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die bank 04 // 2016

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ó FINANZMARKT nerhalb

ó FINANZMARKT nerhalb der Buckets sind die Waren nach der Art (wie Crude Oil „Brent“), dem Lieferzeitpunkt (z. B. In-Delivery Month EUA), dem Lieferort oder anderen Kriterien differenziert. Innerhalb der Buckets können Long- und Short-Positionen desselben Instruments miteinander verrechnet werden, um die Nettoeinzelwarenposition zu bestimmen. Die gewichteten Sensitivitäten erhält man durch Multiplikation der Sensitivitäten mit den Risikogewichten eines Buckets. Zur Bestimmung der Sensitivitäten wird eine einprozentige Änderung des zugrunde liegenden Warenpreises unterstellt und die resultierende potenzielle Wertveränderung der Warenposition durch ein Prozent geteilt. Die Sensitivitätswerte als Abschätzung des Warenpreisrisikos für marginale Änderungen des jeweiligen Risikofaktors (Preis) entsprechen exakt den Positionswerten. Den elf Buckets sind jeweils Risikogewichte von 20 Prozent (Edelmetalle) bis 80 Prozent (Fracht) zugeordnet. So wird Gold als Edelmetall der Warenklasse Nr. 7 mit einem Risikogewicht in Höhe von 20 Prozent versehen. Zur Ermittlung der Delta-Risikopositionen der Buckets sind die gewichteten Sensitivitäten innerhalb der Buckets unter Beachtung der Vorzeichenregel, also ob den Sensitivitäten Positionen mit denselben oder unterschiedlichen Vorzeichen zugrunde liegen, und den bankaufsichtlich vorgegebenen Korrelationen zu aggregieren. Die Höhe der Korrelationen ergibt sich aus dem Produkt von drei Faktoren, die berücksichtigen, ob es sich um identische Waren handelt sowie ob die Lieferzeitpunkte, die Qualität und der Lieferort der Ware übereinstimmen. Sind die Waren nicht identisch, ist für jede der elf Warenklassen ein Korrelationswert vorgegeben, der von 15 Prozent (Klasse 11: sonstige Waren) bis 95 Prozent (Klasse 2: Flüssige brennbare Stoffe) reicht. Weichen die Lieferzeitpunkte (Stützstellen) voneinander ab, wird als Faktor 99 Prozent verwendet. Stimmt die Qualität oder der Lieferort der Ware nicht überein beträgt der Faktor 99,9 Prozent. Erfüllen die betrachteten Warenpositionen alle genannten Kriterien, sind alle drei Faktoren gleich eins und damit auch die Gesamtkorrelation. Zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderung für das Delta-Risiko im Warenrisikobereich werden die Delta-Risikopositionen und die Summen der gewichteten Sensitivitäten über alle Warenklassen (Buckets) hinweg unter Berücksichtigung von Korrelationen aggregiert. Der Baseler Ausschuss legt für die Warenklassen 1 bis 10 eine Korrelation von 20 Prozent und für die Warenklasse 11 (sonstige Waren) eine Korrelation von 0 Prozent fest. Aktienkursrisikobereich Auch die derzeitigen CRR-Regelungen zum Aktienpositionsrisiko im Handelsbuch, 18 die eine Gruppierung der Positionen nach dem nationalen Markt vornehmen, werden durch die Einführung von elf verschiedenen Aktienklassen (Buckets) grundlegend geändert. Die Zuordnung einer Aktienposition zu einem der Buckets 1 bis 10 hängt von den Kriterien Branchenzugehörigkeit, Marktkapitalisierung und Region ab. Es werden fünf Branchen („Konsumgüter und Dienstleistungen, Transport, Gesundheitswesen“, „Telekommunikation und Industrie“, „Rohwaren, Energie, Landwirtschaft“, „Finanzen“ und „Sonstige Branchen“) sowie eine hohe und niedrige Marktkapitalisierung vorgegeben (relevante Grenze sind 2 Mrd. US-$). Zudem werden bei der Zugehörigkeit zu einer Region „fortgeschrittene“ Volkswirtschaften und Schwellenländer unterschieden. Die folgenden Ländern werden vom Baseler Ausschuss als „advanced“ eingestuft: Kanada, USA, Mexiko, Länder des Euroraums, westliche europäische Länder außerhalb des Euroraums (Großbritannien, Norwegen, Schweden, Dänemark und Schweiz), Japan, Australien, Neuseeland, Singapur und Hongkong. Für die Bucket-Einstufung der Aktien von Unternehmen, die in mehreren Regionen oder in mehreren Branchen tätig sind, ist der wesentliche Markt und die wesentliche Branche ausschlaggebend. Innerhalb der Buckets können Long- und Short- Positionen desselben Instruments miteinander verrechnet werden, um die Nettoeinzelaktienposition zu bestimmen. Aktienindexpositionen müssen entweder in ihre zugrunde liegenden Aktienpositionen zerlegt werden oder als eigene Aktiengattung einem Bucket zugeordnet werden. Eine Indexzerlegung wirkt sich reduzierend auf die Eigenkapitalanforderung aus, da ein Index meist in mehrere Branchen oder Regionen investiert und deshalb als eigene Gattung im „schlechtesten“ Bucket „sonstige Branchen“ einzuordnen ist. Zur Bestimmung der Sensitivitäten wird eine einprozentige Änderung des zugrunde liegenden Aktienpreises oder bei Wertpapierleihegeschäften (Repurchase Agreements, Repos) eine Änderung der Reporenditestrukturkurve (Repo Term Structure of Interest Rates, RTS) um einen Basispunkt unterstellt und die resultierenden potenziellen Wertveränderungen der Positionen durch 1 Prozent (Aktien) oder 0,01 Prozent (Repos) geteilt. Den elf Buckets sind jeweils Risikogewichte von 30 bis 70 Prozent für Aktienpositionen sowie 0,3 bis 0,7 Prozent für Repopositionen zugeordnet. Aktienpositionen von Unternehmen mit einer kleinen Marktkapitalisierung und Unternehmen aus Schwellenländern erhalten in den Buckets 1 bis 10 grundsätzlich höhere Risikogewichte als Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung oder Unternehmen aus entwickelten Ländern. Die gewichteten Sensitivitäten der Aktien- oder Repopositionen innerhalb der Buckets 1 bis 10 werden unter Beachtung der Vorzeichenregel für Long- und Short-Positionen und den bankaufsichtlich vorgegebenen Korrelationen, die von 7,5 Prozent (Bucket 9) bis 25 Prozent (Buckets 5, 6, 7 und 8) reichen, zur Delta-Risikoposition der Buckets summiert. Handelt es sich bei den zu aggregierenden gewichteten Sensitivitäten um Sensitivitäten gegenüber dem Aktienkurs und der Reporate, die sich 14 diebank 04.2016

