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die bank 03 // 2022

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

DIGITALISIERUNG

DIGITALISIERUNG RÜCKBLICK FACHTAGUNG #ZVZUKUNFT2022 Marktinitiativen wie EPI und EMPSA werden aufmerksam verfolgt Ein bewährter Auftakt zur regelmäßigen Fachtagung „Zahlungsverkehr der Zukunft” war in den letzten Jahren jeweils die Keynote von Doris Dietze, Referatsleiterin für Digitale Finanztechnologien, Zah- lungsverkehr und IT-Sicherheit im Bundesministerium der Finanzen (BMF), und daran hat sich auch bei der zehnten Auflage dieser Veranstaltung des Bank-Verlags nichts geändert. Dietze konnte nahtlos an ihr Fokus-Thema aus dem letzten Jahr anknüpfen. War die Retail Payment Strategie (RPS) der EU-Kommission 2021 noch Neuland, so hat sich in der Zwischenzeit doch einiges getan, sowohl national als auch auf europäischer Ebene. RPS soll den Zahlungsverkehrsmarkt stärken Unverändert verfolgt mit der RPS würden insbesondere drei Ziele, nämlich die Förderung eines wettbewerbsfähigen europäischen Zahlungsverkehrsmarkts, der zudem für innovative sowie für autonome Infrastrukturen stehe. Aus Wettbewerbssicht zeige sich der Binnenmarkt immer noch sehr fragmentiert, so Dietze, die Wertschöpfungsketten würden weiter aufgespalten, und es kämen neue Player ins Spiel. Die RPS deckt zahlreiche unterschiedliche Bereiche ab, führte Doris Dietze aus, wobei sich gerade im letzten Jahr vier Bereiche besonders herauskristallisiert hätten: Als größtes Vorhaben sei dies der PSD2 Review, dann Instant Payments, aber auch private Marktinitiativen sowie viertens der Bereich des digitalen Zentralbankgelds (CBDC). Dietze erläuterte im Rahmen der digital organisierten Konferenz, dass der PSD 2 Review durch die PSD selbst bereits regulatorisch vorgegeben sei; von einer an anderen Stellen oft zitierten „PSD3” wollte die Expertin dabei jetzt noch nicht reden. Die Kommission beginne bereits mit der Überprüfung der PSD2, die noch bis zum vierten Quartal 2022 andauern soll. Dazu gehörten dann auch Marktbefragungen sowie ein Bericht der europäischen Aufsichtsbehörden. PSD2 hat sich in der Praxis bewährt Die PSD2 habe sich durchaus bewährt und Errungenschaften wie den verbesserten Zugang zu Zahlungskonten in Gang gebracht, sagte die Fachfrau aus dem Finanzministerium. Wichtig seien nun zunächst die rechtsförmliche Konsolidierung, z. B. auch mit der Möglichkeit einer Zusammenführung mit einer E-Money-Directive und die Berücksichtigung der MiCA (Markets in Crypto-Assets Regulation). Der zweite wichtige Punkt sei die Frage des Anwendungsbereichs (wer fällt unter die PSD2? Ist bspw. die Ausnahme technischer Dienstleister in dieser Form noch zeitgemäß?). Ein dritter wichtiger Bereich sei der Zugang zu Kontodaten und Infrastrukturen (Stichwort: Open Finance). Hier lege die PSD2 den Grundstock, und man erwarte von der Überprüfung dieser Vorschriften eine Aussage der Kommission zu möglichen Erweiterungen. Angesprochen wurde auch die starke Kundenauthentifizierung. Im Rahmen einer offenen Evaluierung sollte geprüft werden, ob die Ausnahmen sich bewährt haben und zeitgemäße Verfahren zuließen. 46 03 | 2022

