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die bank 04 // 2016

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó FINANZMARKT

ó FINANZMARKT Zeiträume nicht konstant. Die Volatilität wird mit der Standardabweichung gemessen. Im Baseler Ansatz wird die Änderung des Optionspreises aufgrund einer geringfügigen Änderung der Volatilität näherungsweise mit einer Approximationsformel bestimmt. Die Positionsveränderung kann nur positiv sein, da die Vegawerte für Call- und Put-Optionen immer positiv sind. Um gegenläufige Geschäfte risikoadäquat berücksichtigen zu können, wird den Vegawerten von gekauften Optionen (Long Call und Long Put) ein positives Vorzeichen und den Vegawerten von verkauften Optionen (Short Call und Short Put) ein negatives Vorzeichen zugeordnet. Die Risikogewichte werden anhand einer aufsichtlich vorgegebenen Formel bestimmt, die insbesondere die angenommenen Liquidierungszeiträume für die Positionen berücksichtigt (zwischen 20 Tagen bei Large Cap Aktienrisiko und 120 Tagen bei CSR-Positionen). Als Mindest-Risikogewicht legt die Aufsicht 55 Prozent und als maximales Risikogewicht 100 Prozent fest. Nach der Formel erhält die Risikoklasse „Large Cap Aktien“ ein Risikogewicht in Höhe von 78 Prozent und alle anderen Risikoklassen 100 Prozent. Eine stärkere Differenzierung nach Liquidierungszeiträumen findet also nicht statt. Der Sinn der aufsichtlichen Formel erschließt sich dem Betrachter deshalb nicht. Bei der Aggregation der gewichteten Vega-Sensitivitäten innerhalb der Buckets und über die Buckets hinweg sind ebenfalls Korrelationen anrechnungsmindernd zu berücksichtigen. Die Höhe der Korrelationen von gewichteten Vega-Sensitivitäten innerhalb der Buckets im Zinsrisikobereich ist insbesondere von den Restlaufzeiten der Optionen sowie der Underlyings abhängig. In den anderen Risikobereichen bestimmen sich die Korrelationen in Abhängigkeit der Deltawerte und Restlaufzeiten der Option. Zwischen den Buckets wird für alle Risikobereiche ein Korrelationswert in Höhe von 50 Prozent vorgegeben. Erfassung des Curvature-Risikos Alle Instrumente des Handelsbuchs mit expliziten oder eingebetteten Optionen unterliegen – wie bisher – einer zusätzlichen Eigenmittelanforderung für das Curvature-Risiko („Krümmungsrisiko“), wobei die Eigenmittelunterlegung auf die nichtlinearen Risiken „aller“ Risikofaktoren einer Option ausgeweitet wird. Das Curvature-Risiko einer Option bezogen auf den Preis des Basiswerts ist besser bekannt unter dem Begriff „Gamma- Risiko“. Der Deltawert, also die Sensitivität des Optionspreises hinsichtlich Preisveränderungen beim Basisinstrument, ändert sich im Zeitlauf in nichtlinearer Weise. Dies ist insbesondere problematisch, da der Kehrwert des Deltawerts die Anzahl der Optionskontrakte angibt, die zum Aufbau einer Sicherungsposition notwendig sind. Ein so bestimmter „Hedge“ setzt im Zeitablauf aber gerade ein (möglichst) stabiles Delta voraus, damit sich die Wertveränderungen der gegenläufigen, gehedgten Positionen kompensieren. Gamma kann als ein Maß für die Stabilität des Deltawerts und damit für die Stabilität einer auf diesem Delta aufgebauten Sicherungsposition angesehen werden. Das Curvature-Risiko überträgt die Erfassung und Eigenmittelunterlegung des Gamma-Risikos analog auf „sämtliche“ Risikofaktoren einer Option. Für jeden der sieben Risikobereiche wird das Curvature-Risiko mithilfe von zwei Stressszenarien pro Risikofaktor ermittelt. Man unterstellt dazu einen Aufwärts- und Abwärtsschock des Risikofaktors und