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die bank 04 // 2018

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

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LEISTEN WIR ECHTEN MEHRWERT DURCH UNSERE ARBEIT. SETZEN WIR NEUE MAßSTÄBE. In der heutigen Investmentwelt sind die Unternehmen erfolgreich, die für ihre Anleger einen nachhaltigen und messbaren Mehrwert schaffen. Unternehmen, deren Mitarbeiter die Bedürfnisse und Interessen ihrer Anleger an erste Stelle setzen. Nach diesem Prinzip handeln CFA ® Charterholder. Verlangen Sie die Besten. Verlangen Sie CFA Charterholder. Gehen Sie den ersten Schritt unter letsmeasureup.org © 2018 CFA Institute. All rights reserved.

EDITORIAL » Das Gehalt bleibt ein Tabu! « Wieviel verdienst Du? Liebe Leserin, lieber Leser, das Thema Vergütung spielt für jeden Arbeitenden eine große Rolle. Fast noch mehr als das eigene Salär treibt einen dabei unwillkürlich die Frage um, ob nicht Kollege X oder Y für die vermeintlich gleiche Leistung viel besser honoriert wird. Die Frage „Was verdienst Du?“ bleibt ein Tabu – auf deutschen Bürofluren ebenso wie in Werkhallen oder auf der Baustelle. Und dennoch es gibt anscheinend keinen Aspekt zu diesem Thema, den man nicht untersuchen, vergleichen, bewerten könnte. Vergleichsportale im Internet bieten heute die Möglichkeit, vor einer Bewerbung den eigenen Wert besser einzuschätzen. Im Fokus steht oft auch der Unterschied in der Bezahlung zwischen den Geschlechtern, bekannt als Gender Pay Gap. Selbst bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit bekommen Frauen (laut Destatis) einen um 6 Prozent geringeren Lohn als Männer. Daran dürfte auch das neue Entgelttransparenzgesetz nichts ändern. Das Recht auf Auskunft besteht nämlich nur zum „Vergleichsentgelt“, sprich dem Median-Entgelt in einer Vergleichsgruppe aus mindestens sechs Personen des jeweils anderen Geschlechts. Hand aufs Herz: Gibt es in Ihrem Unternehmen sechs Frauen bzw. sechs Männer, die exakt die gleiche Tätigkeit ausüben wie Sie? Eben. In einem kleineren Unternehmen hilft Ihnen dieses neue Gesetz leider nicht weiter. Im Kreditwesen gibt es eine Besonderheit: Die Institutsvergütungsverordnung. Hiermit werden schädliche Anreize vermieden, in deren letzter Konsequenz Bankern attraktive Zusatzzahlungen winken – indem sie zulasten ihres Instituts hohe wirtschaftliche Risiken eingehen, ohne bei Fehlern einen Malus befürchten zu müssen. Der Gesetzgeber hatte aus Fehlern aus der Vergangenheit gelernt, die nicht nur einzelne Institute, sondern die gesamte Finanzmarktstabilität bedroht hatten, und dämmte das Unwesen der Banker-Boni gezielt ein. Finanzstabilitätsforum und Finanzstabilitätsrat entwickelten Standards für solide Vergütungspraktiken, die im Oktober 2010 zum Erlass der ersten Institutsvergütungsverordnung führten. Mittlerweile liegt schon die Version 3.0 der IVV vor, und um sie zu begreifen, bedarf es einer Auslegungshilfe, die von der BaFin in diesem Februar bereitgestellt wurde. Wirklich einfach wird das Verstehen dadurch nicht unbedingt. Kam die Vorgängerversion noch mit unter 20 Seiten aus, so braucht die aktuelle Auslegungshilfe schon 76 Seiten, um den Weg durch die Systematik der Risikoadjustierung, von Auszahlungsansprüchen und Zurückbehalten, Backtestings und Clawbacks zu erleichtern. Unsere Autoren schlagen Ihnen ab der Seite 36 einen hilfreichen Pfad durch diesen „Deutungs-Dschungel“. Herzliche Grüße aus Köln Ihre Redaktion 04 // 2018 3

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