Aufrufe
vor 5 Jahren

die Bank 04 // 2017

  • Text
  • Banken
  • Digitalisierung
  • Deutschland
  • Unternehmen
  • Deutschen
  • Fintechs
  • Banking
  • Mitarbeiter
  • Zukunft
  • Markt
die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ZUKUNFT VON

ZUKUNFT VON GROSSBRITANNIEN Die Finanzmärkte „after Brexit“ Seit der vielbeachteten Rede von Premierministerin May am 17. Januar 2017 haben wir ein etwas genaueres Bild davon, wie sich die britische Regierung das zukünftige Verhältnis ihres Landes zur EU vorstellt. Das Vereinigte Königreich beabsichtigt, nicht nur die EU, sondern auch den Binnenmarkt zu verlassen. Der Handel mit der EU soll durch ein umfassendes Freihandelsabkommen geregelt werden. That Agreement may take in elements of current Single Market arrangements in certain areas – on the export of cars and lorries for example, or the freedom to provide financial services across national borders […]. So beschrieb die britische Premierministerin Theresa May ihren Verhandlungsansatz, der zwei Wochen später mit der Veröffentlichung des Weißbuchs „The United Kingdom‘s exit from, and new partnership with, the European Union” weiter verfestigt wurde. Ein „Arrangement“ ist also gefragt. Wie könnte das aussehen? Und was sind dabei die europäischen Interessen? Dem Finanzsektor sollte in den Verhandlungen auch aus EU-Sicht eine besondere Bedeutung zukommen, denn von der engen Verbindung des Finanzplatzes London mit der kontinentaleuropäischen Wirtschaft haben wir in der Vergangenheit erheblich profitiert. Wie können auch zukünftig die Vorteile der integrierten europäischen Finanzlandschaft genutzt werden? Meiner Meinung nach sind eine nüchterne Bewertung der Interessenslage der verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten und eine flexible Herangehensweise erforderlich. Für eine Anbindung des Finanzplatzes London an die EU gibt es eine Reihe von Optionen. Ziel sollte ein fairer Interessensausgleich sein, der die Funktionsfähigkeit der Märkte erhält und Störungen der Finanzstabilität durch abrupte Brüche vermeidet. Einen „Finanzbinnenmarkt“ kann es nur mit einheitlichen Standards geben, … An dem von Premierministerin May genannten Beispiel der Kraftfahrzeuge lässt sich vereinfacht darstellen, worum es auch bei den Finanzmärkten geht. Seit 1993 kann ein Fahrzeug mit einer EU-Typgenehmigung in jedem Mitgliedsland der Union angemeldet werden. Dafür müssen die gemeinsamen Standards in den Bereichen Technik, Sicherheit und Umwelt erfüllt sein. Verlässt das Vereinigte Königreich das gemeinsame Regime, kann es wieder eigene Regeln erlassen. In diesem Fall müssten importierte Fahrzeuge vor der Zulassung entsprechend angepasst werden. Einigen sich EU und das Vereinigte Königreich hingegen auf das Fortgelten des EU-Rechts, können die Fahrzeuge diesseits und jenseits des Ärmelkanals weiterhin unverändert in den Verkehr gebracht werden. Daran dürften sowohl europäische wie auch britische Hersteller ein Interesse haben, vor allem aber die Verbraucher, die von einem intensiven Wettbewerb und einem brei- 22 04 // 2017