bestimmt für diesen die Wertveränderungen der Positionen. Im Aktienrisiko- und Fremdwährungsrisikobereich sind die Delta-Risikogewichte als Maß für die jeweils unterstellte Volatilität des Risikofaktors zu verwenden. Für die anderen Risikobereiche ist das jeweils höchste Delta-Risikogewicht in den Buckets anzusetzen. Da die so bestimmten Positionsveränderungen neben dem nicht-linearen Risiko auch das lineare Risiko beinhalten, sind die Veränderungen entsprechend zu bereinigen. Die Positionsveränderungen sind für Long-Positionen positiv und für Short-Positionen negativ, da die Curvaturewerte für Call- und Put-Optionen immer positiv sind. Aus diesem Grund wird das lineare Risiko, also das Delta-Risiko (repräsentiert durch die gewichteten Netto-Sensitivitäten), von dem Veränderungswert für den Aufwärtsschock abgezogen und zu dem Veränderungswert für den Abwärtsschock addiert. Der jeweils größte Verlust pro Risikofaktor, ausgedrückt als positiver Wert, ist dann die Eigenmittelanforderung für das Curvature-Risiko pro Risikofaktor. Zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderung für das Curvature-Risiko werden die Eigenmittelunterlegungen für das Curvature-Risiko der Risikofaktoren zunächst innerhalb der Buckets und dann über die Buckets hinweg unter Berücksichtigung von Korrelationen addiert. Negative Curvature-Risikopositionen, die c. p. bei einer Veränderung des Risikofaktors zu einem Gewinn führen, sind grundsätzlich mit keiner Kapitalanforderung verbunden. Sie sind also – soweit sie nicht mit positiven Curvature-Risikopositionen verrechnet werden können – anrechnungsfrei. Die für das Curvature-Risiko zu verwendenden Korrelationswerte sind die „quadrierten“ Korrelationen, die beim Delta-Risiko zugrunde gelegt werden. Das heißt, die Curvature- sind im Vergleich zu den Deltakorrelationen – mit Ausnahme des Werts von 100 Prozent – stets höher, wobei der Unterschied für kleinere Korrelationswerte immer größer wird. Ausblick Die Fortsetzung dieses Beitrags in der folgenden Ausgabe der Zeitschrift „die bank“ wird sich dem Ausfallrisiko im Handelsbuch, dem Zuschlag für Restrisiken sowie dem modifizierten 18 diebank 04.2016

FINANZMARKT ó Interne-Modelle-Ansatz zuwenden und darüber hinaus ein Fazit geben und Herausforderungen in der Praxis aufzeigen. ó Autoren: Martin Neisen ist Partner im Bereich Regulatory Management und Global Basel IV Leader bei PricewaterhouseCoopers (PwC) in Frankfurt am Main. Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler ist Professor für Betriebswirtschaftslehre insbesondere Finanzwirtschaft und Controlling an der Fachhochschule Dortmund. 1 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2016a), Standards – Minimum Capital Requirements for Market Risk, 14. Januar 2016, Basel (BCBS d352). 2 Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006), Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, Überarbeitete Rahmenvereinbarung, Umfassende Version, Juni 2006, Basel (BCBS 128). 3 Vgl. EU-Kommission (2013b), Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012, EU-Amtsblatt L 176 vom 30. November 2013, S. 1-337 („CRR“). 4 Vgl. EU-Kommission (2013a), Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, EU-Amtsblatt L 176 vom 27. Juni 2013, S. 338-436 („CRD IV“). 5 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (1996), Amendment to the Capital Accord to incorporate Market Risks, 18. Januar 1996, Basel (BCBS 24), und Basel Committee on Banking Supervision (2005), Amendment to the Capital Accord to incorporate Market Risks, updated November 2005, Basel (BCBS 119). 