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die bank 03 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

Aber

Aber die Überlegungen für oder wider einen Einstieg werden nicht nur dadurch erschwert, dass sich die Entwicklung der jungen Krypto-Branche nur schwer prognostizieren lässt, sondern auch dadurch, dass jenseits der gesetzlichen Klarstellungen im KWG und GWG bei vielen für Banken wichtigen Themen eine klare Regulierung noch fehlt. Dies betrifft beispielsweise Bilanzierungsregeln und die damit zusammenhängenden Eigenkapital-Auswirkungen, Geldwäschepflichten beim Umgang mit Kryptowährungen oder auch die Frage, inwiefern für eine bestimmte Token-Ausgestaltung Kryptoverwahrung oder Depotgeschäft als Tatbestand gilt. Der aktuelle Kryptomarkt als Geschäftschance In jedem Fall stellt schon der aktuelle Kryptomarkt eine attraktive Geschäftschance dar: Einerseits, weil sich für die Finanzdienstleistungen Premiumpreise erzielen lassen, andererseits, weil es einen hohen Bedarf für regulierte Marktakteure gibt. Letzteres nicht nur, weil die Regulierung insgesamt anzieht, sondern auch, weil institutionelle Anleger die Kryptowährungen als neue Anlageklasse sehen, regulierte Partner für Beschaffung, Handel und Verwahrung für Kryptowerte benötigen. Dabei müssen Banken nicht unbedingt mit Kryptowerten in Berührung kommen. So gibt es – gewissermaßen als Krypto-Einstieg – einen hohen Bedarf an Bankdienstleistungen in den Bereichen Zahlungsverkehr und Einlagengeschäft an den Schnittstellen zwischen traditionellem Finanzsystem und Blockchain-Welt. Da die „Ressource“ Bankdienstleistungen für die Kryptounternehmen sehr begrenzt ist, können deutlich höhere Preise als für die gleichen Services in der traditionellen Finanzindustrie verlangt werden. Über diese Basisleistungen hinaus können Banken Anlagevermittlungs-, Eigenhandels- oder Finanzkommissionsdienstleistungen anbieten, um den Umtausch zwischen Krypto- und Fiat-Währungen für verschiedene Anwendungsfälle zu ermöglichen. Zu diesen Anwendungsfällen gehören etwa der klassische Kauf und Verkauf von Kryptowerten für Investoren, Kryptowährungszahlungen am Point of Sale, niederschwellige Umtauschangebote wie Krypto-Geldautomaten oder Gateways zwischen Krypto- und Fiat-Zahlungssystemen. ÿ 1 Je tiefer sich Banken geschäftlich in die Kryptowelt vorwagen, desto größer werden die Unsicherheiten und damit auch die Risiken des Geschäfts. Auch Beraterressourcen, die man als Bank gerne befragt, sind bei aufsichtsrechtlichen oder bilanztechnischen Kryptofragen nicht immer sattelfest. Denn nach wie vor sind einige Fragen offen. 40 03 // 2020

1 | Kryptobanking-as-a-Service-Plattform Exchange API Banking-Plattform (Idealangebot) API M2M- Zahlungen (Security) Token- Emittenten POS- Payment Vermögensverwalter FIAT- Krypto- Umtausch API API API Kryptowerte- Verwahrung Kryptowerte- Beschaffung Kryptowerte- Zahlungen Krypto-APIs Haftungsdach FIAT-Währungskonten Regulierungs- Frameworks AML-Frameworks API API API Smart- Contract- Zahlungen Fonds/ Institutionelle Investoren Kryptowerte in der Bilanz Ein wichtiges, aber noch nicht ausreichend geklärtes Thema ist die Bilanzierung: Bis heute gibt es keine eindeutige Regel, wie Kryptowerte in der Bilanz gezeigt werden. Unter den Rechnungslegungsvorschriften IFRS hat sich die Bilanzierung als immaterieller Vermögenswert durchgesetzt, was einen direkten Eigenkapitalabzug zur Folge hat. Unter dem Handelsgesetzbuch (HGB) orientiert man sich mangels verbindlicher Regelung an der IFRS-Praxis. Aber je nach Anwendungsfall sind auch andere Regeln anwendbar. So können Kryptowerte als sonstige Vermögensgüter bilanziert werden, wenn sie eher als Working Capital angesehen werden. Selbst Antworten auf vordergründig einfache Fragen sind nicht leicht zu bekommen: Etwa, ob für Kunden verwahrte Kryptowerte wie Einlagen behandelt werden, also innerhalb der Bilanz stehen, oder ähnlich wie verwahrte Wertpapiere als Sondervermögen außerhalb der Bilanz. Geldwäsche und Vereitelung von Straftaten Kryptowährungen hatten und haben nicht den besten Ruf. Sie waren und sind die Basis für Zahlprozesse in der illegalen Welt. Gleichwohl hat das Finanzministerium in seiner Geldwäsche-Analyse festgestellt, dass Kryptowährungen sich – verglichen mit Bargeld – nicht besonders gut zur Geldwäsche eignen, weil sich die Transaktionen auf den öffentlichen Blockchains transparent verfolgen lassen. Dieser vermeintliche Widerspruch macht auf eine der wichtigen und oft missverstandenen Eigenschaften von Kryptowährungen aufmerksam: Alle Transaktionen und Besitzverhältnisse sind öffentlich, aber es lässt sich nicht erkennen, wer die wirtschaftlich Berechtigten hinter den Wallet-Adressen sind, die auf der Blockhain als Kryptotoken- Besitzer eingetragen sind. Deshalb haben wir es hier nicht mit anonymen, sondern mit pseudonymen Systemen zu tun. Die unleugbare Nähe von Kryptowährungen zu kriminellen Aktivitäten und die schwierige Identifizierung von Zahlungssendern und -empfängern bedeutet für die Geldwäsche-Abteilungen in Banken, die Krypto-Dienstleistungen anbieten, große Herausforderungen, die sich aber lösen lassen. Durch die Legitimierung aller beteiligten Parteien, die technisch mögliche lückenlose Überwachung von Wallet-Adressen, Token und Transaktionen, lassen sich die 03 // 2020 41

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