FINANZMARKT ó auf unterschiedliche Emittenten beziehen, sind die vorgegebenen Korrelationen in den Buckets 1 bis 10 mit dem Faktor von 99,9 Prozent zu multiplizieren. Beziehen sich die gewichteten Sensitivitäten auf den Aktienkurs und die Reporate bezogen auf denselben Emittenten, ist einheitlich eine Korrelation in Höhe von 99 Prozent zu verwenden. Risikopositionen im Bucket 11 dürfen nicht vorzeichengerecht innerhalb der Buckets verrechnet werden und müssen ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten (Korrelationswert von 1) addiert werden. Zur Bestimmung der Mindesteigenmittelanforderung für das Delta-Risiko im Aktienrisikobereich werden die Delta-Risikopositionen und die Summen der gewichteten Sensitivitäten über alle Aktienklassen (Buckets) hinweg unter Berücksichtigung von Korrelationen aggregiert. Der Baseler Ausschuss legt für die Klassen 1 bis 10 eine Korrelation von 15 Prozent und für die Aktienklasse 11 (sonstige Sektoren) eine Korrelation von 100 Prozent fest. Zinsrisikobereich Das Zinsänderungsrisiko für Handelsbuchpositionen wird getrennt nach Währungen (Buckets) bestimmt, und alle Risikopositionen werden den maßgeblichen „risikofreien“ Renditestrukturkurven zugeordnet, die auch für die Bewertung der Positionen benutzt werden. Zur Approximation des theoretischen Konstrukts einer risikofreien Renditestruktur sollen Instrumente des Geldmarkts verwendet werden, die das niedrigste Kreditrisiko besitzen (wie Overnight Index Swaps, OIS). Alternativ können auch eine oder mehrere marktimplizite Swapkurven zur Konstruktion der Renditestruktur herangezogen werden (wie Interbank Offered Rate Swap Curves, BOR-Swapkurven). Als Auffangposition können die risikofreien Renditen auch aus einer angemessenen Renditestruktur für Staatsanleihen abgeleitet werden, wobei in diesem Fall zusätzlich eine Kapitalanforderung für das Spread-Risiko hinzukommt. Für jede Währung ist laufzeitunabhängig eine marktimplizite Inflationsrate zu bestimmen, um diese bei den entsprechenden Zinspositionen als Risikofaktor zu berücksichtigen. Für Cross-Currency-Geschäfte (wie Cross Currency Interest Rate Swaps) kommt als laufzeitunabhängiger Risikofaktor für das Basisrisiko die Sensitivität „Basis jeder Währung über USD“ oder „Basis jeder Währung über EUR“ hinzu. Der neue Baseler Ansatz betrachtet jeden zinsabhängigen Cashflow separat, um eine möglichst genaue Abschätzung des Zinsänderungsrisikos zu erhalten. In den derzeitigen CRR-Verfahren werden lediglich die Barwerte der Instrumente, also ohne Aufspaltung in die dem Instrument zugrunde liegenden Cashflows (wie einzelne Kuponzahlung einer Anleihe über die Laufzeit), bei der Jahresbandmethode anhand ihrer Restlaufzeit und Kuponhöhe fünfzehn Laufzeitbändern oder bei der Durationmethode anhand ihrer modifizierten Durationkennzahl einer Laufzeitzone zugeordnet. 19 Alle bereits fixierten Cashflows müssen berücksichtigt werden. Unberücksichtigt bleibt ein Cashflow nur, wenn dessen Höhe zum Betrachtungszeitpunkt noch nicht feststeht. Die Cashflows werden dann mit den produktspezifischen Renditen diskontiert und die resultierenden Barwerte gegebenenfalls in die Währung der Rechnungslegung umgerechnet. Jede Zinsstrukturkurve wird in zehn zeitliche Stützstellen unterteilt. An jeder dieser Stützstellen wird die Nettosensitivität aus den Zinssensitivitäten der offenen Einzelpositionen ermittelt. Zur Bestimmung der Sensitivitäten wird eine Änderung der Renditestrukturkurve um einen Basispunkt unterstellt und die resultierenden potenziellen Wertveränderungen der Zinspositionen durch 0,01 Prozent geteilt. Mit anderen Worten unterstellt der Baseler Ausschuss eine parallele Erhöhung der jeweiligen Renditestrukturkurve um einen Basispunkt. Die Wertveränderung in Geldeinheiten eines solchen Zinsschocks nennt man auch Price Value of a Basis Point (PVBP) oder kurz PV01. Barwerte, deren Restlaufzeiten zwischen zwei vorgegebene zeitliche Stütz- 04.2016 diebank 15

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