6 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2012), Fundamental Review of the Trading Book, Consultative Document, May 2014, Basel (BCBS 219), Basel Committee on Banking Supervision (2013), Fundamental Review of the Trading Book: A Revised Market Risk Framework, Consultative Document, Oktober 2013, Basel (BCBS 265) und Basel Committee on Banking Supervision (2014), Fundamental Review of the Trading Book: Outstanding Issues, Consultative Document, Dezember 2014, Basel (BCBS d305). 7 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2016b), Explanatory Note on the Revised Minimum Capital Requirements for Market Risk, 14. Januar 2016, Basel (BCBS d357). 8 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2016a), S. 3 f. 9 Vgl. Neisen, M.; Röth, S. (2016), Basel IV, Köln, Bank-Verlag. 10 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2016a), S. 3 f., sowie Basel Committee on Banking Supervision (2013a) und EU-Kommission (2013a), Art. 102. 11 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2015), Interest rate risk in the banking book (BCBS 319). 12 Vgl. Schulte-Mattler, H.; Niemeier, M. (2015), CRR-Risikobereiche: Delta- und Nicht- Delta-Verfahren bei Optionsrisiken, in: Risiko Manager, Ausgabe 20/2015, S. 1 und 6 -15. 13 Vgl. Schulte-Mattler, H.; Tysiak, W. (2000), TriRisk-Watch: Visualisierung des Valueat-Risk komplexer Portefeuilles, in: Finanzmarkt und Portfolio Management, 14. Jg., Nr. 1, S. 34-56, und Schulte-Mattler, H.; Tysiak, W. (1999), TriRisk: Was Pythagoras und Markowitz gemeinsam haben, in: Die Bank, Heft 2, S. 84-88. 14 Vgl. Markowitz, H. (2014), Markowitz, H. M. (1952), Portfolio Selection, in: Journal of Finance, Vol. VII, Nr. 1, März 1952, S. 77–91, und Schulte-Mattler, H. (2012), Harry Markowitz – ein wissenschaftlicher Revolutionär, in: Die Bank, Heft 3, S. 18-22. Sehr empfehlenswert auch Markowitz, H.; Blay, K. A. (2014), Risk-return analysis – The theory and practice of rational investing, New York (McGraw Hill), S. 43 ff. 15 In bestimmten Buckets (Residualbuckets) dürfen weder Diversifikations- noch Hedgingeffekte berücksichtigt werden. Dort erfolgt die Aggregation durch das Aufsummieren der Beträge der gewichteten Netto-Sensitivitäten. Dieses Vorgehen entspricht im Ergebnis der Annahme einer Korrelation in Höhe von +1 bei der Diversifikation und einer Korrelation von -1 beim Hedging. 16 Vgl. Schulte-Mattler, H. (2014a), CRR-Risikobereiche: Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken, in: Risiko Manager, Ausgabe 15/2014, S. 15-21. 17 Vgl. Schulte-Mattler, H. (2014a). 18 Vgl. Schulte-Mattler, H. (2014b), CRR-Risikobereiche: Zins- und Aktienpositionsrisiken, in: Risiko Manager, Ausgabe 20/2014, S. 30-37. 19 Vgl. Schulte-Mattler, H. (2014b), Abb. 2 und 4. Intensivseminar Wohnimmobilienkreditrichtlinie 28. April 2016 in Köln Das Intensivseminar „Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ bietet Ihnen neben einem inhaltlichen Überblick über das nunmehr „frisch“ eingeführte Recht auch die praktische Berufserfahrung von RA Michael Voss und RA Marcel Kirchhartz, die sich in ihrem Alltag seit Jahren intensiv mit der Materie auseinandergesetzt und die Umsetzung in ihren Häusern aktiv begleitet und geleitet haben. Information und Anmeldung: Stefan Lödorf | 0221/5490-133 | events@bank-verlag.de Jetzt anmelden events@bankverlag.de 04.2016 diebank 19 Bank-Verlag GmbH | Wendelinstraße 1 | 50933 Köln

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