanung will sie u. a. die Krisenmanagementfähigkeiten erhöhen und dabei auch die Handhabung der frühzeitigen Eingriffsmöglichkeiten der Bankenaufsicht verbessern sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der EU erleichtern. Hierzu wird auch das Thema Einlagensicherung durch Analyse der Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie bearbeitet. Darüber hinaus will die EBA auch bei der Regulierung von FinTechs sowie bei Finanzinnovationen im Bereich Zahlungsdienstleistungen eine Rolle spielen. Gemäß der bereits im April 2017 veröffentlichten Pillar 2-Roadmap ist die Überarbeitung der SREP- und Stresstesting-Guidelines sowie der Guidelines zum Zinsänderungsrisiko im Bankbuch (IRRBB) Kern der laufenden EZB- Arbeiten zu Säule II. Die Konsultationsfrist zu diesen Guideline-Entwürfen lief Ende Januar 2018 aus. Die überarbeiteten Leitlinien sollen bis zum 1.Januar 2019 von den Aufsichtsbehörden der EU umgesetzt werden, sodass sie für den SREP-Zyklus 2019 vollständig zur Anwendung kommen. Die neuen IRRBB-Guidelines sollen den diesbezüglich vom Basler Ausschuss im April 2016 veröffentlichten Standard umsetzen. Die Stresstest-Leitlinien enthalten neue Vorgaben zur Notfallplanung und eine allgemeine Taxonomie zu den unterschiedlichen Arten von 04 // 2018 43

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