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die bank 03 // 2021

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG BEWERTUNG

REGULIERUNG BEWERTUNG DES EWPG-ENTWURFS Der deutsche Weg in ein digitales Zeitalter Nach der Blockchain-Strategie der Bundesregierung wird es nun mit der gesetzlichen Einführung elektronischer Wertpapiere konkret: Was bedeutet dies für die Geschäftsmodelle der Kreditinstitute, wie viel Risiko darf sein, und wie sieht es mit der Sicherheit für Anleger und der Technik aus? Eine Bewertung. In den letzten Jahren spüren Kreditinstitute erheblichen Regulationsdruck vonseiten der Bankenaufsicht. Dabei verweisen die Regulatoren auf die hohe volkswirtschaftliche Relevanz eines funktionstüchtigen Bank- und Finanzdienstleistungswesens und begründen damit zahlreiche Einzelmaßnahmen. In der Konsequenz adjustieren Banken ihre Geschäftsmodelle neu. Rückt durch die Regulierungswelle das Kundeninteresse – wie beabsichtigt – wieder stärker in den Fokus bankbetrieblicher Aktivitäten? Berichte über Geschäftsmodelle mit Kryptoassets und sprunghafte Kurssteigerungen bei Kryptowährungen wie dem Bitcoin haben das Interesse an der Distributed- Ledger-Technologie spürbar angetrieben. Zugleich arbeiten zahlreiche Gesetzesinitiativen an einem geeigneten Rechtsrahmen. Neben Anlegerschutz und Marktintegrität zielt der Regulator auch auf die Standort- 34 03 // 2021

REGULIERUNG entwicklung. Fraglich ist, ob der Ansatz des deutschen Gesetzgebers den Balanceakt zwischen Innovationsdruck und heterogenen Schutzbedarfen bewältigen kann. Kurz vor der Weihnachtspause 2020 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf für das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) veröffentlicht. Ziel ist die Anpassung des Rechtsrahmens an neue Technologien, insbesondere die Blockchain auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, deutsches Zivil- und Aufsichtsrecht für neue technologische Marktentwicklungen und operative Bedürfnisse des Finanzmarkts zu öffnen, ohne dessen hohes Niveau an Rechtssicherheit, Marktintegrität und Anlegerschutz anzutasten. Der Entwurf ermöglicht die in anderen europäischen Märkten teilweise schon praktizierte Begebung elektronischer Wertpapiere, die nun auch unter Nutzung verschiedener Speichertechnologien papierlos emittiert werden können. Die Bedeutung der urkundlichen Verbriefung hat für die Kapitalmarktakteure ohnehin in den vergangenen 20 Jahren massiv abgenommen. Trotzdem ist der regulatorische Schritt bemerkenswert, da er den dinglichen Charakter des Wertpapiers gem. § 90 BGB berührt. Gegenüber dem Referentenentwurf vom August 2020 erweitert der Regierungsentwurf den Anwendungsbereich um die papierlose Begebung von Fondsanteilscheinen, erlaubt allerdings nicht den Einsatz der Blockchain- Technologie zur Emission von Kryptofonds- Anteilen. Auch wenn Deutschland Anfang 2019 mit der aufsichtsrechtlichen Etablierung des Kryptoverwahrgeschäfts und den Kryptowerten eine gewisse Vorreiterrolle bei der Regulierung von Zukunftstechnologien eingenommen hat, werden die wesentlichen Akzente auf europäischer Ebene gesetzt, wie ein Blick auf das Digital-Finance-Strategy-Paket der EU aus dem Jahr 2020 zeigt. Trotzdem stellt das deutsche eWpG einen wichtigen Baustein der regulatorischen Entwicklung dar, der Abstrahlwirkung auf die europäische Entwicklung haben kann. Gestuftes Vorgehen zur Risikoreduzierung Im Entwurf wird ein gestufter Ansatz gewählt, der die sachlichen und technischen Möglichkeiten für elektronische Wertpapiere zunächst begrenzt: Die Begebung erfolgt durch einen elektronischen Registereintrag in den bestehenden Emissions-und Abwicklungsstrukturen – und das erst einmal nur für Schuldverschreibungen und Anteilsscheine. Weitere Wertpapiere werden vom eWpG nicht erfasst. Auch die technologische Nutzungsform Blockchain auf DLT-Basis wird zwar bei Schuldverschreibungen, nicht aber für Fondsanteilsscheine zulässig sein. Nach Inkrafttreten des eWpG kann der Emittent bei Schuldverschreibungen zwischen der elektronischen Eintragung in das zentrale Register von Haussammelverwahrern und Zentralverwahrern wie Clearstream oder einer „dezentralen“ Eintragung in ein Krypto-Wertpapierregister wählen. Das abgestufte Vorgehen des Gesetzgebers ist angesichts der Komplexität der Regelungsmaterie grundsätzlich sinnvoll. Er beginnt, den Rechtsrahmen für Wertpapiere für neue technologische Lösungen zu öffnen. Technische Innovationen am Kapitalmarkt sollen nicht durch Regulierung behindert werden. Zugleich gibt sich der Gesetzgeber aber auch nicht der Illusion hin, durch das weitgehende Aufgeben inhaltlicher und marktorganisatorischer Strukturmerkmale zugunsten neuer Technologien in den Wettbewerb eingreifen und den Marktteilnehmern damit Innovation quasi „verordnen“ zu können. Es ist davon auszugehen, dass sich bei DLT-Lösungen am Wertpapiermarkt diejenigen herauskristallisieren werden, die einerseits dem Kunden echten Mehrwert stiften, 03 // 2021 35

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