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die bank 04 // 2016

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó FINANZMARKT fi

ó FINANZMARKT fi HANDELSBUCHABGRENZUNG ” 1 Finales Regelwerk Konsultationsphase Haltungsgründe für Handelsbuch Kurzfristiger Wiederverkauf Ertrag aus kurzfristigen Preisschwankungen Sichern von Arbitragegewinnen Hedging-Risiko Allgemeine Zuordnungskriterien Absicht des kurzfristigen Wiederverkaufs Ertrag aus kurzfristigen Preisschwankungen Sichern von Arbitragegewinnen Absicherung anderer Handelsbuch-Positionen Zwingende Handelsbuch- Instrumente Instrumente, die von der Handelsbuchzuordnung abweichen können Positionen des Correlation Trading Portfolios Handelstischpositionen Netto-Short-Positionen der Risikoklassen Kredit und Aktien im Anlagebuch Underwriting Bilanzielle Abbildung als Handelsbestand (Held for Trading) Market-Making-Aktivitäten Eigenmittel-Positionen in einem Fond (tägliche Durchschau möglich) Repo-ähnliche Transaktionen Börsennotierte Aktien Optionen (inkl. Bifurcated Derivatives) Spezielle Zuordnungskriterien für das Handelsbuch Bilanzielle Abbildung als Handelsbestand (Held for Trading) Market Making und Underwriting-Aktivitäten Börsennotierte Aktien Fonds (tägliche Durchschau möglich) Ungedeckte Verkaufs-Positionen Optionen Anlagebuch- Instrumente Nicht-börsennotierte Eigenkapitalinstrumente Zur Verbriefung vorgesehene Positionen (Warehousing) Immobilien-, Retail- und KMU-Kredite Fonds (keine tägliche Durchschau möglich) Derivate auf die genannten Instrumente Spezielle Zuordnungskriterien für das Anlagebuch Nicht-börsennotierte Eigenkapitalinstrumente Zur Verbriefung vorgesehene Positionen (Warehousing) Immobilien Fonds (keine tägliche Durchschau möglich) Derivate auf die genannten Instrumente 8 diebank 04.2016

FINANZMARKT ó Neuer Baseler Standard für Marktrisiken (Teil 1) REGULIERUNG Am 14. Januar 2016 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht seinen neuen Standard „Minimum Capital Requirements for Market Risks“ zur Überarbeitung der Marktrisikoregelungen veröffentlicht. Die Aufsicht beurteilt mit den Vorschriften, ob die Eigenmittel der Banken im Hinblick auf die eingegangenen Marktpreisrisiken angemessen sind. Der zweiteilige Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Empfehlungen zur Eigenmittelunterlegung von offenen Positionen in diesem Risikobereich und stellt die wichtigsten Unterschiede zur derzeitigen Verfahrensweise in der EU-Verordnung Nr. 575/2013 dar. Martin Neisen | Hermann Schulte-Mattler Keywords: Bankenaufsicht, Basel IV, CRR, Interner-Modelle-Ansatz, Marktrisiken Die neuen Baseler Marktrisikoregelungen 1 ersetzen die entsprechenden Textziffern der Basel-II-Rahmenvereinbarung 2 , deren Regelungen sich weitestgehend auch in den diesbezüglichen Vorschriften der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) 3 wiederfinden, die auf Grundlage der CRD-IV-Richtlinie 4 erlassen worden ist. Aus diesem Grund werden die Baseler Regelungen in absehbarer Zeit auch zu einer Änderung der europäischen CRR-Regelungen führen. Der Baseler Ausschuss empfiehlt den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden, die neuen Marktrisikoregelungen zum 1. Januar 2019 zu implementieren. Spätestens zum 31. Dezember 2019 sollen die Eigenmittenanforderungen nach den neuen Standards von den Banken in ihren Risikoberichten offengelegt werden. Ein Termin für die tatsächliche Anwendung aller Kreditinstitute in Europa steht zwar noch aus, dürfte aber wohl mit denen des Baseler Ausschusses übereinstimmen. Neu in diesem Zusammenhang ist der monatliche anstatt vierteljährliche bankaufsichtliche Meldezyklus. Der neue Baseler Standard ist nach zwanzig Jahren die erste grundsätzliche Überarbeitung der Methoden zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderungen für offene Positionen mit Preisänderungsrisiken. Seit dem Jahr 1996 sind offene Marktrisikopositionen international tätiger Banken aufsichtlich auf konsolidierter Basis zu erfassen und mit Eigenkapital zu unterlegen. 5 Unter dem Arbeitstitel „umfassende Überarbeitung des Handelsbuches“ hat der Baseler Ausschuss drei Konsultationspapiere 6 veröffentlicht und vier quantitative Auswirkungsstudien (QIS) durchgeführt. Das Ergebnis ist ein deutlich komplexeres Aufsichtssystem, das mit höheren Eigenmittelanforderungen in allen Risikobereichen einhergehen wird. 7 Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen fünf Weiterentwicklungen der derzeitigen Verfahren. Erstens werden die Abgrenzungskriterien für ein Handelsbuch gegenüber dem Nichthandelsbuch (auch Anlage- oder Bankbuch genannt) neu gefasst, um die Umgruppierung von Positionen aus Gründen der Aufsichtsarbitrage einzuschränken oder zu verhindern. Zweitens wird die Vielfalt der bestehenden standardisierten Verfahren in den verschiedenen Risikobereichen durch ein neues, einheitliches Standardverfahren zur Ermittlung der bankaufsichtlichen Mindesteigenmittelanforderung für offene Positionen ersetzt. Drittens werden die Rahmenbedingungen der auch in der CRR vorgesehenen grundsätzlichen Alternative verschärft, für die Abschätzung der Preisrisiken in den von den Instituten gewählten Risikobereichen auch interne Risikomodelle zu verwenden. Viertens werden die Methodik und das Risikomaß bei den bankinternen Modellen deutlich geändert. Abschließend wird der bestehende Betrachtungshorizont von zehn Handelstagen für Marktrisiken durch eine Vielfalt von verschiedenen Zeitperioden ersetzt, um die möglichen Marktilliquiditäten sachgerechter zu berücksichtigen. Der nachfolgende Beitrag widmet sich diesen Neuerungen. Abgrenzungskriterien für das Handelsbuch Zu den größten Kritikpunkten der derzeitigen Regelungen gehören die weit auslegbaren Kriterien zur Klassifizierung von Positionen als Handelsbuch- oder Nicht-Handelsbuchposition, da sie viele Möglichkeiten der regulatorischen Arbitrage eröffnen. 8 Motivation zur aufsichtlichen Arbitrage sind zum einen 04.2016 diebank 9

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