Programm zur Online-Fachtagung am 16. Februar 2022 ZAHLUNGSVERKEHR DER ZUKUNFT 2022 09:30 Uhr Begrüßung: Ute Kolck | Bank-Verlag #ZVZUKUNFT2022 09:40 Uhr Keynote „Europäische Leitplanken für den Zahlungsverkehr: Umsetzung der 10:10 Uhr EU Retail Payments Strategy und Ausblick auf PSD3 aus deutscher Sicht“ Doris Dietze | Bundesministerium der Finanzen 10:10 Uhr Aktuelles Zahlungsverkehrsrecht: Überblick und Ausblick auf die Zukunft 11:10 Uhr Kaffeepause Wulf Hartmann | Bundesverband deutscher Banken Die Kommission habe den Abschluss des Reviews für das Jahr 2022 angekündigt, sodass im ersten Quartal 2023 mit einem Bericht zu rechnen sei sowie ggf. mit regulatorischen Folgearbeiten. Instant Payment und aktuelle Marktinitiativen Im Bereich Instant Payment habe die Kommission ihre Initiative weiter konkretisiert und wolle in der zweiten Hälfte des Jahres einen Legislativvorschlag veröffentlichen. Laut Dietze sieht die Kommission in dem Echtzeitzahlungsverfahren einen wichtigen Innovationstreiber, der als künftiges New Normal flächendeckend in Europa zur Verfügung gestellt werden soll. Aktuelle Marktinitiativen wie EPI oder EMPSA werden im Ministerium aufmerksam beobachtet. Regulatorisch betrachtet sei der Zahlungsverkehr durchweg gut harmonisiert, im Marktgeschehen jedoch eher fragmentiert, und es gebe zu wenige paneuropäische Lösungen. Private Marktinitiativen hält man deshalb in Berlin für wichtig, auch im Hinblick auf die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im Zahlungsverkehr. Das gilt allerdings auch für die mögliche Entwicklung eines digitalen Euros (CBDC). Dieses Zahlungsmittel müsste schließlich durch Distributionskanäle in Händler- und Kundenbeziehungen eingebunden werden, wo wiederum private Akteure ins Spiel kämen. Generell sei die Bedeutung von CBDC sehr groß, und die EU-Mitgliedstaaten müssten von Beginn an in einem demokratischen Begleitprozess eingebunden werden. Dietze schloss mit Beispielen aus verschiedenen Weltregionen. Vieles sei im Fluss, und in den nächsten Jahren werde noch Spannendes auf den Zahlungsverkehr zukommen. Kodifizierung des Zahlungsdiensterechts Im Rahmen der Fachtagung schloss sich ein umfangreicher Überblick zur Kodifizierung des Zahlungsdiensterechts an. Wulf Hartmann, Jurist und Director im Bundesverband deutscher Banken e. V., gab nicht nur einen Überblick über das aktuelle Zahlungsverkehrsrecht und einen Ausblick auf die Zukunft. Er hatte auch spannende „Schlaglichter“ aus der Rechtsprechung mitgebracht. Klar, dass hier das aufsehenerregende BGH- Urteil zu den Banken-AGBs aus dem April 2021 nicht fehlen durfte. Aber auch zum Anscheinsbeweis bei Zahlungskarten und zum Missbrauch bei Telefaxaufträgen hatte der Experte interessante Urteile für die Zuhörer aufbereitet. Hartmann lenkte die Aufmerksamkeit zudem auf ein für Banken mit erheblichem Umsetzungsaufwand im Zahlungsverkehr verbundenes Thema: ihre Inpflichtnahme für öffentliche Zwecke, sei es bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus, bei der Umsetzung von staatlichen Sanktionen oder illegalem Glücksspiel. Ab 2024 soll der Zahlungsverkehr dann auch noch auch zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrugsdelikten herangezogen werden; es geht dabei um neue EU-Vorschriften für den Austausch mehrwertsteuerrelevanter Zahlungsdaten. Die Zahlungsdienstleister müssen die Zahlungsempfänger bei grenzüberschreitenden Zahlungen überwachen und bei einer höheren Zahl von Vorfällen (genannt werden 25 pro Quartal) eine zentrale europäische Datenbank benachrichtigen, die CESOP (Central Electronic System of Payment Information). Das Netzwerk Eurofisc wird diese Daten sammeln und den Mitgliedsländern aufbereitet zur Verfügung stellen. Mithilfe von Eurofisc wollen die EU-Mitgliedstaaten den Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen. Das Frühwarnsystem besteht bereits seit 2011 und sammelt Hinweise, um verdächtigen Unternehmen und deren Abnehmern auf die Spur zu kommen und bspw. die sogenannten Umsatzsteuerkarusselle zu unterbinden, informiert etwa der Bundesrechnungshof auf seiner Webseite. Jährlich entstehen viele Milliarden Euro Schaden in der EU, weil sich Betrüger mithilfe von Scheingeschäften und Lieferketten über Grenzen hinweg Umsatzsteuern erstatten lassen, die zuvor jedoch niemals gezahlt wurden. Autorin Anja U. Kraus. 03 | 2022 47

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