BAUEN UND FINANZIEREN Im Land der Single-Haushalte ó Mit einer Quote von 37 Prozent sind Single-Haushalte laut Statistischem Bundesamt der häufigste Haushaltstyp in Deutschland. Mehr als ein Drittel der Alleinlebenden ist älter als 64 Jahre. Vier von zehn Haushalten werden von nur einer Person bewohnt. Davon sind 17,6 Prozent jünger als 30 Jahre, ein weitaus größerer Anteil – nämlich 34 Prozent – ist hingegen schon im Rentenalter. Die Alleinlebenden zieht es insbesondere in die Großstädte: 42 Prozent wohnen in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnern. Je älter die Menschen sind, desto mehr Wohnraum steht ihnen zur Verfügung. Besonders viel Platz haben Alleinstehende, die in den eigenen vier Wänden leben. Sie wohnen auf durchschnittlich 97 Quadratmeter, Mietern hingegen nur auf 59 Quadratmeter. Anteil an Single-Haushalten je Bundesland in Prozent Baden-Würtemberg 35 Niedersachsen 35 Bayern 36 Nordrhein-Westfalen 38 Berlin 49 Rheinland-Pfalz 33 Brandenburg 35 Saarland 35 Bremen 45 Sachsen 39 Hamburg 47 Sachsen-Anhalt 37 Hessen 36 Schleswig-Holstein 36 Mecklenburg-Vorpommern 38 Thüringen 36 Quelle: Statistisches Bundesamt, Zensus 2011. COMPLIANCE Akzeptanz noch ausbaufähig ó Trotz wachsendem Druck durch zunehmende Regulierungen und strafrechtliche Konsequenzen bei Compliance-Verstößen bleiben nach wie vor zu viele Unternehmen in Sachen Compliance Management auf halber Strecke stehen. Das ergab eine Studie der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt zum Status quo von Compliance-Management-Systemen (CMS). Wo Compliance bereits im Bewusstsein verankert ist, ist der Grad der Umsetzung eines CMS entscheidend für seine Effektivität. Während 82 Prozent der Befragten den ersten Schritt, nämlich die Festlegung und Dokumentation von Compliance-Standards in Form von Kodizes und anderen Richtlinien, bereits unternommen haben und immerhin noch 79 Prozent Schulungen der Mitarbeiter zu den Präventivmaßnahmen veranstalten, fehlt es häufig an den im nächsten Schritt notwendigen Kontrollen. Nur noch 69 Prozent überwachen die Einhaltung der verabschiedeten Compliance-Richtlinien durch regelmäßige Kontrollmaßnahmen, und gerade mal 51 Prozent haben Prozesse festgelegt, wie mit aufgedeckten Regelverstößen umzugehen ist. Eine ergänzende Umfrage unter 1.000 Arbeitnehmern hat gezeigt, dass lediglich 36 Prozent der Befragten von bestehenden Compliance-Regeln im Unternehmen wissen und sich auch daran halten. Jeder vierte Arbeitnehmer gab zu, einen eher lockeren Umgang mit bestehenden Vorschriften zu pflegen. COMPLIANCE Geldwäscheprävention bei Zahlungsinstituten ó Die Prävention von Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist für reine Zahlungsverkehrsdienstleister ungleich schwieriger zu bewerkstelligen als für klassische Kreditinstitute. Ein Grundproblem ist dabei, dass über die Kunden und die Vermögenslage der Händler nur äußerst rudimentäre Informationen vorliegen. Die Mittelherkunft ist zumeist nur in seltenen Fällen aufzuklären und Verdachtsmomente können ausschließlich auf den bekannten Fakten (z. B. Branche des Händlers, bisheriges Transaktionsvolumen usw.) bzw. auf Erfahrungswissen (Betrugsraster) aufbauen. „Klassische Maßstäbe zur Erkennung von Geldwäsche sind für Multi-Channel-Anbieter im Bereich Kartenzahlungen und Terminals sowie Online-Bezahllösungen kaum hilfreich“, weiß Ralf Inderwies, Geldwäschebeauftragter der Deutsche Ingenico Holding GmbH, die alleine in Deutschland jährlich 1,25 Mrd. Transaktionen im Volumen von über 65 Mrd. € abgewickelt. Die Struktur eines effektiven Präventionssystems bedarf deshalb einer Anpassung, etwa im Onboarding-Prozess, wo ein Check gegen externe Sanktionslisten und interne Fraud-Listen (Match, VMAS etc.) erfolgen muss. Dabei werden auch Branchenanalysen (Glücksspiel, Rotlicht, Waffen usw.), Bonitäts- und Plausibilitätsprüfungen des avisierten Umsatzvo- lumens vorgenommen. „Im Rahmen von laufenden Geschäftsverbindungen empfiehlt sich eine Definition von harten Stopps, beispielsweise Refunds auf Kreditkarten, aber auch eine zentrale Sichtung von Postrückläufern oder wesentlichen Bonitätsveränderungen“, so Inderwies vor Zahlungsverkehrsexperten im Rahmen einer Fachkonferenz in Köln. Bei der Überwachung des Transaktionsverhaltens stellt sich die Compliance-Abteilung etwa die Frage, ob das Umsatzvolumen zu den avisierten Umsätzen passt, bestimmte Karten wiederholt benutzt werden, auffällige Betragsmuster erkennbar sind oder Umsätze außerhalb der für die Branche üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Obgleich gemäß § 25 h KWG nur Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zu umfangreichen Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie sonstigen strafbaren Handlungen zulasten des Instituts verpflichtet sind, empfiehlt Compliance-Experte Inderwies auch Zahlungsinstituten entsprechende Risikopräventionsmaßnahmen. „Im Hinblick auf das generelle Risikomanagement sollte es auch im Eigeninteresse von Zahlungsinstituten liegen, entsprechende Maßnahmen zu implementieren und eine zentrale Stelle mit der Umsetzung und Überwachung zu betrauen“, so Inderwies. 34 diebank 4.2015