ten Angebot bei Preis und Qualität profitieren. Das ist seit dem Inkrafttreten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1958 die Grundphilosophie des Binnenmarkts. Die EU-Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge ist klar abgrenzbar, weil sie sich auf eine spezielle Produktgruppe bezieht. Demgegenüber knüpft das komplexe und umfangreiche EU-Regelwerk für die Finanzmärkte an vielen Stellen an: Eigenkapitalanforderungen wie die CRR richten sich an Finanzmarktakteure, Spezifikationen wie UCITS an bestimmte Finanzprodukte, Verbraucherregeln wie die Hypothekarkredit-Richtlinie an den Vertrieb, Regulierungen wie EMIR an Betreiber von Infrastrukturen. Bei einer Neuordnung der Finanzmarktbeziehungen zum Vereinigten Königreich nach einem Brexit sind zahlreiche Richtlinien und Verordnungen mit ihren Ausführungsbestimmungen und Standards der EU-Kommission sowie der europäischen Aufsichtsbehörden zu berücksichtigen. Das Gute ist: All diese regulatorischen Vorgaben gelten derzeit auch im Vereinigten Königreich. Zu entscheiden ist für die Zukunft „nur“, ob die Einheitlichkeit erhalten bleiben soll. Das wäre eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt des Finanzbinnenmarktes. Das Vereinigte Königreich beabsichtigt, über ein umfassendes Gesetz den Anwendungsvorrang des EU-Rechts zu widerrufen und gleichzeitig das EU-Recht in britisches Recht zu transformieren. Nach und nach kann das britische Parlament das nationale Recht dann abweichend vom EU-Recht selbst gestalten. Jedoch: Die Forderung nach substantiellen inhaltlichen Veränderungen bei der Finanzmarktregulierung stand im Vereinigten Königreich bislang nicht im Fokus der Debatten. Nur vereinzelt wurden inhaltliche Wünsche für andere Finanzmarktregeln geäußert. Die Brexit-Befürworter kritisierten vorrangig die formale „Unterwerfung“ unter das EU-Recht. … die allerdings dem britischen Ziel der regulatorischen Souveränität entgegenlaufen Dass es einen Finanzbinnenmarkt nur gemeinsam mit den anderen Grundfreiheiten geben kann, ist politisch konsequent. Einem zumindest partiellen Erhalt des Austauschs von Finanzdienstleistungen sollte der Grundsatz aber nicht entgegenstehen, wenn er im klaren Interesse der EU liegt. Wirtschaftlich betrachtet ist nicht ersichtlich, warum Märkte wie die Türkei, die Ukraine oder Korea besser an die EU angebunden sein sollten als das Vereinigte Königreich. Es erscheint allerdings fraglich, ob das Vereinigte Königreich den gesamten Regulierungskanon verbindlich übernehmen will. Das liefe dem klar formulierten Wunsch, die eigene regulatorische Souveränität wieder herzustellen, zuwider. Für diese These spricht auch, dass die britische Regierung und die City of London zuletzt von ihrer Forderung nach dem klassischen „Europäischen Pass“ für britische Banken abgerückt sind. Premierministerin May hat betont, dass die Souveränität des Vereinigten Königreichs im Zweifel Vorrang vor der Erleichterung des EU-Marktzugangs habe. Eine umfassende Fortführung des Finanzbinnenmarkts, der auf dem Fortbestand aller gemeinsamen Regulierungsstandards basiert, ist also zweifelhaft. Gleichzeitig dürften aber sowohl das Vereinigte Königreich als auch die EU ein erhebliches Interesse daran haben, die für beide Seiten vorteilhafte Verknüpfung des Finanzsektors zu erhalten – wenn nicht in Gänze, dann zumindest in ausgewählten Teilbereichen. Der „autonome Nachvollzug“ des EU-Rechts, wie er in den Beziehungen der EU mit der Schweiz praktiziert wird, könnte hier ein Ausweg sein. Solange nachvollzogen wird, gelten die Marktfreiheiten. Sektorale Abkommen mit gegenseitiger Anerkennung als Lösungsweg? Grundsätzlich ist für die Verknüpfung von Jurisdiktionen eine Vielfalt von Regelungsmustern denkbar. In der Öffentlichkeit werden häufig bereits existierende Modelle wie das der Schweiz oder Norwegens beleuchtet. Weniger enge Modelle finden sich im General Agreement on Tariffs and Trade (GATT), das mittlerweile Teil der WTO-Regeln ist, oder in zahlreichen bilateralen Handelsabkommen, zuletzt im CETA-Vertrag zwischen der EU und Kanada. Ein ungehinderter Austausch von Finanzdienstleistungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU setzt allerdings die Pflicht zur Übernahme von EU-Recht voraus oder erfordert zumindest äquivalente Regelungen. 04 // 2017 23

die bank