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die bank 04 // 2016

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT senthemen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) – die auch schon breit diskutierten Anforderungen von BCBS 239 und AnaCredit. SSM beinhaltet eher „klassisches“ Meldewesen und ist in großen Teilen schon gut etabliert und in den Prozessen der Institute verankert (Solvency, LCR) oder kurz vor Finalisierung (z. B. bei den Additional Liquidity Monitoring Metrics (ALMM), einem Thema mit Unsicherheit/Verzögerungen im vergangenen Jahr). Weitere Themen sind in der Pipeline, etwa mit der beginnenden „NSFR“-Konkretisierungsphase. Andere wichtige Neuerungen auch für das Meldewesen verbinden sich im Kreditrisiko mit der Reform des Kreditrisiko-Standardansatzes (KSA) und dem Review des Internal Rating Based Approach (IRBA) oder im Marktrisiko mit dem nun final veröffentlichten neuen Baseler Marktrisiko-Standard. Das sind aber aus Sicht des Meldewesens eher Einzelthemen oder Puzzlestücke. Mit AnaCredit dagegen verfolgt die EZB eine neue Philosophie im Meldewesen, den Weg zu einem European Reporting Framework. Ziel ist eine weitgehende Harmonisierung des Meldewesens bei gleichzeitig höchstmöglicher Granularität der geforderten Informationen. Dies könnte ein Schritt zur „allwissenden Aufsicht“ sein. Zusammengefügt werden SSM und AnaCredit aber durch das große Thema BCBS 239 mit den Grundsätzen für angemessene Risikodatenaggregation und -berichterstattung. Zumindest die Anforderungen an das Berichtswesen werden mit der am 18. Februar 2016 im ersten Entwurf veröffentlichten Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) 4 nun bald für alle Institute verpflichtend. Warum sind diese Grundsätze und Anforderungen so bedeutend für das Meldewesen? Es geht um die Essenz, die Daten, hier erwartet die Aufsicht höhere Qualität und fordert dies auch wiederholt in ihren Statements ein. Um diesem Anspruch auch gerecht zu werden, prüft sie die Grundsätze im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses SREP 5 und lässt das Ergebnis in die Gesamtbewertung eines Instituts einfließen. Erklärtes Ziel der Aufsicht im Rahmen der Beurteilung der Governance nach SREP ist eine hohe Daten- und Prozessqualität. Die Risikodaten müssen den gleichen Qualitätskriterien entsprechen wie die Finanzdaten. Ein wichtiger Pluspunkt für ein gutes Urteil im Rahmen der Säule II ist daher eine weitgehende Integration der Daten aus Finanzen, Risiko/Controlling und Meldewesen. Es ist nicht nur eine aufsichtlich getriebene Pflichtübung für die Institute, ihre Daten(modelle), IT-Systeme 2 Ist- und Soll-Finanzarchitektur der befragten Institute Welche Anwendungsarchitektur findet sich bei Ihnen im Unternehmen aktuell wieder (IST) und in welche Richtung wird sich Ihre Anwendungsarchitektur (voraussichtlich) weiterentwickeln (SOLL)? 70 % 60 % 58 % 50 % 40 % 30 % 29 % 25 % 25 % 20 % 10 % 8 % 13 % 8 % 17 % 13 % 4 % 0 % FR RR MW KBS FR RR MW Datenschicht KBS FR RR MW Funktions-/ Rechenkerne KBS MW FR RR Datenschicht KBS MW FR RR Datenschicht KBS Legende: FR: Financial Reporting, RR: Risk Reporting, MW: Meldewesen, KBS: Kernbanksystem (können heterogene Systeme sein). N=24 IST SOLL N=24 48 diebank 04.2016

BETRIEBSWIRTSCHAFT ó und IT-Architektur an die neuen Anforderungen anzupassen. Über eine gute SREP-Beurteilung kann sogar ein positiver Effekt auf die resultierenden Eigenkapitalanforderungen erreicht werden. Die zur Erreichung dieser übergeordneten Ziele notwendigen Prozessanpassungen im Meldewesen betrachten die Studienteilnehmer als eine große Herausforderung. Verständlicherweise sehen sie sich hier erst am Anfang der Umsetzung und konstatieren deshalb in diesem Zusammenhang auch einen besonders hohen Ressourcenbedarf. Konsequenzen für die Finanzarchitektur Der aufgeführte hohe Veränderungsbedarf in den Instituten hat auch unmittelbare Konsequenzen für die zugrunde liegenden Finanzarchitekturen. Anpassungen sind unvermeidlich, um den zukünftigen Anforderungen z. B. aus BCBS 239 und AnaCredit gerecht werden zu können. Im Rahmen der Studie wurden die Experten nach der vorhandenen Ist- und der angestrebten Soll-Finanzarchitektur in ihrem Institut befragt. Dabei standen folgende fünf Finanzarchitekturen (schematisch stark vereinfacht) zur Auswahl ” 2: 1. Das Financial Reporting, das Risk Reporting sowie das Meldewesen operieren separat voneinander und beziehen ihre wesentlichen benötigten Daten direkt aus dem Kernbanksystem. 2. Das Financial Reporting, das Risk Reporting sowie das Meldewesen operieren zwar separat voneinander, beziehen aber ihre wesentlichen benötigten Daten aus einer gemeinsamen Datenschicht oberhalb des Kernbanksystems. 3. Die Bereiche Financial Reporting, Risk Reporting und Meldewesen nutzen gemeinsame Funktions- oder Rechenkerne, um eine identische Kalkulation sicherzustellen. 4. Das Meldewesen als eine Art „Querlayer“ bezieht wesentliche benötigte Daten und Funktionen direkt aus dem Financial Reporting und dem Risk Reporting, welche entweder auf eine gemeinsame Datenschicht oder jeweils direkt auf das Kernbanksystem zugreifen. 5. Die Bereiche Financial Reporting, Risk Reporting und Meldewesen sind stark integriert und greifen entweder auf eine Datenschicht oder direkt auf das Kernbanksystem zu. Das Ergebnis ” 2 zeigt, dass sich die Finanzarchitektur-Landschaft der Institute aktuell in einem starken Wandel befindet. Die Diskrepanz zwischen Ist- und gewünschter Soll-Finanzarchitektur ist erkennbar hoch. Während sich 29 Prozent der Institute noch in der klassischen Welt mit separaten Säulen für Financial Reporting, Risk Reporting und Meldewesen befinden, ist bei den übrigen Instituten die Integration bereits unterschiedlich weit fortgeschritten. Als Zielarchitektur werden unterschiedliche Ansätze präferiert: von übergreifenden Datenschichten oder übergreifenden Funktions- und Rechenkernen bis zum vollständigen Zusammenwachsen der Säulen zu einem Gesamtreporting. Mit 58 Prozent der Häuser verfolgt allerdings eine klare Mehrheit den letztgenannten Ansatz einer voll integrierten Finanzarchitektur, vor allem getrieben durch BCBS 239 und die bevorstehende Novelle der MaRisk. 04.2016 diebank 49

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