Betriebswirtschaft Kompakt BASEL III Deutsche Banken voll im Soll ó Die Auswirkungen der verschärften internationalen Eigenkapitalnormen und der neuen Liquiditätsstandards (Basel III) werden seit Anfang 2011 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA auf halbjährlicher Basis im Rahmen des „Basel III-Monitoring“ beobachtet und analysiert. Die Ergebnisse der aktuellen Auswirkungsstudie zeigen deutlich, dass die deutschen Banken in vielen Punkten wieder ein gutes Stück vorangekommen sind, um die Anforderungen der neuen Regulierung zu erfüllen. Zum Stichtag Ende Juni 2014 lag die Quote des harten Kernkapitals bei Vollumsetzung der CRR/CRD IV im Mittel bei 10,6 Prozent für Gruppe-1-Institute und bei 16,7 Prozent für Gruppe-2-Institute. Damit übertreffen die teilnehmenden Institute im Durchschnitt bereits deutlich die ab 2019 gültige Mindestanforderung, die sich aus der Mindestquote für das harte Kernkapital, dem Kapitalerhaltungspuffer sowie einem institutsspezifischen Zuschlag für global systemrelevante Institute zusammensetzt. Auf Einzelinstitutsebene wird die Mindestanforderung bereits von allen Gruppe-1-Instituten erfüllt, während die Gruppe-2-Institute insgesamt noch ca. 140 Mio. € zusätzliches hartes Kernkapital benötigen, um die Quote zu erfüllen. Der deutliche Rückgang des Kapitalbedarfs ist vor allem auf die Erhöhung des Eigenkapitals zurückzuführen. IMMOBILIENFINANZIERUNG Bankenregulierung braucht Augenmaß ó Die deutsche Immobilienwirtschaft ist auf Kredite mit längeren Laufzeiten angewiesen. Die aktuellen Maßnahmen zur Bankenregulierung könnten genau das allerdings erheblich erschweren, wie eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt. Mehr als 90 Prozent der Bankkredite an die Immobilienwirtschaft hatten 2014 eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Verständlich, denn die Finanzierungsmodelle der Branche, die zum überwiegenden Teil aus kleinen Unternehmen fernab des Kapitalmarkts besteht, sind seit jeher langfristig ausgerichtet. Das hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt: Der hiesige Immobilienmarkt blieb von Blasen und Crashs verschont. Diese Stabilität ist laut IW Köln nun allerdings durch Basel III gefährdet. Langfristfinanzierern fällt es zunehmend schwerer, die geforderte Kernkapitalquote zu erfüllen, da sie derzeit nur bedingt neues Eigenkapital aufbauen können. Der deutlich einfachere Weg zum Quoten-Ziel ist es für sie, ihre Bilanz zu verkürzen – also einfach weniger Kredite zu vergeben. DIGITALISIERUNG BEGÜNSTIGT NETZKRIMINALITÄT Mehr Cyber-Attacken ó Unternehmen nutzen verstärkt digitale Prozesse, um intern oder mit Zulieferern wichtige Daten auszutauschen. Das sorgt für schnelle und effiziente Prozesse, erhöht aber gleichzeitig das Risiko, Opfer von Online-Attacken zu werden. Entsprechend wird der Datenschutz für Firmen immer komplexer. Bei Hackerangriffen werden oft verschiedene Bereiche der Wertschöpfungskette eines Unternehmens gleichzeitig angegriffen, erklärt Manfred Hader von Roland Berger Strategy Consultants, der zum Thema Cyber Security eine neue Studie erarbeitet hat. Klassische IT-Sicherheitsbereiche haben demnach meist nur die Business-IT im Blick. Cyber Security ist aber ein ganzheitliches Problem. Wichtig sei zunächst Transparenz über mögliche Bedrohungsszenarien. Denn Online-Angriffe bedrohen ebenfalls die in Produkten verbaute Software, Architekturen und Produktions-IT sowie die Vernetzung dieser Produkte. Zum Schutz gegen Cyber Crime sollten Unternehmen ihre Strukturen, Prozesse und Systeme permanent weiterentwickeln. Bestandteile klassischer Informationssicherheits-Managementsysteme können dabei auf andere Wertschöpfungsschritte übertragen werden. Das Thema Sicherheit sollte eine wichtige Säule der Unternehmenskultur und alle Mitarbeiter für diese Gefahren sensibilisiert werden. 4.2015 diebank 35
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